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   OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2015 - 2 M 152/14   

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OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2015 - 2 M 152/14 (https://dejure.org/2015,9172)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.02.2015 - 2 M 152/14 (https://dejure.org/2015,9172)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. Februar 2015 - 2 M 152/14 (https://dejure.org/2015,9172)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Baurechtliche Zulässigkeit einer Einfriedungsmauer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Einfriedungsmauer unter der Berücksichtigung des Gebotes der Rücksichtnahme

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Baurechtliche Zulässigkeit einer Einfriedungsmauer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Baurechtliche Zulässigkeit einer Einfriedungsmauer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 687
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Saarland, 27.07.2010 - 2 A 105/10

    Baunachbarstreit; Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2015 - 2 M 152/14
    Die im deutschen Nachbarrecht normierte Trennung von Privat- und öffentlichem Recht kann nicht dadurch "umgangen" werden, dass im Falle der Nichteinhaltung der zivilrechtlichen Anforderungen des Nachbarrechts gewissermaßen automatisch auf eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes geschlossen werden könnte oder gar müsste (vgl. SaarlOVG, Beschl. v. 27.07.2010 - 2 A 105/10 -, BauR 2011, 825 [826], RdNr. 11 in juris).(Rn.18).

    Bei den Vorschriften des NBG handelt es sich um das private Nachbarrecht der §§ 903 ff. BGB ergänzende Bestimmungen, die vom Landesgesetzgeber auf der Grundlage des Art. 124 EGBGB erlassen wurden und deren Einhaltung oder Nichteinhaltung daher im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Baunachbarstreits keine Bedeutung erlangt (vgl. SaarlOVG, Beschl. v. 27.07.2010 - 2 A 105/10 -, BauR 2011, 825 [826], RdNr. 11 in juris).

    Diese im deutschen Nachbarrecht normierte Trennung von Privat- und öffentlichem Recht kann nicht dadurch "umgangen" werden, dass im Falle der Nichteinhaltung der zivilrechtlichen Anforderungen des Nachbarrechts gewissermaßen automatisch auf eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes geschlossen werden könnte oder gar müsste (vgl. SaarlOVG, Beschl. v. 27.07.2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2015 - 2 M 152/14
    In Bezug auf das Ortsbild erzeugt § 34 Abs. 1 BauGB keinen Nachbarschutz (BVerwG, Beschl. v. 13.11.1997 - BVerwG 4 B 195.97 -, NVwZ-RR 1998, 540, RdNr. 3 in juris).

    Wertminderungen als Folge der Ausnutzung der einem Dritten erteilten Baugenehmigung bilden nicht für sich genommen einen Maßstab dafür, ob Beeinträchtigungen im Sinne des Rücksichtnahmegebots zumutbar sind oder nicht; einen allgemeinen Rechtssatz des Inhalts, dass der einzelne einen Anspruch darauf hat, vor jeglicher Wertminderung bewahrt zu werden, gibt es nicht (BVerwG, Beschl. v. 13.11.1997, a.a.O., RdNr. 6 in juris).

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2015 - 2 M 152/14
    Das Rücksichtnahmegebot wird aus tatsächlichen Gründen im Regelfall nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind (BVerwG, Beschl. v. 11.01.1999 - BVerwG 4 B 128.98 -, DVBl 1999, 786, RdNr. RdNr. 3 f. in juris).
  • BVerwG, 24.04.1992 - 4 B 60.92

    Gegenstand der mündlichen Verhandlung - Verweis auf beigezogene Behördenakten -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2015 - 2 M 152/14
    Unter dem Gesichtspunkt der Wertminderung kommt ein nachbarlicher Abwehranspruch nur dann in Betracht, wenn die Wertminderung die Folge einer dem Betroffenen unzumutbaren Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks ist (BVerwG, Beschl. v. 24.04.1992 - BVerwG 4 B 60.92 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 109, RdNr. 6 in juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2011 - 10 S 29.10

    Nachbarwiderspruch; Baugenehmigung für Lebensmittel-Discounter neben See;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2015 - 2 M 152/14
    Das NBG LSA hat nur das nachbarschaftliche Verhältnis, nicht jedoch die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit von baulichen Anlagen zum Gegenstand (vgl. Beschl. d. Senats v. 26.03.2012 - 2 M 223/11 -, juris, RdNr. 11; HessVGH, Beschl. v. 02.07.2003 - 3 UE 1962/99 -, ESVGH 53, 246 [247], RdNr. 36 in juris, zum hessischen Landesrecht; OVG BBg, Beschl. v. 21.12.2011 - OVG 10 S 29.10 -, juris, RdNr. 26, zum brandenburgischen Landesrecht).
  • VGH Hessen, 02.07.2003 - 3 UE 1962/99

    Unzulässigkeit einer Grenzwand wegen Unvereinbarkeit mit der in der Umgebung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2015 - 2 M 152/14
    Das NBG LSA hat nur das nachbarschaftliche Verhältnis, nicht jedoch die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit von baulichen Anlagen zum Gegenstand (vgl. Beschl. d. Senats v. 26.03.2012 - 2 M 223/11 -, juris, RdNr. 11; HessVGH, Beschl. v. 02.07.2003 - 3 UE 1962/99 -, ESVGH 53, 246 [247], RdNr. 36 in juris, zum hessischen Landesrecht; OVG BBg, Beschl. v. 21.12.2011 - OVG 10 S 29.10 -, juris, RdNr. 26, zum brandenburgischen Landesrecht).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2012 - 2 M 223/11

    Gegenseitige Abstandsflächenverletzung - treuwidrige Geltendmachung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2015 - 2 M 152/14
    Das NBG LSA hat nur das nachbarschaftliche Verhältnis, nicht jedoch die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit von baulichen Anlagen zum Gegenstand (vgl. Beschl. d. Senats v. 26.03.2012 - 2 M 223/11 -, juris, RdNr. 11; HessVGH, Beschl. v. 02.07.2003 - 3 UE 1962/99 -, ESVGH 53, 246 [247], RdNr. 36 in juris, zum hessischen Landesrecht; OVG BBg, Beschl. v. 21.12.2011 - OVG 10 S 29.10 -, juris, RdNr. 26, zum brandenburgischen Landesrecht).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2015 - 2 M 152/14
    Vielmehr hat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das im Tatbestandsmerkmal des "Einfügens" im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB enthaltene (objektivrechtliche) Gebot der Rücksichtnahme nachbarschützenden Charakter, soweit in besonders qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.10.1985 - BVerwG 4 C 19.82 -, DVBl 1986, 187; Urt. v. 25.02.1977 - BVerwG IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122).
  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2015 - 2 M 152/14
    Ein Nachbar, der sich auf der Grundlage des § 34 Abs. 1 BauGB gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich wendet, kann mit seiner Klage nur durchdringen, wenn eine angefochtene Baugenehmigung gegen das im Tatbestandsmerkmal des Einfügens enthaltene Gebot der Rücksichtnahme verstößt (BVerwG, Urt. v. 05.12.2013 - BVerwG 4 C 5.12 -, juris, RdNr. 12, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2014 - 8 S 2239/13

    Störwirkung einer Kfz-Werkstatt im Mischgebiet

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2015 - 2 M 152/14
    Bei diesem Vortrag handelt es sich auch nicht um eine nach Ablauf dieser Frist zulässige Ergänzung oder Vertiefung fristgerecht geltend gemachter Beschwerdegründe, sondern um ein qualitativ neues Vorbringen (vgl. hierzu VGH BW, Beschl. v. 15.04.2014 - 8 S 2239/13 -, NVwZ-RR 2014, 632 [634], RdNr. 11 in juris).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2012 - 2 M 38/12

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Prüfprogramm; Nachbarschutz; Anspruch auf

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2012 - 2 L 46/11

    Bauaufsichtliches Einschreiten; Aufschüttungen; Ablehnung von Beweisanträgen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2007 - 2 M 165/07

    Untersagung einer Dauerwohnnutzung

  • OLG Naumburg, 12.10.2015 - 12 U 165/14

    Nachbarschaftsrecht in Sachsen-Anhalt: Anspruch auf Beseitigung einer

    Eine Einfriedungsmauer verletzt das in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB verankerte Gebot der Rücksichtnahme nämlich nicht, wenn sie - wie hier - bauordnungsrechtlich zulässig ist, weil sie die in § 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 3 BauO LSA genannte Höhe von 2 m nicht überschreitet (vgl. OVG Magdeburg, NVwZ-RR 2015, 687).
  • OVG Hamburg, 07.06.2023 - 2 Bs 38/23

    Verletzung nachbarschützender Vorschriften durch die von einer Wärmepumpe

    Dies ist bei Beeinträchtigungen des Ortsbilds grundsätzlich nicht der Fall (BVerwG, Beschl. v. 13.11.1997, 4 B 195.97, ZfBR 1998, 166, juris Rn. 6; OVG Magdeburg, Beschl. v. 3.2.2015, 2 M 152/14, NVwZ-RR 2015, 687, juris Rn. 16; OVG Münster, Beschl. v. 29.11.2019, 7 B 1463/19, juris Rn. 7).
  • VG Halle, 25.02.2019 - 2 A 766/16
    In Bezug auf das Ortsbild erzeugt § 34 Abs. 1 BauGB keinen Nachbarschutz (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 03.02.2015 - 2 M 152/14 -, juris Rn. 16).

    Das Rücksichtnahmegebot wird aus tatsächlichen Gründen im Regelfall nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 03.02.2015 - 2 M 152/14 -, juris Rn. 16).

  • OLG Naumburg, 21.09.2022 - 12 U 60/22

    Nachbarrecht in Sachsen-Anhalt: Anforderungen an eine Grundstückseinfriedung

    Das Rücksichtnahmegebot wird aus tatsächlichen Gründen im Regelfall nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind (z. B. OVG Magdeburg, Beschluss vom 3. Februar 2015, 2 M 152/14, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2024 - 2 M 120/23

    Kein öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz gegen Überbau infolge genehmigter

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 3. Februar 2015 - 2 M 152/14 -, juris Rn. 18) betrifft das NbG LSA nur das privatrechtliche nachbarschaftliche Verhältnis und nicht die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit von baulichen Anlagen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2016 - 2 S 29.16

    Berücksichtigung traufseitiger Bebauung im Rahmen des Einfügens eines Gebäudes in

    Gegen einen gleichsam automatischen Rückschluss aus einem (vermeintlichen) nachbarrechtlichen Abwehrrecht auf eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots spricht bereits die in § 67 Abs. 6 BbgBO a.F./§ 72 Abs. 5 BbgBO n.F. angelegte Unabhängigkeit der bauaufsichtlichen Genehmigung von privaten Rechten Dritter (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 2 M 152/14 -, juris Rn. 18; Saarl. OVG, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 2 A 105/10 -, juris Rn. 11).
  • VG Ansbach, 05.08.2022 - AN 17 S 22.01569

    Kein Nachbarschutz gegen Baugenehmigung unter Befreiung von Festsetzungen des

    Einen allgemeinen Rechtssatz, dass der Einzelne einen Anspruch darauf hat, vor jeglicher Wertminderung bewahrt zu werden, gibt es nicht (BVerwG, B.v. 13.11.1997 - 4 B 195/97 - NVwZ-RR 1998, 540; BayVGH, B.v. 29.9.2021 - 9 CS 21.2175 - juris Rn. 23; OVG Magdeburg, B.v. 3.2.2015 - 2 M 152/14 - NVwZ-RR 2015, 687, 689; SächsOVG, B.v. 22.1.2013 - 1 B 376/12 - juris Rn. 18 f.).
  • VG München, 17.06.2020 - M 8 SN 20.1978

    Abgrenzung von halbgeschlossener und offener Bauweise als Doppelhaus

    In diesem Zusammenhang ist klarstellend darauf hinzuweisen, dass die für das Gebot des Einfügens in § 34 Abs. 1 BauGB genannten Kriterien abschließend sind und weder der Anreicherung um zusätzliche bauplanungsrechtliche Zulassungshürden noch einer Berücksichtigung von personenbezogenen Aspekten, wie z.B. die individuellen Wohnbedürfnisse des Bauherrn oder der (künftigen) Bewohner des in Rede stehenden Bauvorhabens, zugänglich sind (vgl. BVerwG, U.v. 11.2. 1993 - 4 C 15/92 - juris Rn. 19; OVG Magdeburg, B.v. 3.2. 2015 - 2 M 152/14 - juris Rn. 15).
  • VG München, 15.02.2018 - M 11 K 17.1181

    Zulässigkeit einer Einfriedung

    Insbesondere ist die Frage, ob eine Einfriedung dieser Art, mithin dieses konkreten Ausführungstyps (z.B. Natursteine, Beton, Holzlatten, Maschendraht etc.) in der näheren Umgebung bereits vorhanden ist, keine Frage der Art der baulichen Nutzung und mithin kein Einfügenskriterium i.S.d. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB (vgl. OVG Magdeburg, B. v. 03.02.2015 - 2 M 152/14).
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