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   OLG Karlsruhe, 10.08.2007 - 2 VAs 10/07   

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https://dejure.org/2007,24982
OLG Karlsruhe, 10.08.2007 - 2 VAs 10/07 (https://dejure.org/2007,24982)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.08.2007 - 2 VAs 10/07 (https://dejure.org/2007,24982)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. August 2007 - 2 VAs 10/07 (https://dejure.org/2007,24982)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintritt gewichtiger neuer Tatsachen als Voraussetzung für die Abänderung einer Entscheidung über ein Absehen von der weiteren Strafvollstreckung zum Nachteil eines Verurteilten; Absehen von weiterer Strafvollstreckung als begründungsbedürftige Entscheidung; Ausspruch ...

  • Judicialis

    StPO § 456 a; ; VwVfG § 49

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 222
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 12.08.2002 - 3 VAs 11/02

    Strafvollstreckung im Heimatland eines Verurteilten: Statthaftigkeit und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.2007 - 2 VAs 10/07
    Unter welchen Voraussetzungen Justizverwaltungsakte zurückgenommen werden können, ist gesetzlich nicht geregelt, doch ist wegen der Sachnähe anerkannt, dass - da das Verwaltungsverfahrensgesetz auf Justizverwaltungsakte keine direkte Anwendung findet - die §§ 48f. VwVfG (= §§ 48 f. LVwVfG) für Justizverwaltungsakte entsprechend heranzuziehen sind (Senat B. v. 21.05.2001, 2 VAs 6/01; OLG Celle NStZ-RR 1998, 92f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. August 2002 - 3 VAs 11/02, zitiert nach juris Rdnr. 20).
  • OLG Frankfurt, 08.12.1998 - 3 VAs 38/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.2007 - 2 VAs 10/07
    Da die Absehensentscheidung für den Betroffenen nicht anfechtbar ist (OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 126, 127) ist sie nicht begründungsbedürftig (vergl. § 34 StPO; SK StPO-Paeffgen § 456a Rdnr. 6).
  • OLG Celle, 28.04.1997 - 1 Ws 115/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.2007 - 2 VAs 10/07
    Unter welchen Voraussetzungen Justizverwaltungsakte zurückgenommen werden können, ist gesetzlich nicht geregelt, doch ist wegen der Sachnähe anerkannt, dass - da das Verwaltungsverfahrensgesetz auf Justizverwaltungsakte keine direkte Anwendung findet - die §§ 48f. VwVfG (= §§ 48 f. LVwVfG) für Justizverwaltungsakte entsprechend heranzuziehen sind (Senat B. v. 21.05.2001, 2 VAs 6/01; OLG Celle NStZ-RR 1998, 92f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. August 2002 - 3 VAs 11/02, zitiert nach juris Rdnr. 20).
  • OLG Hamm, 10.09.1986 - 1 VAs 65/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.2007 - 2 VAs 10/07
    Die begünstigende Entscheidung nach § 456a StPO, von der Vollstreckung ab einem bestimmten Zeitpunkt abzusehen, kann vielmehr entsprechend § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG zum Nachteil des Verurteilten nur widerrufen werden, wenn neue Tatsachen eingetreten sind, die eine andere Beurteilung rechtfertigen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10. September 1986 - 1 VAs 65/86; Senat aaO).
  • OLG Hamm, 28.03.2019 - 1 VAs 5/19

    Absehen von der Strafvollstreckung /§ 456a StPO ): Anwendbarkeit bei EU-Bürgern;

    Die Entscheidung einer Vollstreckungsbehörde, nach § 456a StPO von der Vollstreckung abzusehen, kann grundsätzlich unter den Voraussetzungen der §§ 48, 49 VwVfG bzw. VwVfG NRW zurückgenommen bzw. widerrufen worden (Anschluss an OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.02.2014 - 4 VAs 1/13 - OLG Hamm, Beschluss vom 12.07.2012 - III-3 Ws 167/12-; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.08.2007 - 2 VAs 10/07 -, zit.n.juris).

    Zwar kann auch nach Auffassung des Senats eine Entscheidung nach § 456a StPO, von der Vollstreckung ab einem bestimmten Zeitpunkt abzusehen, grundsätzlich unter den Voraussetzungen der §§ 48, 49 VwVfG bzw. VwVfG NRW zurückgenommen bzw. widerrufen worden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.02.2014 - 4 VAs 1/13 - OLG Hamm, Beschluss vom 12.07.2012 - III-3 Ws 167/12 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.08.2007 - 2 VAs 10/07 -, jew. m.w.N., zit. n. juris; Appl in: KK-StPO, 7. Aufl., § 456a Rn. 5; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 456a Rn. 5).

    Insbesondere erfordert ein auf § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG bzw. VwVfG NRW gestützter Widerruf einer Absehensanordnung, dass die Vollstreckungsbehörde auf Grund nachträglich eingetretener Tatsachen berechtigt wäre, diese Anordnung nicht zu erlassen, nämlich diese nachträglich eingetretenen Umstände so schwer wiegen, dass sie der ursprünglichen, dem Betroffenen günstigen Entscheidung die Grundlage entziehen (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.08.2007, a.a.O.).

  • OLG Dresden, 12.02.2016 - 2 VAs 26/15

    Mehrfacher Ermessensfehlgebrauch einer Strafvollstreckungsbehörde;

    Die zur Überprüfung gestellten Entscheidungen verkannten damit den vom Gesetz eröffneten Ermessensspielraum und die Ermessensausübungspflicht der Behörde, zumal die unangefochten gebliebene Festsetzung der Mindestverbüßungsdauer von 20 Jahren für die Strafvollstreckungsbehörde keine Bindungswirkung in dem Sinne entfaltet, dass erst nach Ablauf dieser Mindestverbüßungsdauer ein Absehen von der Vollstreckung zulässig wäre (OLG Stuttgart, Beschluss vom 04. Februar 2014 - 4 VAs 1/13 -, juris; Appl in: Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 456 a Rdnr. 3; OLG Karlsruhe, NStZ 2008, 222 ff. unter Hinweis auf OLG Frankfurt, NStE Nr. 2 zu 456 a StPO; Groß, StV 1987, 36).
  • OLG Stuttgart, 04.02.2014 - 4 VAs 1/13

    Entscheidung der Staatsanwaltschaft über ein Absehen von der Strafvollstreckung:

    Fortführung von Oberlandesgericht Karlsruhe vom 14. August 2007 (2 VAs 10/07) - NStZ 2008, 222-224.

    Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hatte dabei Bedenken, ob der von dem Antragstellervertreter angeführte Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 14. August 2007 (2 VAs 10/07 - NStZ 2008, 222-224)) auf den vorliegenden Sachverhalt zur Anwendung kommen könne.

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe (NStZ 2008, 222-224) weist zurecht darauf hin, dass es stetiger Übung entspricht, dass derartige Entscheidungen nicht begründet werden.

  • OLG Hamburg, 24.10.2008 - 2 VAs 5/08

    Löschung von Daten im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister

    Der angegriffene Bescheid ist daher als so genannter Justizverwaltungsakt im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG justiziabel (Senat, Beschluss vom 3. Dezember 2007 - Az.: 2 VAs 10/07 - KG, Beschl. v. 6. August 1999 - Az.: 4 VAs 10/99 - OLG Dresden, StV 2004, 68, ber. 368; OLG Zweibrücken, NStZ 2007, 55; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2008, 183; Gieg in KK-StPO, 6. Aufl., § 489 Rdn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2022 - 2 VAs 1/22

    Anfechtbarkeit des Absehens von der weiteren Strafvollstreckung wegen der

    Denn die Anordnung des Absehens von der weiteren Strafvollstreckung ist ein den Verurteilten begünstigender Verwaltungsakt (vgl. Senat, Beschluss vom 10.08.2007 - 2 VAs 10/07 -, NStZ 2008, 222; OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.02.2014 - 4 VAs 1/13 -, BeckRS 2014, 6742; OLG Hamm, Beschluss vom 12.07.2012 - 3 Ws 167/12 -, NStZ-RR 2013, 30), ohne dass es darauf ankommt, ob der Verurteilte dies tatsächlich wünscht oder nicht.
  • OLG Hamm, 12.07.2012 - 3 Ws 167/12

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines abgeschobenen Verurteilten gegen die

    Unter dem 4. Januar 2011 wandte sich die Staatsanwaltschaft Bielefeld schriftlich an die Staatsanwaltschaft Detmold und regte unter Hinweis auf die Beschlüsse des OLG Hamm vom 10. September 1986 - 1 VAs 65/86 - (Leitsatz - ohne Gründe - veröffentlicht bei juris) und des OLG Karlsruhe vom 10. August 2007 - 2 VAs 10/07 - (veröffentlicht bei juris) und unter Darlegung des gegen den Verurteilten bestehenden Tatverdachtes hinsichtlich des Raubüberfalles vom 2. Dezember 2009 an, die Staatsanwaltschaft Detmold möge die von ihr am 29. August 2008 getroffene Entscheidung, von der weiteren Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nach § 456a Abs. 1 StPO abzusehen, in entsprechender Anwendung des § 49 VwVfG widerrufen.
  • OLG Karlsruhe, 15.05.2009 - 2 VAs 6/09

    Anfechtbarkeit der Entscheidungen der Staatsanwaltschaft über ein Absehen von der

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