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Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.11.2000 - 2 U 98/00   

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https://dejure.org/2000,11414
OLG Celle, 22.11.2000 - 2 U 98/00 (https://dejure.org/2000,11414)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.11.2000 - 2 U 98/00 (https://dejure.org/2000,11414)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. November 2000 - 2 U 98/00 (https://dejure.org/2000,11414)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Mietvertrag: Obhutspflicht des Mieters von Baugeräten bezüglich Diebstahlsgefahr; keine Hinweispflicht des Vermieters auf fehlende Fahrzeugversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1 § 556 Abs. 1
    Obhutspflichten des Mieters eines Baufahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Verden - 9 O 1/98
  • OLG Celle, 22.11.2000 - 2 U 98/00
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.05.1994 - XII ZR 188/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Beschädigungen vermieteter Räume

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2000 - 2 U 98/00
    Vielmehr muss sich der Schuldner des Anspruchs aus §§ 280 Abs. 1, 556 Abs. 1 BGB nach der hier eingreifenden ausdrücklichen Regelung des § 282 BGB insoweit entlasten, also sein fehlendes Verschulden darlegen und beweisen (vgl. BGH NJW 1992, 683, 686 -- ähnlich bei Schäden an der Mietsache während der Obhut des Mieters: BGH NJW 1994, 2019).
  • BGH, 11.12.1991 - VIII ZR 31/91

    Abtretung der Rechte aus Vollkaskoversicherung bei Kfz-Leasing

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2000 - 2 U 98/00
    Vielmehr muss sich der Schuldner des Anspruchs aus §§ 280 Abs. 1, 556 Abs. 1 BGB nach der hier eingreifenden ausdrücklichen Regelung des § 282 BGB insoweit entlasten, also sein fehlendes Verschulden darlegen und beweisen (vgl. BGH NJW 1992, 683, 686 -- ähnlich bei Schäden an der Mietsache während der Obhut des Mieters: BGH NJW 1994, 2019).
  • OLG Hamm, 11.02.1982 - 4 U 330/81
    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2000 - 2 U 98/00
    Die Klägerin als gewerbliche Vermieterin von Kraftfahrzeugen muss sich auf ihren Schadenersatzanspruch auch nicht etwa deshalb ein Mitverschulden anrechnen lassen, weil sie die Beklagte als Mieterin nicht darauf hingewiesen hat, dass sie eine Fahrzeugversicherung, die das Risiko des Diebstahls umfasst, nicht abgeschlossen hatte (vgl. OLG Hamm, MDR 1982, 580).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2014 - 2 U 17/14

    Diebstahl von Gerüstbauteilen

    Für Diebstähle anderer gemieteter Baugeräte von Baustellen, etwa einen Gabelstapler, ist ein 2 Meter hoher Bauzaun als unzureichende Diebstahlsicherung angesehen worden (OLG Celle, Urt. v. 22.11.2000, 2 U 98/00, Rn. 3 zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 16.01.2002 - L 2 U 98/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,20563
LSG Bayern, 16.01.2002 - L 2 U 98/00 (https://dejure.org/2002,20563)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.01.2002 - L 2 U 98/00 (https://dejure.org/2002,20563)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. Januar 2002 - L 2 U 98/00 (https://dejure.org/2002,20563)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Suizid als zu als zu entschädigender Arbeitsunfall; Suizid aufgrund eines psychischen Traumas; Vollbeweis bezüglich aller rechtserheblichen Tatsachen; Psychische Störung mit Neigung zum Suizid; Schockauslösung durch ein wirtschaftlich vernichtendes Urteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2002 - L 2 U 98/00
    Dabei bedürfen alle rechtserheblichen Tatsachen des vollen Beweises, d.h., sie müssen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorgelegen haben (vgl. BSGE 45, 285).
  • BSG, 30.06.1965 - 2 RU 175/63

    Unfall infolge eines Arbeitsunfalls - Anwendbarkeit von § 555 RVO -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2002 - L 2 U 98/00
    Der Begriff des Unfalls erfordert ein äußeres Ereignis, d.h. einen von außen auf den Körper einwirkenden Vorgang, der rechtlich wesentlich den Körperschaden verursacht hat (BSGE 23, 139, 141).
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