Weitere Entscheidungen unten: OLG Stuttgart, 17.02.2005 | OLG Stuttgart, 17.02.2005

Rechtsprechung
   BSG, 13.07.2004 - B 2 U 84/04 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,16182
BSG, 13.07.2004 - B 2 U 84/04 B (https://dejure.org/2004,16182)
BSG, Entscheidung vom 13.07.2004 - B 2 U 84/04 B (https://dejure.org/2004,16182)
BSG, Entscheidung vom 13. Juli 2004 - B 2 U 84/04 B (https://dejure.org/2004,16182)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,16182) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 13.07.2004 - B 2 U 84/04 B
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert zunächst die Formulierung einer bestimmten abstrakten Rechtsfrage, der in dem Rechtsstreit grundsätzliche Bedeutung beigemessen wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11).
  • BSG, 27.01.1999 - B 12 KR 56/98 B

    Verfahrensrüge gegen Kostenentscheidung als isolierte Anfechtung

    Auszug aus BSG, 13.07.2004 - B 2 U 84/04 B
    Denn der Ausschluss eines Rechtsmittelverfahrens allein wegen der Kostenfrage (§ 165 iVm § 144 Abs. 3 SGG , BSG SozR 1500 § 160 Nr. 54) umfasst nicht nur die (allgemeine) Kostenentscheidung nach § 193 SGG , sondern auch die spezielle Kostenvorschrift des § 192 SGG (ebenso zum früheren § 192 SGG : BSG Beschluss vom 27. Januar 1999 - B 12 KR 56/98 B - mwN).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 13.07.2004 - B 2 U 84/04 B
    Es muss eine klärungsbedürftige Rechtsfrage aufgeworfen sein, welche bisher revisionsgerichtlich noch nicht - ausreichend - geklärt ist (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17).
  • BSG, 16.03.1979 - 10 BV 127/78

    Revision - Verfahrensmangel - Ausreichende Bezeichnung - Substantiierte Darlegung

    Auszug aus BSG, 13.07.2004 - B 2 U 84/04 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) erfordern diese Vorschriften, dass der Zulassungsgrund schlüssig dargetan wird (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34, 47 und 58; vgl hierzu auch Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 3. Aufl, 2002, IX, RdNr 177 und 179 mwN).
  • BSG, 08.01.1985 - 7 BAr 109/84

    Kostenentscheidung - Berufungsurteil - Revision - Zulässigkeit der Revision

    Auszug aus BSG, 13.07.2004 - B 2 U 84/04 B
    Denn der Ausschluss eines Rechtsmittelverfahrens allein wegen der Kostenfrage (§ 165 iVm § 144 Abs. 3 SGG , BSG SozR 1500 § 160 Nr. 54) umfasst nicht nur die (allgemeine) Kostenentscheidung nach § 193 SGG , sondern auch die spezielle Kostenvorschrift des § 192 SGG (ebenso zum früheren § 192 SGG : BSG Beschluss vom 27. Januar 1999 - B 12 KR 56/98 B - mwN).
  • BSG, 09.01.1976 - 11 BA 90/75

    Zulassung der Revision - Abweichung von einer Entscheidung des BSG - Konkrete

    Auszug aus BSG, 13.07.2004 - B 2 U 84/04 B
    Eine Divergenz iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG ist nur dann hinreichend dargetan, wenn aufgezeigt wird, mit welcher genau bestimmten entscheidungserheblichen rechtlichen Aussage die angegriffene Entscheidung des LSG von welcher ebenfalls genau bezeichneten rechtlichen Aussage des BSG, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmSOGB) oder des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) abweicht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 21, 29 und 54).
  • BSG, 30.12.1987 - 5a BKn 10/86

    ZPO - Anwendung - Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Übergangener

    Auszug aus BSG, 13.07.2004 - B 2 U 84/04 B
    Die Vorschriften der Zivilprozessordnung ( ZPO ) über die Rüge von Verfahrensmängeln der Berufungsinstanz im Revisionsverfahren und die Heilung von Verfahrensmängeln (§§ 556, 295 ZPO ) sind nach § 202 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwenden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 61 mwN).
  • BSG, 28.10.2010 - B 13 R 229/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Nachdem die Klägerin gegen die Entscheidung des LSG in der Hauptsache kein Revisionszulassungsgrund dargelegt hat, ist die begehrte Überprüfung der Anwendung von § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG eine isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung, die gemäß § 165 Satz 1 iVm § 144 Abs. 4 SGG nicht zur Zulassung der Revision führen und deshalb auch nicht gesondert mit der Beschwerde geltend gemacht werden kann ( stRspr, BSG vom 21.12.1956 - SozR Nr. 2 zu § 192 SGG; BSG vom 24.6.1993 - 6 BKa 27/92 - Juris RdNr 7; BSG vom 27.1.1999 - B 12 KR 56/98 B - Juris RdNr 2; BSG vom 13.7.2004 - B 2 U 84/04 B - Juris RdNr 13; Senatsbeschluss vom 5.8.2008 - B 13 R 153/08 - Juris RdNr 13; BSG vom 25.2.2010 - B 11 AL 114/09 B - Juris RdNr 7) .
  • BSG, 21.07.2010 - B 7 AL 60/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vertretungszwang vor dem BSG -

    Nur angemerkt sei, dass Ziel einer Nichtzulassungsbeschwerde - im Hinblick auf die §§ 165, 144 Abs. 4 SGG - ohnedies nicht die Klärung von Fragen der Verfahrenskosten sein kann (vgl dazu: BSG SozR 1500 § 160 Nr. 54; BSG, Beschluss vom 13.7.2004 - B 2 U 84/04 B; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 150 mwN) , wie dies der Kläger mit seiner Frage zum kostenfreien Verfahren und dem Streitwert geltend macht.
  • BSG, 25.02.2010 - B 11 AL 114/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - nicht ausreichende Darlegung von Verfahrensfehlern -

    Die vom LSG getroffene Entscheidung, dem Kläger Gerichtsgebühren in Höhe von 225 Euro aufzuerlegen, ist im Übrigen nicht gesondert mit der Beschwerde anfechtbar (vgl BSG SozR Nr. 2 zu § 192 SGG; Beschluss vom 13. Juli 2004, B 2 U 84/04 B); dem Senat ist deshalb eine Überprüfung der Anwendung des § 192 SGG durch das LSG verwehrt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 84/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,19900
OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 84/04 (https://dejure.org/2005,19900)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.02.2005 - 2 U 84/04 (https://dejure.org/2005,19900)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 2 U 84/04 (https://dejure.org/2005,19900)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,19900) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Stromdurchleitung durch das Netz eines ehemaligen Gebietsmonopolisten: Ablehnung einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle eines geforderten Netznutzungsentgelts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbilligkeit einer Leistungsbestimmung; Billigkeitskontrolle der Tarife von Unternehmen der Daseinsvorsoge; Preiskontrolle von Monopolisten nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen; Vermutung der Erfüllung guter fachlicher Praxis bei Einhaltung der ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 6 U 22/04
    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 84/04
    Diese Grundsätze, die auf die besondere Situation des für sein Dasein auf bestimmte Leistungen und Waren angewiesenen Einzelnen Bedacht nehmen, sind wegen der nicht vergleichbaren Interessenlage nicht auf den Streit von zwei Handelsgesellschaften über die Angemessenheit der zwischen ihnen jedenfalls im Ansatz ausgehandelten Preise übertragbar (so auch OLG Karlsruhe Urteil vom 27.10.2004 - 6 U 22/04 - US. 6 = BB 7 = Bl. 538).

    Der Senat schließt sich in maßgeblichen Punkten der Entscheidung des OLG Karlsruhe (U. v. 27.10.2004 - 6 U 22/04) an, welche ihrerseits die Revision zugelassen hat.

  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 84/04
    Der Bestimmungsberechtigte ist, sofern die andere Seite substantiierte Einwendungen erhebt, auch für die Billigkeit der getroffenen Bestimmung grundsätzlich beweisbelastet (BGH NJW 2003, 1449, 1450; 1992, 171, 174; Gehrlein a.a.O. § 315, 13; Gottwald a.a.O. § 315, 53; Rieble a.a.O. § 315, 229; krit. Palandt/Heinrichs a.a.O. § 315, 19); der Gegner kann unter Umständen zur Offenlegung seiner Kalkulation verpflichtet sein (BGH a.a.O. 174; Palandt/Heinrichs a.a.O. 19).

    Zwar ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt, dass die Tarife von Unternehmen, die - im Rahmen eines privatrechtlich ausgestalteten Benutzungsverhältnisses - Leistungen der Daseinsvorsorge anbieten, auf deren Inanspruchnahme der andere Vertragsteil im Bedarfsfall angewiesen ist, grundsätzlich der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB unterworfen sind (BGH NJW 1992, 171, 173; Erman/Battes a.a.O. § 315, 2; Hk-BGB/Schulze a.a.O. § 315, 1; abl. Rieble in Staudinger a.a.O. § 315, 48).

  • BGH, 05.02.2003 - VIII ZR 111/02

    Rückforderung von Leistungen an ein Energieversorgungsunternehmen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 84/04
    Der Bestimmungsberechtigte ist, sofern die andere Seite substantiierte Einwendungen erhebt, auch für die Billigkeit der getroffenen Bestimmung grundsätzlich beweisbelastet (BGH NJW 2003, 1449, 1450; 1992, 171, 174; Gehrlein a.a.O. § 315, 13; Gottwald a.a.O. § 315, 53; Rieble a.a.O. § 315, 229; krit. Palandt/Heinrichs a.a.O. § 315, 19); der Gegner kann unter Umständen zur Offenlegung seiner Kalkulation verpflichtet sein (BGH a.a.O. 174; Palandt/Heinrichs a.a.O. 19).

    Zwar mag die Tarifgenehmigung nach dieser Vorschrift für sich keinen allgemeinen Billigkeitsnachweis erbringen (offen gelassen in BGH NJW 2003, 1449, 1450).

  • EuGH, 28.01.1986 - 161/84

    Pronuptia

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 84/04
    Das Vorliegen einer Wettbewerbsstörung könne vor allem dann zweifelhaft erscheinen, wenn sich die Vereinbarung gerade für das Eindringen eines Unternehmens in ein Gebiet als notwendig erweist (EuGH GRUR Ausl. 1966, 586, 587 - Société Technique Minière; vgl. auch allg. EuGH NJW 1986, 1415, 1416 - Pronuptia [Tz. 15 und 27(2)]).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 84/04
    Dabei wird auch nicht der Gehalt der Beweiswirkung des § 314 ZPO überdehnt, indem aus der Nichterwähnung von Vortrag im Tatbestand oder dem Tatbestand gleichkommenden Urteilspassagen geschlussfolgert würde, er sei gar nicht gehalten worden (vgl. hierzu BGHZ 158, 269 = NJW 2004, 1876, 1879).
  • KG, 10.04.2002 - 24 U 65/01

    Überhöhte Strompreise; Darlegung günstigerer Preise von Konkurrenzanbietern;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 84/04
    Ihr kommt jedoch gleichwohl Indizwirkung für die Angemessenheit und Billigkeit der Tarife zu (KG ZNER 2002, 209, 210; m. krit. Anm. Säcker 211).
  • LG Heilbronn, 19.01.2006 - 6 S 16/05

    Gasversorgung: Gerichtliche Billigkeitskontrolle einer Gaspreiserhöhung

    Die von der Beklagten als Anlage BK 9 vorgelegte Entscheidung des OLG Stuttgart vom 17.02.2005 (2 U 84/04) ist dagegen bereits von der Sachverhaltskonstellation nicht vergleichbar, weil dort zwei Handelsunternehmen über die zwischen ihnen ausgehandelten Preise stritten, so dass die Ausführungen zum Verhältnis zwischen § 19 GWB und § 315 BGB auf den vorliegenden Fall nicht passen.
  • LG Karlsruhe, 03.02.2006 - 9 S 300/05

    Gastarife: Möglichkeit der Preiskontrolle

    Ist die Leistung im Vertrag bereits stillschweigend bestimmt, was auch beim Bestehen von Tarifen der Fall ist, ist der Anwendungsbereich des § 315 Abs. 3 BGB nicht eröffnet (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Februar 2005 - 2 U 84/04, RdE 2005, 237 m.w.N.).
  • AG Leer, 06.02.2006 - 7c C 1672/05
    Die von Beklagtenseite vorgelegte Entscheidung des OLG Stuttgart vom 17.12.2005 - Az. 2 U 84/04 - (Bl. 56 d. A.) steht dieser Beurteilung nicht entgegen, da sich die dortige Sachverhaltskonstellation anders darstellt (Streit zweier Handelsunternehmen über ausgehandelte Preise).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 83/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12889
OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 83/04 (https://dejure.org/2005,12889)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.02.2005 - 2 U 83/04 (https://dejure.org/2005,12889)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 2 U 83/04 (https://dejure.org/2005,12889)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,12889) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Geltendmachung der Unbilligkeit einer Leistungsbestimmung durch den Vertragsgegner durch eine Gestaltungsklage; Beweislast für die Billigkeit der getroffenen Leistungsbestimmung; Anwendbarkeit des § 315 Abs. 3 BGB bei Bestimmung der Leistung in einem ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Anwendbarkeit des § 315 BGB auf die Bestimmung von Netznutzungsentgelten.

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 6 U 22/04
    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 83/04
    Diese Grundsätze, die auf die besondere Situation des für sein Dasein auf bestimmte Leistungen und Waren angewiesenen Einzelnen Bedacht nehmen, sind wegen der nicht vergleichbaren Interessenlage nicht auf den Streit von zwei Handelsgesellschaften über die Angemessenheit der zwischen ihnen jedenfalls im Ansatz ausgehandelten Preise übertragbar (so auch OLG Karlsruhe Urteil vom 27.10.2004 - 6 U 22/04 - US. 6 = BB 7 = Bl. 629).

    Der Senat schließt sich in maßgeblichen Punkten der Entscheidung des OLG Karlsruhe (U. v. 27.10.2004 - 6 U 22/04) an, welche ihrerseits die Revision zugelassen hat.

  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 83/04
    Der Bestimmungsberechtigte ist, sofern die andere Seite substantiierte Einwendungen erhebt, auch für die Billigkeit der getroffenen Bestimmung grundsätzlich beweisbelastet (BGH NJW 2003, 1449, 1450; 1992, 171, 174; Gehrlein a.a.O. § 315, 13; Gottwald a.a.O. § 315, 53; Rieble a.a.O. § 315, 229; krit. Palandt/Heinrichs a.a.O. § 315, 19); der Gegner kann unter Umständen zur Offenlegung seiner Kalkulation verpflichtet sein (BGH a.a.O. 174; Palandt/Heinrichs a.a.O. 19).

    Zwar ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt, dass die Tarife von Unternehmen, die - im Rahmen eines privatrechtlich ausgestalteten Benutzungsverhältnisses - Leistungen der Daseinsvorsorge anbieten, auf deren Inanspruchnahme der andere Vertragsteil im Bedarfsfall angewiesen ist, grundsätzlich der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB unterworfen sind (BGH NJW 1992, 171, 173; Erman/Battes a.a.O. § 315, 2; Hk-BGB/Schulze a.a.O. § 315, 1; abl. Rieble in Staudinger a.a.O. § 315, 48).

  • BGH, 05.02.2003 - VIII ZR 111/02

    Rückforderung von Leistungen an ein Energieversorgungsunternehmen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 83/04
    Der Bestimmungsberechtigte ist, sofern die andere Seite substantiierte Einwendungen erhebt, auch für die Billigkeit der getroffenen Bestimmung grundsätzlich beweisbelastet (BGH NJW 2003, 1449, 1450; 1992, 171, 174; Gehrlein a.a.O. § 315, 13; Gottwald a.a.O. § 315, 53; Rieble a.a.O. § 315, 229; krit. Palandt/Heinrichs a.a.O. § 315, 19); der Gegner kann unter Umständen zur Offenlegung seiner Kalkulation verpflichtet sein (BGH a.a.O. 174; Palandt/Heinrichs a.a.O. 19).

    Zwar mag die Tarifgenehmigung nach dieser Vorschrift für sich keinen allgemeinen Billigkeitsnachweis erbringen (offen gelassen in BGH NJW 2003, 1449, 1450).

  • EuGH, 28.01.1986 - 161/84

    Pronuptia

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 83/04
    Das Vorliegen einer Wettbewerbsstörung könne vor allem dann zweifelhaft erscheinen, wenn sich die Vereinbarung gerade für das Eindringen eines Unternehmens in ein Gebiet als notwendig erweist (EuGH GRUR Ausl. 1966, 586, 587 - Société Technique Minière; vgl. auch allg. EuGH NJW 1986, 1415, 1416 - Pronuptia [Tz. 15 und 27(2)]).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 83/04
    Dabei wird auch nicht der Gehalt der Beweiswirkung des § 314 ZPO überdehnt, indem aus der Nichterwähnung von Vortrag im Tatbestand oder dem Tatbestand gleichkommenden Urteilspassagen geschlussfolgert würde, er sei gar nicht gehalten worden (vgl. hierzu BGHZ 158, 269 = NJW 2004, 1876, 1879).
  • KG, 10.04.2002 - 24 U 65/01

    Überhöhte Strompreise; Darlegung günstigerer Preise von Konkurrenzanbietern;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 83/04
    Ihr kommt jedoch gleichwohl Indizwirkung für die Angemessenheit und Billigkeit der Tarife zu (KG ZNER 2002, 209, 210; m.krit.Anm. Säcker 211).
  • BGH, 07.02.2006 - KZR 8/05

    Stromnetznutzungsentgelt II

    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen; die Berufung ist ohne Erfolg geblieben (OLG Stuttgart ZNER 2005, 71).
  • BGH, 07.02.2006 - KZR 9/05

    Festlegung des Durchleitungsentgelts im Rahmen eines Stromnetznutzungsvertrages

    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen; die Berufung ist ohne Erfolg geblieben (OLG Stuttgart ZNER 2005, 71).
  • LG Ulm, 08.04.2005 - 10 O 23/04

    Energie-Contracting: Gerichtliche Billigkeitskontrolle von Fernwärmepreisen

    Wenn die Leistung im Vertrag ausdrücklich oder stillschweigend bestimmt ist, ist der Anwendungsbereich des § 315 BGB nicht eröffnet (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 17.02.2005, 2 U 83/04 und OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.10.2004, 6 U 64/02, beide Urteile sind nicht rechtskräftig).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht