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   OLG Koblenz, 28.01.2016 - 2 Ws 22/16   

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OLG Koblenz, 28.01.2016 - 2 Ws 22/16 (https://dejure.org/2016,1464)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.01.2016 - 2 Ws 22/16 (https://dejure.org/2016,1464)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - 2 Ws 22/16 (https://dejure.org/2016,1464)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 63 StGB, § 64 S 2 StGB, § 67 Abs 5 S 2 Halbs 2 StGB, § 67d Abs 5 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Voraussetzungen der Erledigung der Maßregel; Prognoseentscheidung; Verbleib des Verurteilten in der Einrichtung nach Erledigung der Maßregel und nicht zur Bewährung ausgesetztem Strafrest

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erledigung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei nachträglichem Wegfall der Voraussetzungen der ursprünglichen Unterbringung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 64 ; StGB § 67d Abs. 5 ; StGB § 67 Abs. 5
    Erledigung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei nachträglichem Wegfall der Voraussetzungen der ursprünglichen Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterbringung in Entziehungsanstalt bei prognostisch mangelndem Behandlungserfolg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 64; StGB § 67d Abs. 5; StGB § 67 Abs. 5
    Unterbringung; Entziehungsanstalt; Erledigung; Reststrafaussetzung; Strafvollzug

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 707/07

    Therapieunwilligkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.01.2016 - 2 Ws 22/16
    Um festzustellen, ob eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg nicht mehr besteht, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich, aus der sich ergibt, dass der Zweck der Maßregel aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann; einer absoluten Sicherheit bedarf es nicht, da es sich um eine Prognoseentscheidung handelt (vgl. Senat, aaO.; OLG Hamm, 3 Ws 707-709/07 v. 03.01.2008 - StV 2008, 316).
  • OLG Braunschweig, 17.11.2014 - 1 Ws 320/14
    Auszug aus OLG Koblenz, 28.01.2016 - 2 Ws 22/16
    Die Maßregel darf vielmehr von Verfassungs wegen (Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 S. 2 GG) nicht weiter vollzogen werden, wenn entgegen einer anfänglichen positiven Prognose keine hinreichend konkrete Aussicht auf einen solchen Behandlungserfolg mehr besteht (vgl. BVerfG, 2 BvR 573/08 v. 25.07.2008 - Rn. 2 n. juris; OLG Saarbrücken, 1 Ws 123/15 v. 31.08.2015 - Rn. 12 n. juris; OLG Braunschweig, 1 Ws 320/14 v. 17.11.2014 - StV 2015, 498 ).
  • OLG Celle, 02.03.2015 - 2 Ws 16/15

    Rechtsgrundlage für die Erledigterklärung der Unterbringung in einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.01.2016 - 2 Ws 22/16
    Wie bereits in der Entscheidung 2 Ws 464/15 vom 7. September 2015 kann auch hier offen bleiben, ob der Rechtsprechung des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Koblenz (Beschl. 1 Ws 91/15 v. 09.03.2015, Rn. 6 f. n. juris) und des Kammergerichts (Beschl. 2 Ws 77/14 v. 18.03.2014 - Rn. 6 ff. n. juris; 5 Ws 811/97 v. 07.04.1998 - Rn. 5 n. juris) zu folgen ist, wonach bei jedweder Erledigung einer Maßregel ein Verbleib des Verurteilten in der Maßregelvollzugseinrichtung ausscheidet, wenn ein Strafrest aus demselben Erkenntnis nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, oder ob § 67 Abs. 5 Satz 2 StGB unmittelbar oder wenigstens analog auch bei Erledigung der Maßregel nach § 63 oder § 64 StGB anwendbar ist (vgl. Senat, 2 Ws 150/11 v. 04.02.2011 - NStZ-RR 2011, 387; OLG Düsseldorf, 2 Ws 576-577/13 v. 12.12.2013 - NStZ-RR 2014, 62 ; OLG Celle, 2 Ws 16/15 v. 02.03.2015 - Rn. 32 ff. n. juris; Fischer, StGB, 63. Aufl. § 67d Rn. 24).
  • KG, 18.03.2014 - 2 Ws 77/14

    Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nach Erledigung der Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.01.2016 - 2 Ws 22/16
    Wie bereits in der Entscheidung 2 Ws 464/15 vom 7. September 2015 kann auch hier offen bleiben, ob der Rechtsprechung des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Koblenz (Beschl. 1 Ws 91/15 v. 09.03.2015, Rn. 6 f. n. juris) und des Kammergerichts (Beschl. 2 Ws 77/14 v. 18.03.2014 - Rn. 6 ff. n. juris; 5 Ws 811/97 v. 07.04.1998 - Rn. 5 n. juris) zu folgen ist, wonach bei jedweder Erledigung einer Maßregel ein Verbleib des Verurteilten in der Maßregelvollzugseinrichtung ausscheidet, wenn ein Strafrest aus demselben Erkenntnis nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, oder ob § 67 Abs. 5 Satz 2 StGB unmittelbar oder wenigstens analog auch bei Erledigung der Maßregel nach § 63 oder § 64 StGB anwendbar ist (vgl. Senat, 2 Ws 150/11 v. 04.02.2011 - NStZ-RR 2011, 387; OLG Düsseldorf, 2 Ws 576-577/13 v. 12.12.2013 - NStZ-RR 2014, 62 ; OLG Celle, 2 Ws 16/15 v. 02.03.2015 - Rn. 32 ff. n. juris; Fischer, StGB, 63. Aufl. § 67d Rn. 24).
  • BGH, 17.09.1998 - 5 StR 224/98

    Unzulässige Anordnung des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.01.2016 - 2 Ws 22/16
    Die Prognoseentscheidung ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Untergebrachten unter Berücksichtigung aller für und gegen die Erfolgsaussichten einer Suchtbehandlung in einer Entziehungsanstalt sprechenden Umstände, namentlich der Gründe und Wurzeln eines dem Erfolg der Therapie entgegenstehenden Umstands zu treffen (vgl. BGH, 5 StR 224/98 v. 17.09.1998 - NStZ-RR 1999, 10 ; 2 StR 437/97 v. 03.09.1997 - NStZ-RR 1998, 70 ).
  • BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Entscheidung über

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.01.2016 - 2 Ws 22/16
    Hat die Staatsanwaltschaft - wie hier - ein erfolgreiches Rechtsmittel eingelegt, mit dem sie nur ihre Aufgabe wahrnimmt, Gerichtsentscheidungen ohne Rücksicht darauf, welche Wirkung damit für den Verurteilten erzielt wird, mit dem Gesetz in Einklang zu bringen, so trägt in der Regel die Staatskasse die Kosten und die notwendigen Auslagen des Verurteilten (vgl. BGH, 4 StR 497/62 v. 20.02.1963 - BGHSt 18, 268 ; Senat, 2 Ws 464/15 v. 07.09.2015; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. § 473 Rn. 17 mwN.).
  • BVerfG, 25.07.2008 - 2 BvR 573/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erledigterklärung; fehlende

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.01.2016 - 2 Ws 22/16
    Die Maßregel darf vielmehr von Verfassungs wegen (Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 S. 2 GG) nicht weiter vollzogen werden, wenn entgegen einer anfänglichen positiven Prognose keine hinreichend konkrete Aussicht auf einen solchen Behandlungserfolg mehr besteht (vgl. BVerfG, 2 BvR 573/08 v. 25.07.2008 - Rn. 2 n. juris; OLG Saarbrücken, 1 Ws 123/15 v. 31.08.2015 - Rn. 12 n. juris; OLG Braunschweig, 1 Ws 320/14 v. 17.11.2014 - StV 2015, 498 ).
  • BGH, 03.09.1997 - 2 StR 437/97

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht der Behandlung ohne

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.01.2016 - 2 Ws 22/16
    Die Prognoseentscheidung ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Untergebrachten unter Berücksichtigung aller für und gegen die Erfolgsaussichten einer Suchtbehandlung in einer Entziehungsanstalt sprechenden Umstände, namentlich der Gründe und Wurzeln eines dem Erfolg der Therapie entgegenstehenden Umstands zu treffen (vgl. BGH, 5 StR 224/98 v. 17.09.1998 - NStZ-RR 1999, 10 ; 2 StR 437/97 v. 03.09.1997 - NStZ-RR 1998, 70 ).
  • OLG Saarbrücken, 31.08.2015 - 1 Ws 123/15

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Voraussetzungen für eine

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.01.2016 - 2 Ws 22/16
    Die Maßregel darf vielmehr von Verfassungs wegen (Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 S. 2 GG) nicht weiter vollzogen werden, wenn entgegen einer anfänglichen positiven Prognose keine hinreichend konkrete Aussicht auf einen solchen Behandlungserfolg mehr besteht (vgl. BVerfG, 2 BvR 573/08 v. 25.07.2008 - Rn. 2 n. juris; OLG Saarbrücken, 1 Ws 123/15 v. 31.08.2015 - Rn. 12 n. juris; OLG Braunschweig, 1 Ws 320/14 v. 17.11.2014 - StV 2015, 498 ).
  • OLG Dresden, 08.06.2011 - 2 Ws 282/11

    Führungsaufsicht; Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.01.2016 - 2 Ws 22/16
    Eine Maßregel gemäß § 64 StGB behält ihre auf Resozialisierung hinzielende Zweckrichtung nur so lange, als die therapeutischen Bemühungen in absehbarer Zeit einen Erfolg möglich erscheinen lassen; scheitert dieser Zweck, besteht kein Anspruch darauf, eine solche Maßregel trotz Aussichtslosigkeit aufrecht zu erhalten (vgl. BVerfG aaO.; Senat, 2 Ws 62/14 v. 03.04.2014; 2 Ws 282/11 v. 25.05.2011; Fischer, StGB, 63. Aufl. § 67d Rn. 21).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2013 - 2 Ws 576/13

    Verhältnismäßigkeit langandauernder Unterbringung

  • OLG Koblenz, 04.04.2011 - 2 Ws 150/11
  • OLG Celle, 22.02.2010 - 2 Ws 41/10

    Aussetzung der Maßregel zur Bewährung bei Missbrauch von Vollzugslockerungen

  • KG, 07.04.1998 - 5 Ws 811/97
  • OLG Koblenz, 09.03.2015 - 1 Ws 91/15
  • OLG Hamm, 12.01.2017 - 4 Ws 372/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Erledigung; Anordnung des Vollzugs der

    Um festzustellen, ob eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg nicht mehr besteht, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich, aus der sich ergibt, dass der Zweck der Maßregel aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann; einer absoluten Sicherheit bedarf es nicht, da es sich um eine Prognoseentscheidung handelt (OLG Koblenz, Beschluss vom 28.01.2016 - 2 Ws 22/16 - juris; vgl. auch: OLG Hamm, Beschl. v. 03.01.2008 - 3 Ws 707-709/07 - juris).

    Es handelt sich um eine Vorschrift, die die Art des Vollzuges, nicht hingegen den Rechtscharakter desselben betrifft (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.12.2013 - 2 Ws 576-577/13 - juris; i.E. ebenso: OLG Celle, Beschl. v 02.03.2015 - 2 Ws 16/15 - juris; OLG Koblenz - 2 Strafsenat - NStZ-RR 2011, 387; LG Görlitz, Beschl. v. 06.09.2012 - 7 StVK 93/12 - juris; offen gelassen in: OLG Koblenz - 2 Strafsenat - Beschl. v. 28.01.2016 - 2 Ws 22/16).

    Bei Aussichtslosigkeit der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist es regelmäßig untunlich, den Verurteilten in einer solchen Anstalt zu halten (OLG Koblenz, Beschl. v. 28.01.2016 - 2 Ws 22/16 - juris; Maier in: MK-StGB, 3. Aufl., § 67 Rdn. 150; Schöch in: LK-StGB, 12. Aufl., § 67 Rdn. 58).

  • OLG Saarbrücken, 29.01.2024 - 1 Ws 298/23

    Unterbringung, Anwendbarkeit des neuen Rechts, Altfälle

    Dabei kann offenbleiben, ob die Überführung des Verurteilten in den Strafvollzug bereits deshalb zu erfolgen hat, weil Grundlage der Vollstreckung gegen den Verurteilten das in Rechtskraft erwachsene Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 30. März 2020 ist und als zu vollstreckende Rechtsfolge allein die darin verhängte Restfreiheitsstrafe in Betracht kommt, nachdem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für erledigt erklärt worden ist (so OLG Braunschweig, Beschluss vom 3. Juni 2019 - 1 Ws 39/19 -, juris; vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 18. März 2014 - 2 Ws 77/14 - , juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 9. März 2015 - 1 Ws 91/15 -, juris, jeweils für den Fall der Erledigung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) oder ob der weitere Vollzug der Strafe im Straf- anstatt im Maßregelvollzug in direkter oder entsprechender Anwendung des § 67 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 StGB einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung bedarf (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2017 - III-4 Ws 372/16 -, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 1 Ws 166/17 -, juris; offengelassen von OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 2 Ws 22/16 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 19.02.2020 - 4 Ws 34/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Berücksichtigung der fehlenden

    Die Entscheidung hierüber steht nicht im Ermessen des Gerichts (OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Januar 2016 ? 2 Ws 22/16, juris Rn. 6).

    Die Prognoseentscheidung ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Untergebrachten unter Berücksichtigung aller für und gegen die Erfolgsaussichten einer Suchtbehandlung in einer Entziehungsanstalt sprechenden Umstände, namentlich der Gründe und Wurzeln eines dem Erfolg der Therapie entgegenstehenden Umstands zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 1997 ? 2 StR 437/97, NStZ-RR 1998, 70, 71; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 2 Ws 22/16, juris Rn. 7; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 31. August 2015 - 1 Ws 123/15, juris Rn. 13).

  • OLG Braunschweig, 16.05.2017 - 1 Ws 68/17

    Voraussetzungen für die Vollstreckung des Strafrestes im Maßregelvollzug nach

    Bei Aussichtslosigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist es jedoch regelmäßig untunlich, den Verurteilten in einer solchen Anstalt zu halten (OLG Hamm, a.a.O., Rn. 10; OLG Koblenz, Beschl. vom 28. Januar 2016, 2 Ws 22/16, Rn. 20, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 29.06.2020 - 4 Ws 127/20

    Erledigterklärung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Erforderlichkeit

    Es muss vielmehr auch überprüft werden, ob eine - vorübergehende - mangelnde Therapiemotivation wieder geweckt werden kann (OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 2 Ws 22/16, juris Rn. 7; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 31. August 2015 - 1 Ws 123/15, juris Rn. 13).
  • OLG Stuttgart, 27.12.2018 - 4 Ws 271/18

    Erfolgsaussichten einer Suchttherapie einer Schwangeren bzw. Mutter eines jungen

    Die Entscheidung hierüber steht nicht im Ermessen des Gerichts (OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 2 Ws 22/16, juris).
  • KG, 04.03.2022 - 5 Ws 244/21

    Notwendige Feststellungen bei Behandlungsabbruch im Maßregelvollzug

    Die Maßregel darf von Verfassungs wegen nicht weiter vollzogen werden, wenn entgegen einer anfänglichen positiven Erwartung eines Behandlungserfolgs keine hinreichende Aussicht hierfür mehr besteht (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 573/08 -, juris Rn. 2; OLG Braunschweig, Beschluss vom 22. Januar 2020 - 1 Ws 304/19 -, juris Rn. 18; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 2 Ws 22/16 -, juris Rn. 6; Senat, a. a. O.; Rissing-van Saan/Peglau in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 67d Rn. 25; jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 02.07.2019 - 3 Ws 240/19

    Unterbringung Entziehungsanstalt; Erledigung; Aussichtslosigkeit; Maßstab

    Lediglich vorübergehende Krisen rechtfertigen eine Erledigung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht (OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 2 Ws 22/16 -, juris; Senat, a. a. O.; Rissing-van Saan/Peglau, a. a. O., Rn. 31).
  • OLG Dresden, 27.02.2017 - 2 Ws 33/17
    Der Senat teilt die schon früher von der Strafvollstreckungskammer vertretene Ansicht (vgl. LG Leipzig, Beschluss vom 13. Mai 2011 - Az.: I StVK 246/11 -, juris), dass in Fällen, in welchen die Diagnose zwar grundsätzlich die Fortdauer der Unterbringung indiziert, diese aber (nur) aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten beendet werden muss, die im Maßregelvollzug bereits erreichten (durchaus nur geringen) Erfolge nicht wieder in Frage gestellt werden (vgl. BT-Drs. 16/1110, S. 17) und zugleich dem allgemeinen Vollzugsprinzip entsprochen werden soll, die Anstalten so wenig wie möglich zu wechseln (Schöch in: Leipziger Kommentar, 12. Auflage, § 67 Rdnr. 52; sehr eingehend zu der Problematik: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - III - 2 Ws 576 - 577/13 -, juris [= NStZ-RR 2014, 62]; wie hier: OLG Koblenz, Beschluss vom 04. Februar 2011 - 2 Ws 150/11 - [= NStZ-RR 2011, 387]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 2 Ws 576-577/13 -, juris [= NStZ-RR 2014, 62]; OLG Celle, Beschluss vom 02. März 2015 - 2 Ws 16/15 - juris; Fischer, StGB, 64. Aufl. § 67d Rdnr. 24; offen gelassen: OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 2 Ws 22/16 -, juris; anderer Ansicht.: OLG Koblenz, Beschluss vom 09. März 2015 - 1 Ws 91/15 -, juris [= RuP 2015, 167f.]; KG Beschluss vom 18.März 2014 - 2 Ws 77/14 -, juris; Beschluss vom 07. April 1997 - 5 Ws 811/97 -, juris; kritisch zum Ganzen: Pollähne in: NK-StGB, 4. Aufl., § 67 Rn. 28).
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