Rechtsprechung
OLG Köln, 17.09.2007 - 2 Ws 480/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls; Anforderungen an eine ordnungsgemäße öffentliche Ladung; Verpflichtung des Betroffenen zur unverzüglichen Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland; Nachforschungspflichten einer Behörde zum Zwecke einer hinreichenden ...
- Judicialis
StPO § 40; ; StPO § 230 Abs. 2; ; StPO § 304 Abs. 1; ; StPO § 465 Abs. 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StPO § 230 Abs. 2
Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung; Entschuldigung bei einer erstinstanziellen Bewährungsauflage des unverzüglichen Verlassens des Bundesgebiets - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 28.08.2007 - 151-93/07
- OLG Köln, 17.09.2007 - 2 Ws 480/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 27.10.2006 - 2 BvR 473/06
Vorführungshaftbefehl (Anordnungsvoraussetzung; Terminverschiebung); Freiheit der …
Auszug aus OLG Köln, 17.09.2007 - 2 Ws 480/07
Maßgebend ist, ob dem Angeklagten wegen seines Ausbleibens unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls billigerweise ein Vorwurf gemacht werden kann (BVerfG StraFo 2007, 22). - BayObLG, 31.01.2000 - 4St RR 6/00
Strafprozeßrecht: Genügende Entschuldigung bei Fernbleiben eines ausgewiesenen …
Auszug aus OLG Köln, 17.09.2007 - 2 Ws 480/07
Ein rechtskräftig ausgewiesener Ausländer, der das Land verlassen hat, ist entschuldigt, wenn er zu der nach dem Ausweisungstermin liegenden Hauptverhandlung nicht erscheint (BayObLG StV 2001, 339; OLG Düsseldorf StV 1983, 193;… LR-Gössel § 230 Rdn. 23, § 329 Rdn. 42): Dasselbe gilt, wenn ein Ausländer zur Vermeidung seiner drohenden Ausweisung und Abschiebung freiwillig die Bundesrepublik verlassen hat (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen StraFo 2005, 381).
- BayObLG, 28.12.2023 - 204 StRR 548/23
Verfahrensrüge, Berufungsgericht, Ausbleiben des Angeklagten, …
Dasselbe soll gelten, wenn ein Ausländer zur Vermeidung seiner drohenden Ausweisung und Abschiebung freiwillig die Bundesrepublik verlassen hat und ihm bei Wiedereinreise die Strafbarkeit droht (vgl. OLG Bremen…, Beschluss vom 14.06.2005 - Ss 39/03 -, StraFo 2005, 381, juris Rn. 11; dem folgend OLG Köln, Beschluss vom 17.09.2007 - 2 Ws 480/07 -, StraFo 2008, 29, juris Rn. 15).Dieses wendet die genannten Rechtsgrundsätze nur entsprechend auf den Fall an, dass dem Angeklagten nicht nur die Bewährungsauflage erteilt worden ist, unverzüglich das Land zu verlassen, sondern ihm auch nachdrücklich deutlich gemacht worden ist, dass sein weiteres Verbleiben in der Bundesrepublik unverzüglich den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach sich ziehen werde (Beschluss vom 17.09.2007 - 2 Ws 480/07 -, StraFo 2008, 29, juris Rn. 15).