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   OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 252/06   

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https://dejure.org/2007,5910
OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 252/06 (https://dejure.org/2007,5910)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.02.2007 - 2 W 252/06 (https://dejure.org/2007,5910)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 2 W 252/06 (https://dejure.org/2007,5910)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurechnung der aus der Sterbegeldversicherung für eine angemessene Bestattung zustehenden Beträge zum Schonvermögen; Recht zur Bestimmung über die eigene Bestattung aus Art. 2 Abs. 1 GG

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestattungsvorsorge als Schonvemögen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 230
  • FamRZ 2007, 1188
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05

    Sozialhilfe: Bestimmung über eigene Bestattung als Teil des Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 252/06
    Die dem Betroffenen aus der Sterbegeldversicherung für eine angemessene Bestattung zustehenden Beträge sind dem Schonvermögen im Sinne des § 90 SGB XII zuzurechnen (im Anschluss an OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 21).

    Das Landgericht hat unter ausführlicher Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 10.08.2005 (FGPrax 2006, 21) ausgeführt, dass die Mittel, die dem Betroffenen aus seiner Sterbegeldversicherung im Falle einer Vertragsbeendigung zustünden, nicht dem einzusetzenden Vermögen zurechenbar seien.

    Das in Art. 2 Abs. 1 GG grundgesetzlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst das Recht, über die eigene Bestattung zu bestimmen (OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 115; OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 21; LG Koblenz, NJW-RR 2006, 725).

  • OLG Frankfurt, 15.02.2001 - 20 W 23/00

    Betreuervergütung: Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrags bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 252/06
    Das in Art. 2 Abs. 1 GG grundgesetzlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst das Recht, über die eigene Bestattung zu bestimmen (OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 115; OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 21; LG Koblenz, NJW-RR 2006, 725).
  • OLG Zweibrücken, 21.02.2006 - 3 W 8/06

    Betreuervergütung: Stundenansatz bei nach neun Monaten betreuungsloser

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 252/06
    Das in Art. 2 Abs. 1 GG grundgesetzlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst das Recht, über die eigene Bestattung zu bestimmen (OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 115; OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 21; LG Koblenz, NJW-RR 2006, 725).
  • BGH, 30.04.2014 - XII ZB 632/13

    Vermögenseinsatz für die Betreuervergütung: Unzumutbare Härte bei der Verwertung

    aa) Nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur werden Vermögenswerte, die zur Absicherung der Kosten einer angemessenen Bestattung und Grabpflege angespart wurden, durch die Härteregelung des § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII geschützt (BVerwG NJW 2004, 2914, 2915; BSG ZEV 2008, 539, 541; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 868, 869; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 21; OLG Schleswig FamRZ 2007, 1188 f.; OLG München FamRZ 2007, 1189 f.; Deinert/Lütgens Die Vergütung des Betreuers 6. Aufl. Rn. 1339 ff.; HK-BUR/Winhold-Schött/Deinert [Juli 2008] § 1836 c BGB Rn. 61 ff.; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. März 2012] § 1836 c BGB Rn. 68; Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1836 c BGB Rn. 13; NK-BGB/Fritsche 2. Aufl. § 1836 c Rn. 9; BeckOK BGB/Bettin [Stand: 1. Februar 2014] § 1836 c Rn. 5; Grube/Wahrendorf SGB XII Sozialhilfe 4. Aufl. § 90 Rn. 80; Deinert FamRZ 1999, 1187, 1189 f.).
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