Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 30.04.2003

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 28.04.2003 - 2 W 207/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5169
OLG Schleswig, 28.04.2003 - 2 W 207/02 (https://dejure.org/2003,5169)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28.04.2003 - 2 W 207/02 (https://dejure.org/2003,5169)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28. April 2003 - 2 W 207/02 (https://dejure.org/2003,5169)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,5169) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verdacht des illegalen Aufenthalts; Beschluss zur Anordnung der Abschiebehaft; Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung; Amtshilfe im Beschwerdeverfahren; Voraussetzungen der zulässigen behördlichen Freiheitsentziehung; Identitätsfeststellung durch ...

  • Judicialis

    GG Art. 104; ; AuslG § 63; ; LVwG § 181; ; LVwG 204

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 104; AuslG § 63; LVwG § 181
    Polizeigewahrsam vor Abschiebehaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 1412
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Zweibrücken, 14.12.2001 - 1 Ss 227/01

    D (A), Abgelehnte Asylbewerber, Strafverfahren, Festnahme, Polizei,

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2003 - 2 W 207/02
    Denn dieses ermächtigt die Ausländerbehörden nicht, den Ausländer zur vorläufigen Sicherung der Abschiebung in Gewahrsam zu nehmen und dem Haftrichter vorzuführen (BGH NJW 1993, 3069, 3070; BVerwG NJW 1982, 536, PfzOLG Zweibrücken NStZ 2002, 256, 257; KG FGPrax 2001, 40; OLG Frankfurt NVwZ 1998, 213; LG Berlin NStZ 2002, 497, 498).

    Sollten die Unterlagen für eine solche Entscheidung noch nicht vollständig sein, ist der Antrag auf eine einstweilige Freiheitsentziehung entsprechend § 11 FEVG zu erwägen (PfzOLG Zweibrücken NStZ 2002, 256, 257 m.w.Nw.).

    Eine Vorlagepflicht an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG besteht nicht, weil der Senat nach allem nicht von der Entscheidung des PfzOLG Zweibrücken vom 14.12.2001 NStZ 2002, 256 abweicht.

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2003 - 2 W 207/02
    Diese Maßnahme ist als Freiheitsentziehung im Sinne des Art. 104 GG zu werten (BVerfG NJW 2002, 3161; Kleinknecht/Meyer-Großner, § 163 b Rn. 7).

    Die gesetzlich erlaubte Ausnahme (BVerfG NJW 2002, 3161, 3162) der Nachholung dieser Entscheidung ist mehrfach eingeschränkt.

  • BGH, 01.07.1993 - V ZB 19/93

    Keine Vorlage ohne dieselbe Rechtsfrage betreffende Vergleichsentscheidungen -

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2003 - 2 W 207/02
    Denn dieses ermächtigt die Ausländerbehörden nicht, den Ausländer zur vorläufigen Sicherung der Abschiebung in Gewahrsam zu nehmen und dem Haftrichter vorzuführen (BGH NJW 1993, 3069, 3070; BVerwG NJW 1982, 536, PfzOLG Zweibrücken NStZ 2002, 256, 257; KG FGPrax 2001, 40; OLG Frankfurt NVwZ 1998, 213; LG Berlin NStZ 2002, 497, 498).

    Ob sich zulässigerweise eine gesetzliche Ermächtigung der Ausländerbehörde aus den landesrechtlichen Vorschriften herleiten läßt, einen Ausländer aus eigener Machtvollkommenheit zur Sicherung der Abschiebung in Polizeigewahrsam nehmen zu lassen (darauf könnten die Ausführungen des BGH NJW 1993, 3069, 3070 Nr. 2 am Ende unter Hinweis auf Welte DÖV 1989, 114, 115 hindeuten) hält der Senat angesichts der gegenwärtigen gesetzlichen Regelung im AuslG für zweifelhaft.

  • OLG Frankfurt, 22.05.1997 - 20 W 365/96

    Rechtswidrigkeit einer Verwaltungsmaßnahme wegen Freiheitsentziehung vor Erlass

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2003 - 2 W 207/02
    Das ist indessen hier unerheblich, da entsprechend § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG das Gericht des zulässigen "Rechtsweges" den "Rechtsstreit" unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten entscheidet (Zöller/Gummer, § 13 Rn. 4; § 17 Rn. 5 und 6; vgl. auch KG NVwZ-Beilage I 10/2002 109; OLG Frankfurt NVwZ 1998, 213).

    Denn dieses ermächtigt die Ausländerbehörden nicht, den Ausländer zur vorläufigen Sicherung der Abschiebung in Gewahrsam zu nehmen und dem Haftrichter vorzuführen (BGH NJW 1993, 3069, 3070; BVerwG NJW 1982, 536, PfzOLG Zweibrücken NStZ 2002, 256, 257; KG FGPrax 2001, 40; OLG Frankfurt NVwZ 1998, 213; LG Berlin NStZ 2002, 497, 498).

  • BayObLG, 28.05.1998 - 3Z BR 66/98

    Zulässigkeit des polizeilichen Gewahrsams zur Verhinderung einer Straftat oder

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2003 - 2 W 207/02
    Der Zusatz im Gesetz "von erheblicher Bedeutung" bezieht sich entgegen der Meinung des Betroffenen nach Wortlaut und Sinn nicht auf "Straftat", sondern nur auf "Ordnungswidrigkeit" (BayObLG NVwZ 1999, 106).
  • LG Koblenz, 26.09.1997 - 2 T 546/97
    Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2003 - 2 W 207/02
    Diese Maßnahme ist aus § 204 Abs. 1 Nr. 2 LVwG zur Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Fortsetzung einer Straftat durch den Betroffenen nach § 92 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 6 AuslG gerechtfertigt (vgl. LG Koblenz NVwZ-RR 1998, 429).
  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 93.76

    nachträglicher Rechtsschutz gegen Abschiebehaft - Art. 104 Abs. 2 GG, § 13 Abs. 2

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2003 - 2 W 207/02
    Denn dieses ermächtigt die Ausländerbehörden nicht, den Ausländer zur vorläufigen Sicherung der Abschiebung in Gewahrsam zu nehmen und dem Haftrichter vorzuführen (BGH NJW 1993, 3069, 3070; BVerwG NJW 1982, 536, PfzOLG Zweibrücken NStZ 2002, 256, 257; KG FGPrax 2001, 40; OLG Frankfurt NVwZ 1998, 213; LG Berlin NStZ 2002, 497, 498).
  • BVerfG, 03.02.1999 - 2 BvR 804/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Verwerfung der Beschwerde wegen sog

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2003 - 2 W 207/02
    a) Das Feststellungsinteresse ist in Fällen tiefgreifender, jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe - wie hier - nach Art. 19 Abs. 4 GG gegeben (BVerfG NJW 1999, 3773; Senat a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.1978 - IV A 330/77

    Spähtrupp der KPD/ML - Anscheinsgefahr, Gefahrenverdacht, Ingewahrsamnahme

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2003 - 2 W 207/02
    Vielmehr kann es sich wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in aller Regel nur um einen kurzfristigen Gewahrsam von wenigen Stunden handeln (Marschner/Volckart, E Rn. 55, 56; OVG Münster NJW 1980, 138, 139).
  • LG Berlin, 27.02.2002 - 530 Qs 15/02
    Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2003 - 2 W 207/02
    Denn dieses ermächtigt die Ausländerbehörden nicht, den Ausländer zur vorläufigen Sicherung der Abschiebung in Gewahrsam zu nehmen und dem Haftrichter vorzuführen (BGH NJW 1993, 3069, 3070; BVerwG NJW 1982, 536, PfzOLG Zweibrücken NStZ 2002, 256, 257; KG FGPrax 2001, 40; OLG Frankfurt NVwZ 1998, 213; LG Berlin NStZ 2002, 497, 498).
  • KG, 31.07.2000 - 25 W 9744/99
  • BVerfG, 19.01.2007 - 2 BvR 1206/04

    Einholung einer richterlichen Entscheidung bei Freiheitsentziehung

    Der Beschwerdeführer habe mehrfach auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Schleswig vom 28. April 2003 (InfAuslR 2003, S. 292 ff.) hingewiesen, in dem ausgeführt werde, dass das Gebot unverzüglicher Richtervorführung auch dann gelte, wenn der Betroffene zunächst wegen des Verdachts einer Straftat festgenommen und zum Zwecke der Identitätsfeststellung festgehalten worden sei.

    Sind weitere kurzfristig erfolgversprechende Maßnahmen zur Ermittlung der Identität des Festgenommenen nicht mehr ersichtlich, darf die Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung nicht weiter zurückgestellt werden (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 28. April 2003 - 2 W 207/02 -, InfAuslR 2003, S. 292 ).

  • OLG Frankfurt, 20.06.2007 - 20 W 391/06

    Unterbindungsgewahrsam: Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme eines Betroffenen,

    = InfAuslR 2005, 111 ff; OLG Schleswig, Beschluss vom 28.04.2003, Az.:2 W 207/02, Jurisdok.

    Abs. 9 = InfAuslR 2003, 292 ff, ).

  • OLG Bremen, 18.10.2006 - 1 U 34/06

    Höhe des Schmerzensgeldes für die formell rechtswidrige Freiheitsentziehung eines

    Nach § 13 Abs. 1 FEVG, der gem. § 106 Abs. 2 Satz 1 AufenthG bei Freiheitsentziehungen im Rahmen einer Abschiebehaft anwendbar ist, ist bei jeder nicht auf einer richterlichen Anordnung beruhenden Verwaltungsmaßnahme, die eine Freiheitsentziehung darstellt, die richterliche Entscheidung unverzüglich herbeizuführen, wobei "unverzüglich" in diesem Zusammenhang "ohne jede sachlich nicht gerechtfertigte Verzögerung" bedeutet (BVerfG, NJW 2002, 3161, 3162; OLG Schleswig, OLGR 2003, 421 ff.).
  • OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04

    Verfahrensrechtliche Behandlung eines Feststellungsantrages betr. eine

    Insoweit handelt es sich jedoch um einen selbständigen Verfahrensgegenstand, über den zunächst erstinstanzlich durch das Amtsgericht zu entscheiden ist, so dass erst gegen dessen Entscheidung die sofortige Beschwerde zulässig ist (OLG Schleswig NVwZ 2003, 1412; OLG Braunschweig InfAuslR 2004, 166; OLG Celle InfAuslR 2004, 210).
  • KG, 07.11.2003 - 25 W 172/02

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zuständigkeit für die Rechtswidrigkeitfeststellung

    Nach Ansicht des Senats finden die Regelungen des § 17 a Abs. 2 GVG auf die vorliegende Konstellation Anwendung (wie hier: OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 447, 448; vgl. SchlesH OLG vom 28. April 2003 - 2 W 207/02 - bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang).

    Nach Ansicht des Senats ist der Anwendungsbereich des § 13 Abs. 2 FEVG jedenfalls auch dann eröffnet, wenn bei dem bereits angerufenen Gericht die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer solchen Maßnahme, die sich erledigt hat, ohne dass eine richterliche Entscheidung herbeigeführt worden ist, beantragt wird (vgl. SchlHOLG, Beschluss vom 28. April 2003, a. a. O.; dsslb ., Beschluss vom 25. April 2001, SchlHA 2002, 17, 18 m. w. N.; ausdrücklich anders für einen Fall vorbeugenden Rechtsschutzes, Senat, KG-Report 2003, 209 ff).

  • OLG Schleswig, 03.04.2008 - 2 W 54/08

    Voraussetzungen für Anordnung der einstweiligen Abschiebungshaft

    Soweit aus Gründen der Gefahrenabwehr eine Ingewahrsamnahme durch die Polizei nach Landesrecht erfolgt, geschieht dies in eigener Verantwortung der Polizei (vgl. Senat SchlHA 2003, 274, OLG Braunschweig vom 4.02.2004 - 6 W 32/03- bei Juris; OLG Frankfurt a.a.O. jeweils m.w.Nw.).
  • OLG München, 17.05.2006 - 34 Wx 25/06

    Vollzug der Abschiebehaft nur bei Erfolg versprechender Abschiebung - keine

    Zum anderen wäre die Polizei als für die Festnahme verantwortliche Behörde unmittelbar betroffen von einer Feststellung der Rechtswidrigkeit ihrer Maßnahme, somit Antragsgegnerin der begehrten Feststellung (Schmidt in Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Aufl. § 12 Rn. 142; siehe auch OLG Schleswig InfAuslR 2003, 292/294).
  • OLG Hamm, 08.03.2007 - 15 W 58/07

    Vorbeugender Rechtsschutz im Freiheitsentziehungsverfahren

    Über diesen Antrag hat erstinstanzlich das Amtsgericht zu entscheiden (§§ 3, 13 Abs. 2 FEVG), gegen dessen Entscheidung ist nach §§ 7 FEVG, 22, 27 FGG die sofortige und gegen die Entscheidung des Landgerichts die sofortige weitere Beschwerde zulässig (OLG Schleswig NVwZ 2003, 1412; OLG Braunschweig InfAuslR 2004, 166; OLG Celle InfAuslR 2004, 210; KG InfAuslR 2002, 315 = KGR 2002, 174; Senat FGPrax 2005, 90).
  • OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 20 W 108/05

    Abschiebehaft: Rechtmäßigkeit der Festnahme eines Ausländers ohne richterliche

    bei Melchior; OLG Braunschweig Beschluss vom 4. Februar 2004 in der Sache 6 W 32/03 = InfAuslR 2004, 166; OLG Schleswig Beschluss vom 28. April 2003 in der Sache 2 W 207/02 = InfAuslR 2003, 292; Hans.OLG Hamburg Beschluss vom 2. April 2003 in der Sache 2 Wx 67/02 = InfAuslR 2003, 288; Kammergericht Beschluss vom 30. August 2002 in der Sache 25 W 78/02 = NVwZ-Beil.
  • OLG Schleswig, 07.01.2004 - 2 W 112/03

    Abschiebehaft - zulässige Dauer von Sicherungshaft vor geplanter Zurückschiebung

    Mit Recht hat das Landgericht das Rechtsschutzinteresse für den Feststellungsantrag der Erstbeschwerdeschrift nach Erledigung der beanstandeten Maßnahme bejaht (BVerfG NJW 2002, 2456; Senat, Beschluß vom 28.04.2003, SchlHA 2003, 274), so daß im Ergebnis zu prüfen war, ob der Antrag an das Amtsgericht nach § 10 Abs. 2 FEVG vom 14.02.2003 begründet war.
  • KG, 31.12.2003 - 25 W 62/03

    Freiheitsentziehungsverfahren: Feststellungsinteresse der Ausländerbehörde nach

  • OLG Hamm, 08.01.2007 - 15 W 285/06

    Spontanfestnahme; Haftzeitberechnung

  • AG Rottweil, 22.10.2004 - 3 XIV 77/04

    Abschiebungshaft: Notwendige richterliche Präventivkontrolle; verspätete Stellung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 30.04.2003 - 2 W 207/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,67807
OLG Oldenburg, 30.04.2003 - 2 W 207/02 (https://dejure.org/2003,67807)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.04.2003 - 2 W 207/02 (https://dejure.org/2003,67807)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. April 2003 - 2 W 207/02 (https://dejure.org/2003,67807)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,67807) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht