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OLG Koblenz, 27.08.2020 - 2 U 2164/19 |
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- OLG Düsseldorf, 01.07.2016 - 7 U 68/15
Anforderungen an den Nachweis des Zustandekommens eines Maklervertrages
Auszug aus OLG Koblenz, 27.08.2020 - 2 U 2164/19
Soweit der Beklagte die (bloße) Möglichkeit einer anderen Bewertung des Beweisergebnisses darstellt, reicht dies nicht aus, um die erstinstanzliche Beweiswürdigung zu erschüttern, da sie lediglich die eigene Beweiswürdigung an die Stelle der landgerichtlichen setzt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2016, I-7 U 68/15, BeckRS 2016, 13232). - BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05
Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.08.2020 - 2 U 2164/19
Der Mangel der Eigenschaft als Unfallwagen kann sich daher allein in einem merkantilen Minderwert auswirken (vgl. auch BGH, Urteil vom 12.03.2008 - VIII ZR 253/05, juris, Rn. 22). - BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 275/13
Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.08.2020 - 2 U 2164/19
3. Der Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Privatsachverständigen in Höhe von 980, 44 Euro, welche entgegen der Auffassung des Beklagten der Höhe nach nicht zu beanstanden sind, ergibt sich aus §§ 437, 439 Abs. 2 BGB (vgl. BGH NJW 2014, 2351, 2352), dem Anspruch auf Freistellung von den nach einem Gegenstandswert von 4.269,11 Euro zu bemessenden vorgerichtlichen Anwaltsgebühren in Höhe von 492, 54 Euro liegt §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB zu Grunde. - BGH, 09.01.2008 - VIII ZR 210/06
Recht des Käufers zur sofortigen Minderung des Kaufpreises wegen eines behebbaren …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.08.2020 - 2 U 2164/19
Diese entfällt jedoch, da der Beklagte den Unfallschaden arglistig verschwiegen hatte (s.o.) und damit die für eine Nacherfüllung erforderliche Vertrauensgrundlage beschädigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 09.01.2008 - VIII ZR 210/06 -, NJW 2008, 1371, Rn. 19). - OLG Hamm, 16.12.2009 - 11 U 191/08
Minderung des Kaufpreises für einen gebrauchten Pkw wegen eines nur …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.08.2020 - 2 U 2164/19
- Seite 8 Diese fiktiven (Netto-)Reparaturkosten müssen zur Bemessung des Minderungsbetrags zu dem merkantilen Minderwert hinzuaddiert werden, denn nur auf diese Weise wird das Fahrzeug auch technisch gesehen in den Zustand versetzt, den es laut den Vereinbarungen der Parteien im Kaufvertrag hätte haben sollen (vgl. zu diesem Ergebnis auch OLG Hamm, Urteil vom 16.12.2009 - 11 U 191/08 -, BeckRS 2010, 9520).