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   KG, 10.03.2009 - 2 Ws 9/08, 1 AR 1833/07   

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KG, 10.03.2009 - 2 Ws 9/08, 1 AR 1833/07 (https://dejure.org/2009,22069)
KG, Entscheidung vom 10.03.2009 - 2 Ws 9/08, 1 AR 1833/07 (https://dejure.org/2009,22069)
KG, Entscheidung vom 10. März 2009 - 2 Ws 9/08, 1 AR 1833/07 (https://dejure.org/2009,22069)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung des Eigentümers eines beschlagnahmten Gegenstands bei fehlender Adressatenstellung bzgl. des Beschlagnahmebeschlusses als Dritter auch im Falle des Vorliegens einer Stellung als Mitbeschuldigter ; Anspruch eines Mitbeschuldigten auf Entschädigung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 1 Ws 120/99
    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 2 Ws 9/08
    5 a) Richtig ist zwar, daß das Landgericht in seinem freisprechenden Urteil vom 4. Juli 2006 die von Amts wegen zu treffende Entscheidung über die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1999, 2830) nicht vollständig getroffen hat, obwohl dies möglich gewesen wäre.

    Dies soll auch dann gelten, wenn die Entscheidung über die Entschädigung vollständig unterblieben ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2006, 1826; OLG Stuttgart NStZ 2001, 496; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 159 und NJW 1999, 2830).

    Auch die übrigen Argumente der herrschenden Meinung, die eine Nachholung der Entscheidung entgegen dem Wortlaut zulassen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1999, 2830, 2831), überzeugen nicht, zumal da Ausnahmeregelungen wie § 8 Abs. 1 Satz 2 StrEG eng auszulegen sind (vgl. OLG München AnwBl 1998, 51).

    Zum anderen ist auch gegen ein gesetzeswidriges Unterlassen die sofortige Beschwerde zulässig (vgl. BVerfG, Beschluß vom 27. Januar 1999 - BvR 609/96 - juris; OLG Düsseldorf NJW 1999, 2830).

  • OLG Stuttgart, 24.04.2001 - 2 Ws 61/01

    Eröffnung des Hauptverfahrens; Entschädigungsansprüche; Sofortige Beschwerde;

    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 2 Ws 9/08
    Dies soll auch dann gelten, wenn die Entscheidung über die Entschädigung vollständig unterblieben ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2006, 1826; OLG Stuttgart NStZ 2001, 496; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 159 und NJW 1999, 2830).

    c) Auch die Argumentation, daß im Schweigen des Urteils keine Versagung der Entschädigung liegt (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2001, 496) und nur dann gegen ein Unterlassen eine sofortige Beschwerde zulässig ist, wenn hierin eine endgültige Ablehnung liegt, überzeugt nicht.

  • OLG München, 03.12.1996 - 2 Ws 536/96
    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 2 Ws 9/08
    Der Senat ist mit dem OLG München (vgl. OLG München AnwBl 1998, 50) der Auffassung, daß die Ergänzung der Entschädigungsentscheidung auch bei versehentlichem - auch teilweisem -Unterlassen nur mit der sofortigen Beschwerde nach § 8 Abs. 3 Satz 1 StrEG bewirkt werden kann.

    Der Senat ist daher mit dem OLG München (vgl. OLG München AnwBl 1998, 50), der Auffassung, daß die Ergänzung der Entschädigungsentscheidung auch bei versehentlichem - auch teilweisem -Unterlassen nur mit der sofortigen Beschwerde nach § 8 Abs. 3 Satz 1 StrEG angefochten werden kann.

  • BGH, 23.08.1989 - 1 BJs 72/87

    Entschädigung eines Zeugen wegen zu Unrecht erlittener Erzwingungshaft

    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 2 Ws 9/08
    Der Beschwerdeführer ist als Eigentümer eines beschlagnahmten Gegenstandes, gegen den sich der die Beschlagnahme anordnende Beschluß nicht gerichtet hat, ein Dritter, dem Ansprüche nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG) nicht zustehen (vgl. BGH NJW 1990, 397; OLG Hamm wistra 2006, 359; OLG Nürnberg NStZ-RR 2003, 62, 63; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 320; OLG Celle NdsRpfl 1986, 38, 48; KG NJW 1978, 2406), auch dann, wenn er - wie hier - Mitbeschuldigter ist (vgl. OLG Hamburg MDR 1994, 310, 311; Meyer StrEG 7. Aufl. § 2 Rdn. 15, vor § 1 Rdn. 50 ff; Kunz StrEG 3. Aufl. Einl. Rdn. 41).

    Die vom Gesetzgeber dort getroffene Abwägung zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Interessen des Beschuldigten für den Fall, daß sich bei Beendigung des Verfahrens rechtmäßige Justizakte gegen ihn nachträglich als nicht gerechtfertigt herausstellen, ist nicht entsprechend übertragbar auf den Ausgleich der Interessen der Allgemeinheit mit denen eines Dritten, der von rechtswidrigen Maßnahmen in einem gegen einen anderen gerichteten Strafverfahren betroffen wird (vgl. BGH NJW 1990, 397, 398; LG Freiburg NJW 1990, 399, 400).

  • OLG Nürnberg, 26.08.2002 - 4 W 2125/02

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, Drittschaden

    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 2 Ws 9/08
    Der Beschwerdeführer ist als Eigentümer eines beschlagnahmten Gegenstandes, gegen den sich der die Beschlagnahme anordnende Beschluß nicht gerichtet hat, ein Dritter, dem Ansprüche nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG) nicht zustehen (vgl. BGH NJW 1990, 397; OLG Hamm wistra 2006, 359; OLG Nürnberg NStZ-RR 2003, 62, 63; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 320; OLG Celle NdsRpfl 1986, 38, 48; KG NJW 1978, 2406), auch dann, wenn er - wie hier - Mitbeschuldigter ist (vgl. OLG Hamburg MDR 1994, 310, 311; Meyer StrEG 7. Aufl. § 2 Rdn. 15, vor § 1 Rdn. 50 ff; Kunz StrEG 3. Aufl. Einl. Rdn. 41).

    Das gewollte Auseinanderfallen von Eigentum und Haltereigenschaft kann ebenso wie die Schaffung unterschiedlicher Rechtspersönlichkeiten bei der Einmanngesellschaft mbH und der damit einhergehenden Doppelfunktion des Gesellschafters als Privatmann und als Organ der Gesellschaft rechtliche Vorteile bieten, weswegen es von den Beteiligten - so auch hier - als rechtliche Gestaltungsalternative gewählt wird (vgl. OLG Nürnberg NStZ-RR 2003, 62, 63).

  • OLG Hamburg, 13.01.1994 - 2 Ws 620/93
    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 2 Ws 9/08
    Der Beschwerdeführer ist als Eigentümer eines beschlagnahmten Gegenstandes, gegen den sich der die Beschlagnahme anordnende Beschluß nicht gerichtet hat, ein Dritter, dem Ansprüche nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG) nicht zustehen (vgl. BGH NJW 1990, 397; OLG Hamm wistra 2006, 359; OLG Nürnberg NStZ-RR 2003, 62, 63; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 320; OLG Celle NdsRpfl 1986, 38, 48; KG NJW 1978, 2406), auch dann, wenn er - wie hier - Mitbeschuldigter ist (vgl. OLG Hamburg MDR 1994, 310, 311; Meyer StrEG 7. Aufl. § 2 Rdn. 15, vor § 1 Rdn. 50 ff; Kunz StrEG 3. Aufl. Einl. Rdn. 41).

    Denn sachgerecht ist die Anwendung des StrEG nur auf denjenigen Beschuldigten oder Angeklagten, gegen den die konkrete Strafverfolgungsmaßnahme gerichtet war (vgl. OLG Hamburg MDR 1994, 310, 311; Kunz aaO Einl. 41).

  • OLG Karlsruhe, 28.02.1997 - 2 Ss 42/97
    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 2 Ws 9/08
    Auch die übrigen Argumente der herrschenden Meinung, die eine Nachholung der Entscheidung entgegen dem Wortlaut zulassen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1999, 2830, 2831), überzeugen nicht, zumal da Ausnahmeregelungen wie § 8 Abs. 1 Satz 2 StrEG eng auszulegen sind (vgl. OLG München AnwBl 1998, 51).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.1973 - 3 Ws 124/73
    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 2 Ws 9/08
    b) Eine unbillige Härte liegt auch nicht darin, daß der Betroffene zur Wahrung seiner Interessen vorsorglich sofortige Beschwerde einlegen muß und damit das Kostenrisiko trägt (vgl. insoweit OLG Düsseldorf NJW 1973, 1660, 1661).
  • OLG Hamm, 21.03.2006 - 3 Ws 102/06

    Einstellung des Verfahrens; Kostenentscheidung; Auferlegung der Kosten auf die

    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 2 Ws 9/08
    Der Beschwerdeführer ist als Eigentümer eines beschlagnahmten Gegenstandes, gegen den sich der die Beschlagnahme anordnende Beschluß nicht gerichtet hat, ein Dritter, dem Ansprüche nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG) nicht zustehen (vgl. BGH NJW 1990, 397; OLG Hamm wistra 2006, 359; OLG Nürnberg NStZ-RR 2003, 62, 63; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 320; OLG Celle NdsRpfl 1986, 38, 48; KG NJW 1978, 2406), auch dann, wenn er - wie hier - Mitbeschuldigter ist (vgl. OLG Hamburg MDR 1994, 310, 311; Meyer StrEG 7. Aufl. § 2 Rdn. 15, vor § 1 Rdn. 50 ff; Kunz StrEG 3. Aufl. Einl. Rdn. 41).
  • OLG Nürnberg, 15.11.2005 - 1 Ws 1152/05

    Anfechtbarkeit des Unterlassen der gebotenen Entscheidung über die Verpflichtung

    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 2 Ws 9/08
    Dies soll auch dann gelten, wenn die Entscheidung über die Entschädigung vollständig unterblieben ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2006, 1826; OLG Stuttgart NStZ 2001, 496; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 159 und NJW 1999, 2830).
  • OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 3 Ws 737/02

    Strafverfolgungsentschädigung: Entschädigungsanspruch einer durch eine

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2000 - 1 Ws 532/00

    Entschädigungsregelung in freisprechendem Urteil - sofortige Beschwerde

  • KG, 08.12.1998 - 5 Ws 645/98

    Strafprozeßrec hat: Umdeutung eines Entschädigungsantrags in eine sofortige

  • LG Freiburg, 04.09.1989 - IV AR 26/89
  • OLG Celle, 18.11.1985 - 7 WLw 39/85

    Verpflichtung zur Auskunft über die Valutierung von Grundstücksbelastungen;

  • OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 3 Ws 111/10

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Grenzen der Entscheidungsbefugnis

    Nach h. M. ist eine isolierte Entscheidung auch dann möglich, wenn eine Entscheidung über die Entschädigung einer (hier: der Sicherstellung) von mehreren Verfolgungsmaßnahmen (hier: Sicherstellung und Untersuchungshaft) im Urteil aus welchen Gründen auch immer unterblieben ist und der Angeklagte - wie hier - nicht über ein Beschwerderecht gegen die unterbliebene Entscheidung belehrt wurde (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl.; § 8 Rn 7 mwN; für diesen Fall wohl auch KG, Beschl. v. 10.03.2009 - 2 Ws 9/08 -juris vgl. Abs. Nr. 19).

    Der Kammer oblag nach erfolgtem Freispruch des früheren Anklagten (vgl. § 2 I StrEG) nach alledem nur die Prüfung, ob sich die grundsätzlich entschädigungspflichtige (§ 2 II Nr. 4 StrEG), weil vollzogenen Sicherstellung des Fahrzeugs gegen ihn als ehemaligen Beschuldigten richtete (vgl. KG, Beschl. v. 10.03.2009 - 2 Ws 9/08 - juris; OLG Hamburg) und ob die Ausschluss- oder Versagungsgründe vorlagen.

  • OLG Hamm, 18.06.2013 - 2 Ws 158/13

    Entschädigung des freigesprochenen Angeklagten; Anfechtung wegen

    Die Gegenmeinung hält am Wortlaut des § 8 Abs. 2 Satz 1 StrEG fest und verweist den Entschädigungsberechtigten auf das Verfahren der sofortigen Beschwerde nach § 8 Abs. 3 Satz 1 StrEG (KG v. 10.03.2009, 2 Ws 9/08, juris, Rn. 15 ff.; OLG München vom 03.12.1996, 2 Ws 536/96; OLG Düsseldorf v. 07.11.2000, 1 Ws 532/00, a.a.O. für den Fall, dass über einen Teilzeitraum der Dauer der Strafverfolgungsmaßnahme nicht entschieden wurde; Meyer, Strafrechtsentschädigung, 8. Aufl., § 8 StrEG, Rn. 18 ff.).
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   KG, 10.03.2009 - 1 AR 1833/07   

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 1 Ws 120/99
    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 1 AR 1833/07
    a) Richtig ist zwar, daß das Landgericht in seinem freisprechenden Urteil vom 4. Juli 2006 die von Amts wegen zu treffende Entscheidung über die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1999, 2830) nicht vollständig getroffen hat, obwohl dies möglich gewesen wäre.

    Dies soll auch dann gelten, wenn die Entscheidung über die Entschädigung vollständig unterblieben ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2006, 1826; OLG Stuttgart NStZ 2001, 496; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 159 und NJW 1999, 2830).

    Auch die übrigen Argumente der herrschenden Meinung, die eine Nachholung der Entscheidung entgegen dem Wortlaut zulassen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1999, 2830, 2831), überzeugen nicht, zumal da Ausnahmeregelungen wie § 8 Abs. 1 Satz 2 StrEG eng auszulegen sind (vgl. OLG München AnwBl 1998, 51).

    Zum anderen ist auch gegen ein gesetzeswidriges Unterlassen die sofortige Beschwerde zulässig (vgl. BVerfG, Beschluß vom 27. Januar 1999 - BvR 609/96 - juris; OLG Düsseldorf NJW 1999, 2830).

  • OLG Stuttgart, 24.04.2001 - 2 Ws 61/01

    Eröffnung des Hauptverfahrens; Entschädigungsansprüche; Sofortige Beschwerde;

    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 1 AR 1833/07
    Dies soll auch dann gelten, wenn die Entscheidung über die Entschädigung vollständig unterblieben ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2006, 1826; OLG Stuttgart NStZ 2001, 496; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 159 und NJW 1999, 2830).

    c) Auch die Argumentation, daß im Schweigen des Urteils keine Versagung der Entschädigung liegt (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2001, 496) und nur dann gegen ein Unterlassen eine sofortige Beschwerde zulässig ist, wenn hierin eine endgültige Ablehnung liegt, überzeugt nicht.

  • OLG München, 03.12.1996 - 2 Ws 536/96
    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 1 AR 1833/07
    Der Senat ist mit dem OLG München (vgl. OLG München AnwBl 1998, 50) der Auffassung, daß die Ergänzung der Entschädigungsentscheidung auch bei versehentlichem - auch teilweisem -Unterlassen nur mit der sofortigen Beschwerde nach § 8 Abs. 3 Satz 1 StrEG bewirkt werden kann.

    Der Senat ist daher mit dem OLG München (vgl. OLG München AnwBl 1998, 50), der Auffassung, daß die Ergänzung der Entschädigungsentscheidung auch bei versehentlichem - auch teilweisem -Unterlassen nur mit der sofortigen Beschwerde nach § 8 Abs. 3 Satz 1 StrEG angefochten werden kann.

  • BGH, 23.08.1989 - 1 BJs 72/87

    Entschädigung eines Zeugen wegen zu Unrecht erlittener Erzwingungshaft

    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 1 AR 1833/07
    Der Beschwerdeführer ist als Eigentümer eines beschlagnahmten Gegenstandes, gegen den sich der die Beschlagnahme anordnende Beschluß nicht gerichtet hat, ein Dritter, dem Ansprüche nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG) nicht zustehen (vgl. BGH NJW 1990, 397; OLG Hamm wistra 2006, 359; OLG Nürnberg NStZ-RR 2003, 62, 63; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 320; OLG Celle NdsRpfl 1986, 38, 48; KG NJW 1978, 2406), auch dann, wenn er - wie hier - Mitbeschuldigter ist (vgl. OLG Hamburg MDR 1994, 310, 311; Meyer StrEG 7. Aufl. § 2 Rdn. 15, vor § 1 Rdn. 50 ff; Kunz StrEG 3. Aufl. Einl. Rdn. 41).

    übertragbar auf den Ausgleich der Interessen der Allgemeinheit mit denen eines Dritten, der von rechtswidrigen Maßnahmen in einem gegen einen anderen gerichteten Strafverfahren betroffen wird (vgl. BGH NJW 1990, 397, 398; LG Freiburg NJW 1990, 399, 400).

  • OLG Nürnberg, 26.08.2002 - 4 W 2125/02

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, Drittschaden

    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 1 AR 1833/07
    Der Beschwerdeführer ist als Eigentümer eines beschlagnahmten Gegenstandes, gegen den sich der die Beschlagnahme anordnende Beschluß nicht gerichtet hat, ein Dritter, dem Ansprüche nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG) nicht zustehen (vgl. BGH NJW 1990, 397; OLG Hamm wistra 2006, 359; OLG Nürnberg NStZ-RR 2003, 62, 63; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 320; OLG Celle NdsRpfl 1986, 38, 48; KG NJW 1978, 2406), auch dann, wenn er - wie hier - Mitbeschuldigter ist (vgl. OLG Hamburg MDR 1994, 310, 311; Meyer StrEG 7. Aufl. § 2 Rdn. 15, vor § 1 Rdn. 50 ff; Kunz StrEG 3. Aufl. Einl. Rdn. 41).

    Das gewollte Auseinanderfallen von Eigentum und Haltereigenschaft kann ebenso wie die Schaffung unterschiedlicher Rechtspersönlichkeiten bei der Einmanngesellschaft mbH und der damit einhergehenden Doppelfunktion des Gesellschafters als Privatmann und als Organ der Gesellschaft rechtliche Vorteile bieten, weswegen es von den Beteiligten - so auch hier - als rechtliche Gestaltungsalternative gewählt wird (vgl. OLG Nürnberg NStZ-RR 2003, 62, 63).

  • OLG Hamburg, 13.01.1994 - 2 Ws 620/93
    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 1 AR 1833/07
    Der Beschwerdeführer ist als Eigentümer eines beschlagnahmten Gegenstandes, gegen den sich der die Beschlagnahme anordnende Beschluß nicht gerichtet hat, ein Dritter, dem Ansprüche nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG) nicht zustehen (vgl. BGH NJW 1990, 397; OLG Hamm wistra 2006, 359; OLG Nürnberg NStZ-RR 2003, 62, 63; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 320; OLG Celle NdsRpfl 1986, 38, 48; KG NJW 1978, 2406), auch dann, wenn er - wie hier - Mitbeschuldigter ist (vgl. OLG Hamburg MDR 1994, 310, 311; Meyer StrEG 7. Aufl. § 2 Rdn. 15, vor § 1 Rdn. 50 ff; Kunz StrEG 3. Aufl. Einl. Rdn. 41).

    Denn sachgerecht ist die Anwendung des StrEG nur auf denjenigen Beschuldigten oder Angeklagten, gegen den die konkrete Strafverfolgungsmaßnahme gerichtet war (vgl. OLG Hamburg MDR 1994, 310, 311; Kunz aaO Einl. 41).

  • OLG Nürnberg, 15.11.2005 - 1 Ws 1152/05

    Anfechtbarkeit des Unterlassen der gebotenen Entscheidung über die Verpflichtung

    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 1 AR 1833/07
    Dies soll auch dann gelten, wenn die Entscheidung über die Entschädigung vollständig unterblieben ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2006, 1826; OLG Stuttgart NStZ 2001, 496; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 159 und NJW 1999, 2830).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2000 - 1 Ws 532/00

    Entschädigungsregelung in freisprechendem Urteil - sofortige Beschwerde

    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 1 AR 1833/07
    Dies soll auch dann gelten, wenn die Entscheidung über die Entschädigung vollständig unterblieben ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2006, 1826; OLG Stuttgart NStZ 2001, 496; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 159 und NJW 1999, 2830).
  • OLG Karlsruhe, 28.02.1997 - 2 Ss 42/97
    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 1 AR 1833/07
    Auch die übrigen Argumente der herrschenden Meinung, die eine Nachholung der Entscheidung entgegen dem Wortlaut zulassen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1999, 2830, 2831), überzeugen nicht, zumal da Ausnahmeregelungen wie § 8 Abs. 1 Satz 2 StrEG eng auszulegen sind (vgl. OLG München AnwBl 1998, 51).
  • KG, 08.12.1998 - 5 Ws 645/98

    Strafprozeßrec hat: Umdeutung eines Entschädigungsantrags in eine sofortige

    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 1 AR 1833/07
    Das Kammergericht hat diese Frage bislang offengelassen (vgl. KG, Beschluß vom 25. November 2002 - 3 Ws 296/02 - Senat, Beschluß vom 8. Dezember 1998 - 5 Ws 645/98 - wohl gegen die h. M. KG NJW 2008, 94).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.1973 - 3 Ws 124/73
  • OLG Hamm, 21.03.2006 - 3 Ws 102/06

    Einstellung des Verfahrens; Kostenentscheidung; Auferlegung der Kosten auf die

  • OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 3 Ws 737/02

    Strafverfolgungsentschädigung: Entschädigungsanspruch einer durch eine

  • LG Freiburg, 04.09.1989 - IV AR 26/89
  • OLG Celle, 18.11.1985 - 7 WLw 39/85

    Verpflichtung zur Auskunft über die Valutierung von Grundstücksbelastungen;

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   LG Berlin, 21.11.2007 - 2 Ws 9/08   

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LG Berlin, Entscheidung vom 21. November 2007 - 2 Ws 9/08 (https://dejure.org/2007,95335)
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   OLG Schleswig, 24.01.2008 - 2 Ws 9/08   

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https://dejure.org/2008,42114
OLG Schleswig, 24.01.2008 - 2 Ws 9/08 (https://dejure.org/2008,42114)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.01.2008 - 2 Ws 9/08 (https://dejure.org/2008,42114)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 2 Ws 9/08 (https://dejure.org/2008,42114)
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  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.01.2008 - 2 Ws 9/08
    Die Bestellung eines Pflichtverteidigers dient nicht dem Kosteninteresse des Angeklagten oder seines Verteidigers, sondern allein dem Zweck, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass ein Betroffener in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (BVerfGE 39, 238, 242; OLG Düsseldorf, StV 1984, 66).
  • BGH, 21.10.1977 - 4 StR 686/76

    Entscheidungserheblichkeit der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.01.2008 - 2 Ws 9/08
    Diese liegt nur vor, wenn die ergangene oder abgelehnte Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil für den Betroffenen enthält, seine Rechte und geschützten Interessen eine unmittelbare Beeinträchtigung erfahren haben und wenn die Beseitigung einer fehlsamen Erwägung dem Beschwerdeführer die Aussicht auf eine andere, ihm günstigere Entscheidung eröffnet (BGHSt 27, 290, 293).
  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.01.2008 - 2 Ws 9/08
    Eine nachträgliche, rückwirkende Bestellung für das im Rechtszug abgeschlossene Verfahren ist schlechthin unzulässig und unwirksam und mithin grundsätzlich ausgeschlossen, und zwar auch dann, wenn der Wahlverteidiger oder der Rechtsanwalt, den der Angeklagte als den zu stellenden Pflichtverteidiger benannt hatte, seine Bestellung beantragt hatte (KG Berlin, Beschluss vom 9. März 2006 - 5 Ws 563/05 - zitiert nach Juris; in StV 2007, 372 ff).
  • OLG Schleswig, 24.10.2007 - 2 Ws 450/07

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren anlässlich der

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.01.2008 - 2 Ws 9/08
    Zu den Fragen einer notwendigen Verteidigung entsprechend § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO im Vollstreckungsverfahren, insbesondere für die Fallkonstellation der Notwendigkeit eines Prognosegutachtens, vgl. Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2007 (- 2 Ws 450/07 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OLG Schleswig, 24.01.2008 - 2 Ws 8/08

    Nachträgliche Beiordnung eines Pflichtverteidigers auch bei einvernehmlicher

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.01.2008 - 2 Ws 9/08
    2 Ws 8/08 2 Ws 9/08.
  • OLG Düsseldorf, 09.09.1983 - 1 Ws 757/83
    Auszug aus OLG Schleswig, 24.01.2008 - 2 Ws 9/08
    Die Bestellung eines Pflichtverteidigers dient nicht dem Kosteninteresse des Angeklagten oder seines Verteidigers, sondern allein dem Zweck, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass ein Betroffener in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (BVerfGE 39, 238, 242; OLG Düsseldorf, StV 1984, 66).
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