Rechtsprechung
   BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4657
BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02 (https://dejure.org/2002,4657)
BayObLG, Entscheidung vom 08.08.2002 - 2Z BR 5/02 (https://dejure.org/2002,4657)
BayObLG, Entscheidung vom 08. August 2002 - 2Z BR 5/02 (https://dejure.org/2002,4657)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4657) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 2; ; WEG § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Duldungspflicht des Wohnungseigentümers - Einbau einer Gegensprechanlage in Klingeltableau - konstitutive Beschlussfassung durch Finanzierungsregelung - Bestimmtheit der angekündigten Tagesordnung - Beteiligung weiterer Wohnungseigentümer in Mehrhausanlage bei ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zustimmung zu baulicher Veränderung erforderlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht; Wohnungseigentumsgemeinschaft; Erstmaliger Einbau einer Gegensprechanlage; Vorhandenes Klingeltableau einer Wohnanlage; Eigentümerversammlung; Fehlende vorangegangene Beschlussfassung

Verfahrensgang

  • AG Augsburg - 3 UR II 98/00
  • LG Augsburg - 7 T 1824/01 T 1838/01
  • LG Augsburg - 7 T 1838/01
  • BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 869
  • BauR 2002, 1900 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02
    Eigentümerbeschlüsse sind zwar grundsätzlich "aus sich heraus" - objektiv und normativ - auszulegen, weil sie auch für Sondernachfolger gelten sollen (BGHZ 139, 288).

    Der Beschluss ist als Regelung mit Dauercharakter "aus sich heraus" - objektiv und normativ - selbständig durch das Rechtsbeschwerdegericht auszulegen (vgl. BGHZ 139, 288).

  • BayObLG, 14.02.2001 - 2Z BR 117/00

    Bauliche Veränderung und modernisierende Instandsetzung

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02
    Soweit nämlich die Eigentümer nach §§ 14, 22 WEG über bauliche Veränderungen beschließen, sind grundsätzlich alle Wohnungseigentümer der betroffenen Eigentümergemeinschaft gemäß § 25 WEG stimmberechtigt (siehe BayObLG ZMR 2001, 560).

    Anderes kann zwar gelten, sofern die Wohnungseigentümer in der Gemeinschaftsordnung oder durch Vereinbarung nach § 10 Abs. 2 WEG eine von der gesetzlichen Regelung (§ 16 Abs. 2, § 21 Abs. 3, §§ 22, 25 WEG) abweichende Bestimmung dahin getroffen haben, dass die jeweiligen Wohnungseigentümer der einzelnen Hausgemeinschaft über bauliche Veränderungen und Aufwendungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung hinausgehen, gesondert abstimmen (siehe etwa BayObLG NZM 2000, 1021; ZMR 2001, 560).

  • BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90

    Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer;

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02
    Denn diese ist in vollem Umfang unterlegen (vgl. auch BGHZ 111, 148).
  • BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 132/01

    Beschlussfassung bei Wohngeldansprüchen aufgrund Jahresabrechnung -

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02
    Allerdings prüft das Rechtsbeschwerdegericht die Kostenentscheidung des Tatrichters, die eine Ermessensentscheidung darstellt, nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (BayObLGZ 1987, 381/386; BayObLG Beschluss vom 1.8.2002 2Z BR 132/01).
  • BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 2 Z 112/87

    Wohnungseigentümer; Abrechnung; Anspruch; Berichtigung; Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02
    Allerdings prüft das Rechtsbeschwerdegericht die Kostenentscheidung des Tatrichters, die eine Ermessensentscheidung darstellt, nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (BayObLGZ 1987, 381/386; BayObLG Beschluss vom 1.8.2002 2Z BR 132/01).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02
    Das entspricht der Regelung des § 16 Abs. 3 Halbsatz 2 WEG (siehe auch BGHZ 116, 392/397; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 22 Rn. 219).
  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 25/00

    Bestellung eines Verwalters und Festsetzung des Vergütung

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02
    2 Z 140/91|OLG Hamm; 28.11.1991; 15 W 169/91">NJW-RR 1992, 403; NZM 2000, 499; ZMR 2000, 858).
  • BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 81/00

    Mehrheitsbeschlüsse über bauliche Veränderungen

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02
    (2) Für bauliche Veränderungen besteht nach § 22 Abs. 1 WEG eine Beschlusszuständigkeit der Wohnungseigentümer (vgl. BayObLG ZMR 2001, 292 m. w. N.).
  • BayObLG, 16.03.2000 - 2Z BR 168/99

    Abgabge einer ungültigen Stimme in einer Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02
    2 Z 140/91|OLG Hamm; 28.11.1991; 15 W 169/91">NJW-RR 1992, 403; NZM 2000, 499; ZMR 2000, 858).
  • BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 114/00

    Anspruch auf eine den ursprünglichen Bauplänen entsprechende bauliche Veränderung

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02
    Das ergibt sich aus den rechtsfehlerfrei getroffenen und vom Senat deshalb zu übernehmenden (BayObLG ZMR 2001, 365) Feststellungen des Landgerichts.
  • BayObLG, 25.05.2000 - 2Z BR 16/00

    Gemeinschaftsordnung zweier Hausgemeinschaften

  • BayObLG, 10.02.1998 - 2Z BR 129/97

    Errichtung eines Klingeltableaus an der Tiefgarage einer Wohnanlage

  • BayObLG, 04.08.2000 - 2Z BR 4/00

    Gestaltung einer neuen Hauseingangstür

  • LG Dortmund, 20.07.2012 - 17 S 55/12

    Wirksamkeit einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer hinsichtlich der Zuordnung

    Soweit ersichtlich hat in der Rechtsprechung lediglich das OLG Düsseldorf die Auffassung vertreten, dass eine Wohnungsabschlusstür dann sondereigentumsfähig sei, wenn sie nicht für Bestand und Sicherheit erforderlich sei oder dem gemeinschaftlichen Gebrauch diene (OLG Düsseldorf ZMR 2002, 445, 446; so auch Staudinger/Rapp § 5 Rdnr. 25; i.E. offen gelassen: BayOLG vom 8.8.2002, NZM 2002, 869ff., juris-Rdnr. 24).

    Insoweit ist nicht maßgeblich, ob der einzelne Wohnungseigentümer von seinem Standort und seinem Blickwinkel gut, schlecht oder gar nicht die nach außen hin generell sichtbare optische Veränderung wahrnehmen kann (BayOblG, Beschluss vom 8.8.2002, NZM 2002, 869ff., juris-Rdnr. 26).

  • BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 43/04

    Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung im Zusammenhang mit der Sanierung von

    Eine stichwortartige Bezeichnung des Beschlussgegenstands reicht aus, um dem Informationsbedürfnis der Wohnungseigentümer Rechnung zu tragen (Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9.Aufl. § 23 Rn.79; st. Rspr., vgl. z.B. BayObLG NZM 2002, 869).
  • BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 28/02

    Beschlüsse der Wohnungseigentümer - Korrektur früherer Versammlungsprotokolle -

    Die Einlegung einer Anschlussrechtsbeschwerde mit dem Ziel einer Abänderung der Kostenentscheidung ist zulässig (Beschluss des Senats vom 8.8.2002 - 2Z BR 5/02).

    Allerdings prüft das Rechtsbeschwerdegericht die Kostenentscheidung des Tatrichters, die eine Ermessungsentscheidung darstellt, nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (BayObLGZ 1987, 381/386; Beschluss des Senats vom 8.8.2002 - 2Z BR 5/02).

    Die außergerichtlichen Kosten sind von den Beteiligten grundsätzlich jeweils selbst zu tragen (Beschluss des Senats vom 8.8.2002 - 2Z BR 5/02; Palandt/Bassenge § 47 WEG Rn. 4 m. w. N.).

  • OLG München, 31.03.2006 - 34 Wx 111/05

    Beschwerdewert bei Streit um eigenmächtig eingebaute Wohnungsabschlusstür -

    Maßgeblich ist mit Rücksicht auf § 4 Abs. 2 GO allein der Umstand, dass die Wohnungseingangstür als Teil des gemeinschaftlichen Eigentums (BayObLG NZM 2002, 869/871; OLG Düsseldorf NZM 2000, 193; siehe auch OLG Düsseldorf NZM 2002, 571) eigenmächtig verändert wurde.
  • OLG Schleswig, 08.12.2006 - 2 W 111/06

    Voraussetzungen und Kostentragung bei der Instandsetzung von Wohnungseigentum

    Denn es ist nicht ersichtlich, dass der Beteiligten zu 1. aus der beschlossenen Fassadensanierung, die in jeder Hinsicht eine Verbesserung bringt, ein Nachteil erwächst (vgl. BayObLG NZM 2002, 869, 871; NJW-RR 1993, 206, 207).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 08.09.2010 - 72 C 57/10

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Stimmrecht eines nach

    Notwendig ist insoweit, dass ein Wohnungseigentümer erkennen kann, welcher Gegenstand zur Beschlussfassung ansteht und welche Folgen sich daraus ergeben könnten (statt aller: BayObLG, Beschl. v. 8. Aug. 2002 - 2Z BR 5/02 - NZM 2002, 869, 870).
  • BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 261/03

    Beschwer des Verwalters in Beschlussanfechtungsverfahren - Begriff des

    Weil § 22 Abs. 1 WEG nur Veränderungen und Aufwendungen des gemeinschaftlichen Eigentums erfasst, die Maßnahme oder Aufwendung also zumindest auf das Wohnungseigentum selbst bezogen sein muss (Merle in Bärmann/Pick/Merle § 22 Rn. 7), beurteilt sich die Rechtmäßigkeit des Eigentümerbeschlusses am Maßstab einer ordnungsmäßigen Verwaltung nach § 21 Abs. 3 und 4 WEG und die Frage der Beschlusszuständigkeit der Teileigentümerversammlung von Haus Nr. 20 a auch im Fall einer von der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Kostentrennung danach, ob die Zaunanlage nur einen bestimmten Teil von Wohnungseigentümern berührt, also die Interessen der übrigen Miteigentümer hiervon in keiner Weise betroffen sind (BayObLGZ 1994, 98/101; BayObLG ZMR 2001, 209; BayObLG NZM 2002, 869; Palandt/Bassenge BGB 63. Aufl. § 25 WEG Rn. 2).
  • AG Berlin-Wedding, 05.02.2014 - 15a C 526/13

    WEG-Beschlussanfechtung eines nachgeholten Mehrheitsbeschlusses über

    Auch gestalterische Änderungen können bauliche Veränderungen sein (vergleiche für die Änderung der farblichen Gestaltung: BayObLG NZM 2002, 869).
  • AG Osnabrück, 23.09.2005 - 40 II 87/03

    Beschlusskompetenz; Beschlusszuständigkeit; Einstimmigkeit;

    Nach wortlaugetreuer Auslegung des § 47 S. 2 WEG trägt grundsätzlich jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst (BayObLG, NZM 2002, 869 (869); Bassenge, in: Palandt, BGB, 64. Aufl., § 47 WEG, Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht