Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 08.02.2008 - 2 UF 138/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6265
OLG Zweibrücken, 08.02.2008 - 2 UF 138/07 (https://dejure.org/2008,6265)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.02.2008 - 2 UF 138/07 (https://dejure.org/2008,6265)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. Februar 2008 - 2 UF 138/07 (https://dejure.org/2008,6265)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,6265) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befristung des Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt gem. § 1573 Abs. 5 BGB a.F. auf die Dauer von fünf Jahren; Absetzen des Zahlbetrags des Kindesunterhalts als eheprägend bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts

  • Judicialis

    BGB § 1573 Abs. 2; ; BGB § 1578 b; ; BGB § 1612 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1573 Abs. 2; BGB § 1578b; BGB § 1612b
    Befristung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 49
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.02.2008 - 2 UF 138/07
    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin ist dem Antragsteller kein fiktiver Vorteil aus der Inanspruchnahme des begrenzten Realsplittings zuzurechnen, weil der Antragsteller seine Verurteilung zur Zahlung nachehelichen Unterhalts in vollem Umfang bekämpft (vgl. BGH FamRZ 2007, 793 ff).

    In ihre Würdigung ist die Dauer der Ehe zwar mit einzubeziehen; sie ist aber lediglich ein Gesichtspunkt unter mehreren, die je nach Lage der sonstigen Umstände selbst bei Ehen mit einer Dauer von mehr als 20 Jahren zu einer Befristung führen, andererseits aber eine Befristung auch bei erheblich kürzeren Ehen ausschließen können (vgl. BGH FamRZ 2006, 1006; FamRZ 2007, 793; FamRZ 2007, 1232).

  • BGH, 12.04.2006 - XII ZR 240/03

    Zeitliche Befristung des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.02.2008 - 2 UF 138/07
    In ihre Würdigung ist die Dauer der Ehe zwar mit einzubeziehen; sie ist aber lediglich ein Gesichtspunkt unter mehreren, die je nach Lage der sonstigen Umstände selbst bei Ehen mit einer Dauer von mehr als 20 Jahren zu einer Befristung führen, andererseits aber eine Befristung auch bei erheblich kürzeren Ehen ausschließen können (vgl. BGH FamRZ 2006, 1006; FamRZ 2007, 793; FamRZ 2007, 1232).
  • BGH, 23.05.2007 - XII ZR 245/04

    Berechnung des nachehelichen Unterhalts gegen einen wieder verheirateten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.02.2008 - 2 UF 138/07
    In ihre Würdigung ist die Dauer der Ehe zwar mit einzubeziehen; sie ist aber lediglich ein Gesichtspunkt unter mehreren, die je nach Lage der sonstigen Umstände selbst bei Ehen mit einer Dauer von mehr als 20 Jahren zu einer Befristung führen, andererseits aber eine Befristung auch bei erheblich kürzeren Ehen ausschließen können (vgl. BGH FamRZ 2006, 1006; FamRZ 2007, 793; FamRZ 2007, 1232).
  • BGH, 22.11.2006 - XII ZR 24/04

    Anforderungen an die Geltendmachung von Altersvorsorgeunterhalt für die

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.02.2008 - 2 UF 138/07
    Der Senat lässt die Revision gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu, weil die Frage, in welcher Höhe der Barunterhalt des minderjährigen Kindes nach neuem Recht bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts einzustellen ist, von den Obergerichten nicht einheitlich beantwortet wird (s. Vorbehalt des OLG Stuttgart in den SüdL - Stand: 1. Januar 2008 - zu Nr. 14; Leitlinien des OLG Hamm Nr. 15.2.3; Klinkhammer FamRZ 2007, 193, 199 m. w. N. zum Meinungsstand).
  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZR 39/85

    Zeitliche Begrenzung und Bemessung des eheangemessenen Unterhalts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.02.2008 - 2 UF 138/07
    Die Parteien waren zwar bei Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags am 4. Oktober 2006 (s. zum maßgeblichen Zeitpunkt: BGH NJW 1986, 2832) 21 Jahre verheiratet, wobei aus der Ehe zwei Kinder hervorgegangen sind.
  • OLG Nürnberg, 18.12.2018 - 11 UF 1557/06

    Befristung nachehelichen Unterhalts

    Die relativ lange Dauer der Ehe steht dem ebensowenig entgegen wie die Erziehung der beiden Kinder (BGH FamRZ 2008, 134; OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 1040; OLG Zweibrücken, 2 UF 138/07; OLG Karlsruhe, 18 UF 10/09).
  • OLG Nürnberg, 18.12.2018 - 11 UF 1461/16

    Befristung nachehelichen Unterhalts

    Die relativ lange Dauer der Ehe steht dem ebensowenig entgegen wie die Erziehung der beiden Kinder (BGH FamRZ 2008, 134; OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 1040; OLG Zweibrücken, 2 UF 138/07; OLG Karlsruhe, 18 UF 10/09).
  • VG München, 28.02.2014 - M 21 K 12.2290

    Kürzung der Versorgungsbezüge wegen Versorgungsausgleichs nach Ehescheidung;

    Insofern hat die Beklagte mit überzeugenden Argumenten im Widerspruchsbescheid sowie im vorliegenden Klageverfahren u.a. unter Verweis auf einschlägige Gerichtsentscheidungen (BGH v. 16.04.2008, Az. XII ZR 107/06; OLG Zweibrücken v. 08.02.2008, Az. 2 UF 138/07) darauf hingewiesen, dass derartige ehebedingte Nachteile auf Seiten der geschiedenen Ehefrau des Klägers als gelernte Frisörin, die nunmehr als Verkäuferin arbeitet, nicht festgestellt werden können (vgl. auch: BGH v. 23.11.2011, Az. XII ZR 47/10; zu § 1573 Abs. 5 BGB a.F. vgl. bereits: BGH v. 12.04.2006, Az. XII ZR 240/03; BGH v. 14.11.2007, Az. XII ZR 16/07): Ist - wie vorliegend - die nacheheliche Einkommensdifferenz nicht auf ehebedingte Nachteile, sondern darauf zurückzuführen, dass beide Ehegatten schon vorehelich infolge ihrer Berufsausbildung einen unterschiedlichen Lebensstandard erreicht hatten, kann es auch nach langjähriger Ehe nach einer Übergangszeit zumutbar sein, auf einen Lebensstandard am Maßstab der ehelichen Lebensverhältnisse zu verzichten und sich mit dem Lebensstandard zu begnügen, den der Ehegatte ohne die Ehe erreicht hätte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht