Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 2 Ws 166/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Ablehnung, Besorgnis der Befangenheit, zu kurze Frist, unterlassene Namhaftmachung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 24 StPO, § 172 StPO, § 222a StPO
Keine Befangenheit des Richters bei kürzerer Fristverlängerung als beantragt oder Nicht-Mitteilung der Senatsbesetzung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Besorgnis der Befangenheit eines Richters bei kürzerer Fristverlängerung als beantragt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 24; StPO § 172; StPO § 222a
Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Keine Befangenheit des Richters bei kürzerer Fristverlängerung als beantragt oder Nicht-Mitteilung der Senatsbesetzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Frist kürzer als beantragt - deshalb befangen?
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 146
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02
Strafausspruch des Urteils gegen Manfred Schmider im "FlowTex"-Verfahren …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 2 Ws 166/11
Die Mitwirkung an einer Zwischenentscheidung in einem anhängigen Verfahren rechtfertigt eine Ablehnung nur dann, wenn eine solche Entscheidung nicht lediglich auf einer unrichtigen Rechtsansicht beruht, sondern diese vielmehr völlig abwegig ist oder den Anschein der Willkür erweckt (vgl. BGH, Beschl. v. 10.09.2002, Az. 1 StR 169/02, juris). - BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07
Garantiefunktion des Strafrechts; Bestimmtheitsgrundsatz; Analogieverbot; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 2 Ws 166/11
Diese Rechtsauffassung ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. V. 26.06.2008, Az. 2 BvR 2067/07, juris). - BGH, 24.07.2007 - 4 StR 236/07
Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit eines notwendigen Verteidigers …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 2 Ws 166/11
Für die Beurteilung der Besorgnis der Befangenheit nach § 24 Abs. 2 StPO kommt es nicht darauf an, ob der abgelehnte Richter tatsächlich parteilich oder befangen ist oder ob er sich für befangen hält; entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an seiner Unvoreingenommenheit zu zweifeln (vgl. BGH, Beschl. v. 24.07.2007, Az. 4 StR 236/07, juris). - OLG Koblenz, 25.05.1982 - 1 Ws 183/82
Strafanzeige gegen Richter wegen Rechtsbeugung; Klageerzwingungsantrag nach …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 2 Ws 166/11
Aber auch soweit teilweise die Meinung vertreten wird, die Namhaftmachung der zur Mitwirkung bei einer Entscheidung berufenen Gerichtspersonen könne - über den Wortlaut des Gesetzes hinaus - grundsätzlich für jede richterliche Maßnahme verlangt werden (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 25.05.1982, Az. 1 Ws 183, 82, NStZ 1983, S. 470 f., BayObLG, Urt. V. 29.09.1989, Az. RReg 2 St 10/89, NStZ 1990, S. 200 [201]), so ist der Anschein einer Voreingenommenheit aufgrund der Angaben der abgelehnten Vorsitzenden Richterin nicht zu erkennen. - BayObLG, 29.09.1989 - RReg. 2 St 10/89
Befangenheitsantrag wegen verspäteter Namhaftmachung der zur Mitwirkung bei der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 2 Ws 166/11
Aber auch soweit teilweise die Meinung vertreten wird, die Namhaftmachung der zur Mitwirkung bei einer Entscheidung berufenen Gerichtspersonen könne - über den Wortlaut des Gesetzes hinaus - grundsätzlich für jede richterliche Maßnahme verlangt werden (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 25.05.1982, Az. 1 Ws 183, 82, NStZ 1983, S. 470 f., BayObLG, Urt. V. 29.09.1989, Az. RReg 2 St 10/89, NStZ 1990, S. 200 [201]), so ist der Anschein einer Voreingenommenheit aufgrund der Angaben der abgelehnten Vorsitzenden Richterin nicht zu erkennen.
- OLG Bremen, 28.10.2020 - 1 Ws 142/20 Dem zugleich gestellten Antrag auf Verlängerung der Frist zur Begründung kann nicht entsprochen werden, da die sowohl für die Einlegung wie auch die Begründung des Antrags im Klageerzwingungsverfahren geltende Frist nach § 172 Abs. 2 S. 1 StPO als gesetzliche Frist nicht der Verlängerung zugänglich ist (allgemeine Auffassung, siehe OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.03.1987 - 1 Ws 140/87, BeckRS 9998, 57499, NJW 1987, 2453; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.01.2012 - 2 Ws 166/11, juris Rn. 6, NStZ-RR 2012, 146; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 11.11.1997 - Ws 1078/97, juris Rn. 15, NStZ-RR 1998, 143; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 09.02.2001 - 1 Ws 2/01, juris Rn. 1, Die Justiz 2001, 222; Beschluss vom 09.01.2002 - 5 Ws 2/2002, BeckRS 2009, 29414;… KK/Moldenhauer, 8. Aufl., § 172 StPO Rn. 31;… Meyer-Goßner/Schmitt, 63. Aufl., § 172 StPO Rn. 25;… MüKo/Kölbel, § 172 StPO Rn. 58;… siehe auch LR-Graalmann-Scheerer, 26. Aufl., § 172 StPO Rn. 127 f.).
- AG Mannheim, 06.03.2018 - 32 OWi 500 Js 30963/17
Terminsverlegung, Ablehung, Befangenheitsablehnung
Maßgebend ist dabei der Standpunkt eines vernünftigen Betroffenen und die Vorstellungen, die sich ein geistig gesunder, bei voller Vernunft befindlicher Prozessbeteiligter bei der ihm zumutbaren ruhigen Prüfung der Sachlage machen kann (so ausdrücklich OLG Frankfurt vom 03.01.2012 - 2 WS 166/11 - m.w.N., zitiert nach juris).
Rechtsprechung
OLG Celle, 21.07.2011 - 2 Ws 166/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Sitzung, Begriff, sitzungspolizeiliche Maßnahmen
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 176 GVG; § 178 GVG; § 182 GVG; § 34 StPO
Räumlicher Geltungsbereich der Ordnungsgewalt des Vorsitzenden in der Sitzung hinsichtlich außerhalb des Saals stattfindender und in den Saal hineinwirkender Störungen
- Wolters Kluwer
Räumlicher Geltungsbereich der Ordnungsgewalt des Vorsitzenden in der Sitzung hinsichtlich außerhalb des Saals stattfindender und in den Saal hineinwirkender Störungen
- rechtsportal.de
GVG § 176; GVG § 178
Umfang des räumliche Geltungsbereich der Ordnungsgewalt des Vorsitzenden bei Störungen - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Horch, was kommt von draußen rein… Stehen auf dem Fenstersims stört Sitzung…
Verfahrensgang
- AG Lüneburg, 03.01.2011 - 15 Cs 246/10
- OLG Celle, 21.07.2011 - 2 Ws 166/11
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 592
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 11.01.1988 - 1 Ws (OWi) 19/88
Auszug aus OLG Celle, 21.07.2011 - 2 Ws 166/11
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Fehlen einer Begründung durch ausdrückliche oder auch nur stillschweigende Bezugnahme auf den Protokollvermerk über die Veranlassung ersetzt werden kann, wenn nach der Darstellung im Protokoll die Gründe der Entscheidung außer Zweifel stehen und auch das Beschwerdegericht die Entscheidung ohne eigene Erhebungen nachprüfen kann (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1988, 238, m.w.N.).
- OLG Brandenburg, 11.06.2013 - 2 Ws 12/13
Ordnungsmittel gegen den Angeklagten im Strafverfahren: Verweigerung eines …
Nähere Ausführungen zu dem verhängten Ordnungsmittel waren hier jedoch entbehrlich, weil sich die Gründe für die Entscheidung eindeutig und unmissverständlich aus dem Hauptverhandlungsprotokoll ergeben (vgl. hierzu OLG Düsseldorf NStZ 1988, 238 m.w.N.; OLG Celle, NStZ 2012, 592).Insoweit ist anerkannt, dass von der Gewährung rechtlichen Gehörs ausnahmsweise abgesehen werden darf, wenn die Ungebühr und der Ungebührwille außer Frage stehen und die Anhörung dem Betroffenen nur Gelegenheit zu weiteren Ausfällen geben würde (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1988, 238; OLG Celle NStZ 2012, 592).
- OLG Köln, 31.08.2015 - 2 Ws 449/15
Fehlende Ungebühr bei Sitzenbleiben des Angeklagten bei Eintreten des Gerichts …
Die Annahme einer Ungebühr bzw. eines Ungebührwillens ist insoweit nicht offensichtlich bzw. steht nicht völlig außer Frage (vgl. OLG Brandenburg, wistra 2014, 79; OLG Celle, NStZ 2012, 592).