Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 09.12.2003

Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.08.2003 - 2 Ws 465/03   

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https://dejure.org/2003,14811
OLG Köln, 05.08.2003 - 2 Ws 465/03 (https://dejure.org/2003,14811)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.08.2003 - 2 Ws 465/03 (https://dejure.org/2003,14811)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. August 2003 - 2 Ws 465/03 (https://dejure.org/2003,14811)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes nach Verbüßung der Hälfte der Strafe; Übergang der Zuständigkeit für die Entscheidung über die Restaussetzung der Vollstreckung; Erfordernis einer ausreichenden Schuldverarbeitung

  • Judicialis

    JGG § 85 Abs. 6; ; JGG § ... 85 Abs. 6 Satz 1; ; JGG § 85 Abs. 6 Satz 2; ; JGG § 88; ; JGG § 88 Abs. 1; ; JGG § 88 Abs. 2; ; JGG § 92 Abs. 2; ; JGG § 110 Abs. 1; ; StGB § 57; ; StGB § 57 Abs. 2; ; StPO § 454; ; StPO § 454 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; StPO § 454 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG §§ 85 88; StGB § 57; StPO § 454
    Aussetzung des Restes einer im Erwachsenenvollzug vollzogenen Jugendstrafe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 02.02.1996 - 3 Ws 40/96

    Bedingte Entlassung, Erstverbüßer, Jugendstrafe, Vollzug im Erwachsenenvollzug,

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2003 - 2 Ws 465/03
    Mit der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. OLG Hamm StV 1996, 277, NStZ-RR 2000, 93; Frankfurt a.M. NStZ-1999, 91; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 381; OLG Schleswig SchlHA 00, 149; OLG Zweibrücken NStE, StPO § 454 b Nr. 16 ; OLG Düsseldorf JMBl NRW 2003, 179; Ostendorf, JGG 4.Aufl., § 88 Rn. 1; Brunner/Dölling, JGG 10. Aufl., § 85 Rn. 14; Eisenberg, JGG 9. Aufl., § 85 Rn. 17a u. § 88 Rn. 9; Böhm in NStZ-RR 1999, 289, 293) sind deshalb die Voraussetzungen für die Aussetzung des Restes der Jugendstrafe den Regelungen in § 88 JGG zu entnehmen, auch wenn die Jugendstrafe nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene vollzogen wird.
  • LG Braunschweig, 28.04.1999 - 37 Ns 703 Js 15338/98

    Behinderung einer Betriebsratswahl durch den Austausch von Wahlunterlagen mit dem

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2003 - 2 Ws 465/03
    Mit der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. OLG Hamm StV 1996, 277, NStZ-RR 2000, 93; Frankfurt a.M. NStZ-1999, 91; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 381; OLG Schleswig SchlHA 00, 149; OLG Zweibrücken NStE, StPO § 454 b Nr. 16 ; OLG Düsseldorf JMBl NRW 2003, 179; Ostendorf, JGG 4.Aufl., § 88 Rn. 1; Brunner/Dölling, JGG 10. Aufl., § 85 Rn. 14; Eisenberg, JGG 9. Aufl., § 85 Rn. 17a u. § 88 Rn. 9; Böhm in NStZ-RR 1999, 289, 293) sind deshalb die Voraussetzungen für die Aussetzung des Restes der Jugendstrafe den Regelungen in § 88 JGG zu entnehmen, auch wenn die Jugendstrafe nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene vollzogen wird.
  • OLG Dresden, 14.10.1999 - 2 Ws 596/99

    Jugendstrafe; Strafrestaussetzung; Strafaussetzung; Prüfungszeitpunkt; Zeitpunkt;

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2003 - 2 Ws 465/03
    Mit der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. OLG Hamm StV 1996, 277, NStZ-RR 2000, 93; Frankfurt a.M. NStZ-1999, 91; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 381; OLG Schleswig SchlHA 00, 149; OLG Zweibrücken NStE, StPO § 454 b Nr. 16 ; OLG Düsseldorf JMBl NRW 2003, 179; Ostendorf, JGG 4.Aufl., § 88 Rn. 1; Brunner/Dölling, JGG 10. Aufl., § 85 Rn. 14; Eisenberg, JGG 9. Aufl., § 85 Rn. 17a u. § 88 Rn. 9; Böhm in NStZ-RR 1999, 289, 293) sind deshalb die Voraussetzungen für die Aussetzung des Restes der Jugendstrafe den Regelungen in § 88 JGG zu entnehmen, auch wenn die Jugendstrafe nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene vollzogen wird.
  • OLG Düsseldorf, 25.04.1995 - 1 Ws 332/95
    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2003 - 2 Ws 465/03
    Der Senat vermag die Auffassung, nach der mit der Zuständigkeitsänderung auch die Änderung des anzuwenden materiellen Rechts verbunden sein soll (so aber OLG Düsseldorf NStZ 1995, 520 mit ablehnender Anm. Rzepka StVert 1998, 349; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl., § 57 Rn.4; Heinrich, NStZ 2002, 182), nicht zu teilen.
  • LG Bonn, 27.12.1983 - 32 Qs 153/83
    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2003 - 2 Ws 465/03
    Dabei gilt (entgegen LG Bonn StV 1984, 255) keine Einschränkung unter dem Gesichtspunkt der Schuldschwere.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 09.12.2003 - 2 Ws 463/03, 2 Ws 465/03, 2 Ws 479/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14260
OLG Schleswig, 09.12.2003 - 2 Ws 463/03, 2 Ws 465/03, 2 Ws 479/03 (https://dejure.org/2003,14260)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.12.2003 - 2 Ws 463/03, 2 Ws 465/03, 2 Ws 479/03 (https://dejure.org/2003,14260)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - 2 Ws 463/03, 2 Ws 465/03, 2 Ws 479/03 (https://dejure.org/2003,14260)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Widerruf der Strafaussetzung; Verurteilung wegen einer neuen Straftat; Fahren ohne Fahrerlaubnis am Steuer eines nicht zugelassenen Pkw

  • Judicialis

    StGB § 56 f Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 248 b; ; StGB § 56 f Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Kein Widerruf der Strafaussetzung allein aufgrund des Einräumens weiterer Straftat gegenüber Bewährungshelfer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 628
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • EGMR, 03.10.2002 - 37568/97

    Fall B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.12.2003 - 2 Ws 463/03
    Jedoch ist spätestens seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 3. Oktober 2002 (StV 2003, 82 ff.) bereits umstritten, ob nach dieser Vorschrift die Strafaussetzung zur Bewährung nur noch dann widerrufen werden kann, wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen der neuen Straftat vorliegt.
  • OLG Jena, 07.05.2003 - 1 Ws 163/03

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung vor Rechtskraft der Verurteilung wegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.12.2003 - 2 Ws 463/03
    Ob die genannte Entscheidung verbindlich in diesem Sinne zu verstehen ist, erscheint zur Zeit in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte noch nicht eindeutig geklärt (vgl. hierzu etwa die Entscheidungen des Thüringischen Oberlandesgerichts Jena vom 7. Mai 2003 und des Oberlandesgerichts Celle vom 23. Juli 2003, beide StV 2003, 575).
  • OLG Zweibrücken, 15.09.2004 - 1 Ws 343/04

    Widerruf der Strafrestaussetzung wegen erneuter Straftatbegehung:

    Dies sind vor allem Fälle, in denen noch vor der Hauptverhandlung das polizeiliche oder richterliche Geständnis widerrufen wird (OLG Schleswig SchlHA 2004, 161f - zitiert nach juris) oder aber im laufenden Strafverfahren ein Widerruf erfolgt.
  • OLG Koblenz, 06.01.2004 - 2 Ws 780/03

    Durchsuchung, körperliche Durchsuchung, Entkleiden, Umkleiden, Besuch,

    bb) Das Verfahren nach den §§ 109 ff StVollzG unterliegt der sich aus § 120 Abs. 1 StVollzG i.V.m. § 244 Abs. 2 StPO ergebenden Verpflichtung, im Interesse der materiellen Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind (vgl. Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 9. Auflage, § 115 Rdn. 3; Beschluss des Senats vom 23. Oktober 2003 - 2 Ws 479/03 - jew. m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 06.09.2004 - 1 Ws 265/04

    Strafvollzug: Versagung von Vollzugslockerungen wegen Flucht- oder

    Der nach § 120 Abs. 1 StVollzG i.V.m. § 244 Abs. 2 StPO bestehende Amtsermittlungsgrundsatz verpflichtet sie jedoch, bestehenden Unklarheiten über entscheidungserhebliche Tatsachen nachzugehen und sie nach Möglichkeit zu beseitigen (OLG Koblenz, 2 Ws 794/03 vom 08.03.2004 und 2 Ws 479/03 vom 23.10.2003 sowie in StV 1990, 169; vgl. Calliess/Müller-Dietz, a.a.O., § 115 Rdnr. 3; OLG Hamm NStZ 1984, 574, 575).
  • OLG Oldenburg, 06.09.2011 - 1 Ws 453/11

    Bewährungswiderruf: Widerruf wegen erneuter Straffälligkeit aufgrund einer

    Ein Widerruf im Sinne des § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB ist nämlich nur dann zulässig, wenn die schuldhafte Begehung einer Straftat feststeht, ein bloßer Tatverdacht reicht hingegen nicht aus, vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, NStZ 2004, 628; OLG Nürnberg, NZV 2004, 540; Fischer, StGB, 58. Auflage, § 56f Rn. 4ff. m.w.N.
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