Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 4. Abschnitt - Gerichtliche Entscheidungen und Kommunikation zwischen den Beteiligten (§§ 33 - 41a) |
(1) Kann eine Zustellung an einen Beschuldigten, dem eine Ladung zur Hauptverhandlung noch nicht zugestellt war, nicht in der vorgeschriebenen Weise im Inland bewirkt werden und erscheint die Befolgung der für Zustellungen im Ausland bestehenden Vorschriften unausführbar oder voraussichtlich erfolglos, so ist die öffentliche Zustellung zulässig. Die Zustellung gilt als erfolgt, wenn seit dem Aushang der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
(2) War die Ladung zur Hauptverhandlung dem Angeklagten schon vorher zugestellt, dann ist die öffentliche Zustellung an ihn zulässig, wenn sie nicht in der vorgeschriebenen Weise im Inland bewirkt werden kann.
(3) Die öffentliche Zustellung ist im Verfahren über eine vom Angeklagten eingelegte Berufung bereits zulässig, wenn eine Zustellung nicht unter einer Anschrift möglich ist, unter der letztmals zugestellt wurde oder die der Angeklagte zuletzt angegeben hat.
Rechtsprechung zu § 40 StPO
81 Entscheidungen zu § 40 StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Hamm, 04.05.2006 - 2 Ws 113/06
Öffentliche Zustellung; Wirksamkeit; Gericht des ersten Rechtszuges
- OLG Hamm, 19.09.2006 - 3 Ws 294/06
Öffentliche Zustellung; Wirksamkeit; Prozessgericht; Begriff
- OLG Frankfurt, 16.03.2004 - 3 Ws 321/04
Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungshauptverhandlung: ...
- OLG Stuttgart, 11.01.2006 - 5 Ss 570/05
Revision gegen die Verwerfung der Berufung des nicht erschienenen Angeklagten: ...
- OLG Karlsruhe, 06.02.2006 - 2 Ws 20/06
- OLG Stuttgart, 28.01.2004 - 4 Ws 304/03
Berufungseinlegung durch den abgeschobenen Angeklagten: Öffentliche Zustellung ...
- BayObLG, 10.07.1991 - RReg. 2 St 98/91
- OLG Stuttgart, 01.03.2001 - 1 Ss 712/00
Wirksamkeit öffentlicher Zustellung bei nachträglichem Bekanntwerden der ...
- KG, 27.09.2005 - 4 Ws 128/05
- OLG Hamm, 21.11.2006 - 3 Ss 460/06
öffentliche Zustellung; Aushang; zuständiges Gericht
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Literatur im Internet zu § 40 StPO
- Was bringt das Erste Gesetz zur Modernisierung der Justiz für die Strafprozessordnung? von Alexander Otto (Überblick)
Der Autor stellt die Änderungen der Strafprozeßordnung durch das Erste Justizmodernisierungsgesetz dar.
über www.jurawelt.com - § 40 StPO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Zustellung (Deutschland) - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
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