Rechtsprechung
OLG Naumburg, 08.05.2008 - 2 U 172/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht einer gegen Sicherheiten einen Baukredit gewährenden Bank zur Überwachung der Baufortschritte und der zweckentsprechenden Verwendung der Darlehensgelder; Pflicht einer Bank zur Kontrolle der Baufortschritte bei entsprechender Vereinbarung zwischen den Parteien ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Hausbau - Vertretung durch Dritten
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kontrolle des Baufortschritts durch finanzierende Bank nur bei entsprechender Vereinbarung zwischen Erwerber und Bank
- Betriebs-Berater
Zur Überwachungspflicht der Bank im Rahmen eines Baukredits
- Judicialis
ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 242
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Pflicht einer einen Baukredit gewährenden Bank zur Überwachung des Baufortschritts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Pflicht der Bank zur Überwachung der Baufortschritte?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Ohne besondere Vereinbarung keine Überwachungspflicht der finanzierenden Bank
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Baukredit: Bank muss weder Baufortschritt noch Verwendung der Darlehensgelder überwachen! (IBR 2009, 87)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 04.12.2007 - 9 O 2718/06
- LG Magdeburg, 04.12.2007 - 9 O 2718/96
- OLG Naumburg, 08.05.2008 - 2 U 172/07
- BGH, 18.05.2009 - XI ZR 178/08
Papierfundstellen
- BauR 2009, 138
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04
Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"
Auszug aus OLG Naumburg, 08.05.2008 - 2 U 172/07
a) Allerdings kommen nach der Rechtsprechung des BGH Aufklärungs- und Hinweispflichten der Bank ausnahmsweise unter anderem dann in Betracht, wenn die Bank einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt (s. BGH, Urteil vom 20.03.2007, XI ZR 414/04, WM 2007, 876, 877; BGH, Urteil vom 16.05.2006, XI ZR 6/04, WM 2006, 1194, 1199 m. w. N.). - BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04
Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"
Auszug aus OLG Naumburg, 08.05.2008 - 2 U 172/07
a) Allerdings kommen nach der Rechtsprechung des BGH Aufklärungs- und Hinweispflichten der Bank ausnahmsweise unter anderem dann in Betracht, wenn die Bank einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt (s. BGH, Urteil vom 20.03.2007, XI ZR 414/04, WM 2007, 876, 877; BGH, Urteil vom 16.05.2006, XI ZR 6/04, WM 2006, 1194, 1199 m. w. N.). - BGH, 25.04.2007 - VIII ZR 234/06
Wirksamkeit einer einmalig geleisteten Mietvorauszahlung gegenüber dem …
Auszug aus OLG Naumburg, 08.05.2008 - 2 U 172/07
Nach der Zivilprozessrechtsreform ist gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO grundsätzlich von der Richtigkeit und Vollständigkeit der erstinstanzlich festgestellten Tatsachen, auch soweit die Feststellung auf einer Beweiswürdigung beruht, auszugehen, es sei denn, dass konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel hieran begründen (BGH, Urteil vom 25.04.2007, Az. VIII ZR 234/06).
- BGH, 01.10.1987 - III ZR 134/86
Bindungswirkung des Vorbehaltsurteils im Urkundenprozeß; Rechtsnatur …
Auszug aus OLG Naumburg, 08.05.2008 - 2 U 172/07
So wird die Kreditgewährung in aller Regel gerade dann im Interesse der Erwerber liegen, wenn die Bautätigkeit nur wegen fehlender Kreditmittel stockt (BGH, Urteil vom 01.10.1987, Az. III ZR 134/86, zitiert - wie im Folgenden - nach juris). - BGH, 12.07.1979 - III ZR 18/78
Einwendungsdurchgriff bei einem finanzierten Grundstückskaufvertrag (Abgrenzung …
Auszug aus OLG Naumburg, 08.05.2008 - 2 U 172/07
Der Bauherr, der einen Treuhänder mit der Durchführung des Bauvorhabens beauftragt, kann seine Einwendungen aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Bauträger dem finanzierenden Kreditinstitut nur dann im Wege des sogenannten Einwendungsdurchgriffs nach § 242 BGB entgegensetzen, wenn sich die kreditgebende Bank nicht auf ihre Rolle als Kreditgeberin beschränkt, sondern sich in einer darüber hinausgehenden Weise am finanzierten Geschäft beteiligt, insbesondere Aufgaben des Bauträgers im Zusammenwirken mit diesem wahrnimmt (BGH, Urteil vom 12.07.1979, Az. III ZR 18/78; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.1984, Az. 6 U 164/83). - OLG Düsseldorf, 24.05.1984 - 6 U 164/83
Auszug aus OLG Naumburg, 08.05.2008 - 2 U 172/07
Der Bauherr, der einen Treuhänder mit der Durchführung des Bauvorhabens beauftragt, kann seine Einwendungen aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Bauträger dem finanzierenden Kreditinstitut nur dann im Wege des sogenannten Einwendungsdurchgriffs nach § 242 BGB entgegensetzen, wenn sich die kreditgebende Bank nicht auf ihre Rolle als Kreditgeberin beschränkt, sondern sich in einer darüber hinausgehenden Weise am finanzierten Geschäft beteiligt, insbesondere Aufgaben des Bauträgers im Zusammenwirken mit diesem wahrnimmt (BGH, Urteil vom 12.07.1979, Az. III ZR 18/78; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.1984, Az. 6 U 164/83).
Rechtsprechung
BSG, 23.11.2007 - B 2 U 172/07 B |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Dortmund - S 36 U 279/02
- LSG Nordrhein-Westfalen - L 15 U 16/04
- BSG, 23.11.2007 - B 2 U 172/07 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 26.01.1977 - 11 BA 184/76
Zulassung der Revision - Verfahrensmangel - Zulassungsgrund - Beweiswürdigung - …
Auszug aus BSG, 23.11.2007 - B 2 U 172/07 B
Es spielt deshalb keine Rolle, ob der Mangel lediglich in einer falschen oder unvollständigen Beweiswürdigung besteht oder ob das Gericht Denkgesetze oder Erfahrungssätze missachtet und damit die der freien Beweiswürdigung gezogenen Grenzen überschritten hat (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 26, Nr. 41).