Rechtsprechung
OLG Hamburg, 25.06.2003 - 2 Wx 138/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entlastung des Verwaltungsbeirates durch die Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung ; Entlastung des Verwalters; Geltendmachung von Wohngeldern; Nachteile und Verluste der Wohnungseigentümergemeinschaft ; Prüfung der Jahresabrechnung
- Judicialis
WEG § 27; ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 1; ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5; ; WEG § 47; ; WEG § 47 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Wirksamkeit der Entlastung der Verwaltung und des Verwaltungsbeirates durch Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zur Entlastung des Verwalters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 13.10.1999 - 318 T 49/99
- OLG Hamburg, 25.06.2003 - 2 Wx 138/99
Papierfundstellen
- ZMR 2003, 772
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95
Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter
Auszug aus OLG Hamburg, 25.06.2003 - 2 Wx 138/99
Hiernach hat die Entlastung des Verwalters die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter, das im Umfang der Entlastung Schadensersatzansprüche und konkurrierende Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die bei der Beschlussfassung den Wohnungseigentümern bekannt oder für sie bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (vgl. BGH ZMR 1997, 308). - BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02
Entlastung des Verwalters durch Eigentümerbeschluss
Auszug aus OLG Hamburg, 25.06.2003 - 2 Wx 138/99
Da die Entlastungsbeschlüsse bereits aus den oben genannten Gründen im Ergebnis rechtsfehlerfrei für ungültig erklärt worden sind, bestand für das Rechtsbeschwerdegericht auch keine Veranlassung, sich mit der neuen Rechtsprechung des BayObLG (vgl. NJW 2003, 1328 ff), nach der ein Eigentümerbeschluss, durch den dem Verwalter Entlastung erteilt wird, grundsätzlich nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, auseinanderzusetzen. - OLG Düsseldorf, 09.11.2001 - 3 Wx 13/01
Abrechnungsgenehmigung als Entlastung des Verwalters?
Auszug aus OLG Hamburg, 25.06.2003 - 2 Wx 138/99
Die Entlastungswirkung bezieht sich hierbei nicht nur auf die Jahresabrechnung selbst, sondern auch auf das den Zahlungsvorgängen zugrunde liegende Verwaltungshandeln (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2002, 294 ff).
- LG Koblenz, 24.01.2022 - 2 S 72/20
Beschlussanfechtung einer WEG
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg stellt in seinem Beschluss vom 25.06.2003, 2 Wx 138/99, Rn. 23, im Zusammenhang mit der Versagung der Entlastung ebenfalls auf eine konkrete Pflichtverletzung des Beirates ab, nämlich diejenige, sich gegen die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausgesprochen zu haben. - LG Düsseldorf, 02.10.2013 - 25 S 53/13
Entlastung des Verwaltungsbeitrags einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Ist dem Verwalter im Zusammenhang mit der Aufstellung der Jahresabrechnung die Entlastung zu verweigern, führt dies im Hinblick auf die Pflicht des Verwaltungsbeirates, die Jahresabrechnung zu überprüfen (§ 29 Abs. 3 WEG) grundsätzlich dazu, dass auch dem Verwaltungsbeirat keine Entlastung erteilt werden kann (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 25. Juni 2003 - 2 Wx 138/99 - BayObLG NJW-RR 2001, 2131 ff). - LG Frankfurt/Main, 17.05.2011 - 9 S 54/10
Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs
Die Verwalterentlastung im Zusammenhang mit einem Beschluss über die Jahresabrechnung bezieht sich in der Regel - so auch hier - nur auf das Verwalterhandeln, das in der Abrechnung seinen Niederschlag gefunden hat, mithin auf die Jahresabrechnung selbst sowie auf das den Zahlungsvorgängen zugrunde liegende Verwaltungshandeln (Bayerisches Oberstes Landesgericht ZMR 2001, 558; Oberlandesgericht Hamburg ZMR 2003, 772; Oberlandesgericht Köln ZMR 2001, 914). - AG München, 31.08.2023 - 1293 C 11654/22
Fehlerhafte Jahresabrechnung, Wohnungseigentümergemeinschaft, …
Zwar führt, wenn dem Verwalter im Zusammenhang mit der Aufstellung der Jahresabrechnung die Entlastung zu verweigern ist, dies im Hinblick auf die Pflicht des Verwaltungsbeirates, die Jahresabrechnung zu überprüfen (§ 29 Abs. 3 WEG) grundsätzlich dazu, dass auch dem Verwaltungsbeirat keine Entlastung erteilt werden kann (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 25.6.2003 - 2 Wx 138/99 - BayObLG NJW-RR 2001, 2131 ff). - AG Hamburg, 20.12.2019 - 22a C 397/18
Bereicherungsrechtlicher Rückerstattungsanspruch trotz Entlastungsbeschlusses?
Bärmann bzw. Becker in Bärmann nimmt seinerseits Bezug auf das Hans. OLG (ZMR 2003, 772), das jedoch mitnichten einen solchen Rechtssatz formuliert hat.