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   OLG Zweibrücken, 13.03.2006 - 2 UF 201/05   

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https://dejure.org/2006,5659
OLG Zweibrücken, 13.03.2006 - 2 UF 201/05 (https://dejure.org/2006,5659)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.03.2006 - 2 UF 201/05 (https://dejure.org/2006,5659)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. März 2006 - 2 UF 201/05 (https://dejure.org/2006,5659)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung; Widereinsetzung in den vorigen Stand; Zurechnung von Verschulden eines Prozessbevollmächtigten; Beginn der Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung; Verschulden von Büroangestellten

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 233; ; ZPO § 234 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 324 Abs. 2; ; ZPO § 520 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Frist zur Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1368
  • FamRZ 2006, 1771
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 37/03

    "Verspätete Berufungsbegründung"; Beginn der Frist zur Anbringung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.03.2006 - 2 UF 201/05
    Deshalb hätte der Kläger bei der Begründung seines Wiedereinsetzungsgesuchs die Gründe darlegen müssen, aus denen er bzw. sein Prozessbevollmächtigter bis zur Mitteilung des Vorsitzenden des Senates unverschuldet daran gehindert war, zu erkennen, dass die Berufungsbegründungsfrist bereits am 19. Dezember 2005 abgelaufen war (BGHR 2004, 57).
  • BGH, 04.05.2001 - V ZR 434/00

    Pflichten des Rechtsanwalts zur Prüfung des Fristablaufs

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.03.2006 - 2 UF 201/05
    Ein Rechtsanwalt muss bei fristwahrenden Prozesshandlungen selbständig und eigenverantwortlich prüfen, ob die (von ihm oder einer von ihm damit betrauten Mitarbeiterin) berechnete Frist richtig errechnet und im Fristenkalender eingetragen ist (st. Rspr., etwa BGH NJW 2001, 2336).
  • BGH, 18.10.2000 - XII ZB 163/00

    Wahrung der Zwei-Wochen-Frist zur Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.03.2006 - 2 UF 201/05
    Hierzu gehört auch der Vortrag, dass der Wiedereinsetzungsantrag rechtzeitig nach Behebung des Hindernisses gestellt ist (BGH FamRZ 2001, 416); ein Nachschieben von Gründen ist grundsätzlich nicht möglich.
  • BGH, 15.01.2008 - XI ZB 11/07

    Frist für die beantragende Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung

    Daraus ist zu entnehmen, dass die verlängerte Frist nach dem Willen des Gesetzgebers auch in anderen Fällen als dem der nachträglichen Bewilligung von Prozesskostenhilfe gelten soll (BAG NZA 2005, 1262; s. auch OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1771; Hk-ZPO/Saenger, 2. Aufl. § 234 Rdn. 2).
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