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   OLG Zweibrücken, 22.08.1986 - 2 WF 163/86   

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https://dejure.org/1986,3232
OLG Zweibrücken, 22.08.1986 - 2 WF 163/86 (https://dejure.org/1986,3232)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.08.1986 - 2 WF 163/86 (https://dejure.org/1986,3232)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. August 1986 - 2 WF 163/86 (https://dejure.org/1986,3232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1629; ZPO §§ 323, 794
    Unterhaltsrecht; Vollstreckbarkeit bei pauschaler Unterhaltszahlung an mehrere Personen ohne Aufschlüsselung; Prozeßstandschaft nach § 1629 Abs. 3 BGB.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßstandschaft; Aktivprozeß; Negative Feststellungsklage; Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1629

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 1237
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.11.1953 - III ZR 26/52

    Geltendmachung von Rentenansprüchen durch eine Witwe und das Kind des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.08.1986 - 2 WF 163/86
    Der Bundesgerichtshof hat dies - allerdings für den Fall eines Urteils - ausgesprochen (BGHZ 11, 181, 184), und hierbei insbesondere auf die Notwendigkeit hingewiesen, den Umfang der Rechtskraft klarzustellen.
  • OLG Zweibrücken, 28.10.1982 - 2 WF 65/82
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.08.1986 - 2 WF 163/86
    Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht, weil in dem Verfahren über die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe, auch in der Beschwerdeinstanz, keine Kostenerstattung stattfindet (vgl. Senat JurBüro 1983, 459).
  • OLG Schleswig, 19.12.2016 - 10 UF 199/16

    Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltsvergleich: Anforderungen an die

    Ob der Vollstreckungstitel auch deshalb nicht ausreichend bestimmt ist, weil in ihm nicht ausreichend zwischen den jeweiligen Unterhaltsgläubigern differenziert wurde (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1986, 1237) kann hier im Ergebnis offen bleiben.
  • OLG Zweibrücken, 29.06.1987 - 2 WF 83/87

    Unterhaltsberechtigter; Unterhaltszahlung; Familienrechtlicher Unterhalt;

    Demgemäß könnte mit einem derartigen Pauschalvertrag weder eine zulässige Klage erhoben, noch ein wirksamer Vollstreckungstitel, etwa im Wege eines Vergleichs, geschaffen werden (vgl. hierzu die Senatsentscheidung vom 22. August 1986 - FamRZ 1986, 1237).
  • OLG Brandenburg, 02.11.1999 - 9 WF 225/99
    Gleichwohl ist anerkannt, daß die in § 1629 Abs. 3 Satz 1 BGB getroffene Regelung auch die Vertretung des Kindes auf der Passivseite umfaßt, unabhängig davon, ob der Kläger die Herabsetzung des Unterhaltes oder die Feststellung, keinen Unterhalt zu schulden, begehrt (OLG Stuttgart, DAVorm 1990, 900, 903; KG FamRZ 1988, 313, 314; OLG Zweibrücken FamRZ 1986, 1237; Palandt- Diederichsen, BGB, 58. Aufl. 1999 § 1629 Rdnr. 58; RGRK-Wenz, BGB, 12. Aufl. 1999 § 1629 Rdnr. 38; Staudinger-Peschel-Gutzeit, BGB, 12. Aufl. 1997 § 1629 Rdnr. 342; Münch- Komm-Hintz, BGB, 3. Aufl. 1992 § 1629 Rdnr. 37 a; Wiezcorek/Schütze-Hausmann, ZPO, 3. Aufl. 1994 Vor § 50 Rn. 55; Johannsen/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl. 1998 § 1629 Rdnr. 10).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.1998 - 2 WF 22/98

    PKH; Tod der Partei

    Diese Vorschrift gilt auch für Passivprozesse (OLG Zweibrücken, FamRZ 1986, 1237 ; KG, FamRZ 1988, 313, 314; Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber, Eherecht, 2. Aufl., § 621 ZPO , Rn, 55).
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