Rechtsprechung
OLG Hamm, 15.12.1999 - 20 U 131/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit; Feststellungsklage; Leistungsklage; Deckungsprozeß; Kraftfahrzeugversicherung; Haftpflichtversicherung; Haftpflichtprozeß; Urteil; Bindungswirkung; Anerkenntnisverbot; Verjährung
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AKB; VVG § 12; PflVersG § 3
Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Bindung des Kfz-Versicherers an das Haftpflichturteil; Obliegenheitsverletzung durch Erklärungen im Prozeß - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 12.09.1996 - 6 O 471/95
- OLG Hamm, 17.12.1997 - 13 U 202/96
- BGH, 02.02.1999 - VI ZR 25/98
- LG Bielefeld, 27.04.1999 - 6 O 311/97
- OLG Hamm, 15.12.1999 - 20 U 131/99
Papierfundstellen
- NZV 2000, 414
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80
Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als …
Auszug aus OLG Hamm, 15.12.1999 - 20 U 131/99
Im Deckungsrechtsstreit einer Haftpflichtversicherung ist die Feststellungsklage die regelmäßig richtige Klageart (BGH VersR 1981, 173; 1984, 252, 253). - BGH, 21.09.1983 - IVa ZR 165/81
Umfang der Ausschlußklausel
Auszug aus OLG Hamm, 15.12.1999 - 20 U 131/99
Im Deckungsrechtsstreit einer Haftpflichtversicherung ist die Feststellungsklage die regelmäßig richtige Klageart (BGH VersR 1981, 173; 1984, 252, 253). - BGH, 25.11.1986 - VI ZR 148/86
Verjährung der Ansprüche von Ehegatten untereinander aus einem Verkehrsunfall
Auszug aus OLG Hamm, 15.12.1999 - 20 U 131/99
Die Verjährung eines Deckungsanspruchs der Kfz-Haftpflichtversicherung ist von der Verjährung des Direktanspruchs des Geschädigten (§ 3 Nr. 3 PflVersG) unabhängig (BGH r + s 1987, 88). - BGH, 24.09.1985 - VI ZR 101/84
Verjährungsbeginn bei Übergang eines Schadensersatzanspruchs auf einen …
Auszug aus OLG Hamm, 15.12.1999 - 20 U 131/99
Daran ändert sich auch dann nichts, wenn es - wie hier - dem Versicherungsnehmer während des Rechtsstreits aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Rechtskraft des Haftpflichturteils möglich wird, zur Leistungsklage - gerichtet auf Befreiung von der Haftpflichtverbindlichkeit - überzugehen; er kann vielmehr seinen Feststellungsantrag, der zulässig geblieben ist, weiterverfolgen (BGH VersR 1986, 163, 166; Senat VVGE § 98 VVG Nr. 1).
- BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 36/00 R
Vertragsarzt - Zuzahlungsforderung bei ambulanten Operationen - Verstoß gegen …
Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß diese gesetzlichen Vorgaben für die Festsetzung von Disziplinarmaßnahmen ausreichen (…vgl zuletzt BSG SozR 3-2500 § 81 Nr. 6 S 22) und hält daran ungeachtet nunmehr teilweise geäußerter Bedenken (vgl Weimar, ZfS 2000, 257 ff), die bereits die zwischenzeitlich erfolgte Rechtsprechungsentwicklung nicht berücksichtigen, fest.Dort ist aber nicht die Forderung aufgestellt worden, daß sie gebildet werden müssen und/oder ein Jurist mitwirken oder gar den Vorsitz führen müsse (dies wird ebenfalls nicht gefordert von zB Hess in Kasseler Kommentar, SGB V § 81 RdNr 25; Hencke in Peters, Handbuch der Krankenversicherung - SGB V -, § 81 RdNr 29; aA Weimar, ZfS 2000, 257, 261).
- BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 67/00 R
Vertragsarzt - Festsetzung von Disziplinarmaßnahmen - Einsatz von technischen …
Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß diese gesetzlichen Vorgaben für die Festsetzung von Disziplinarmaßnahmen ausreichen (…vgl zuletzt BSG SozR 3-2500 § 81 Nr. 6 S 22) und hält daran ungeachtet nunmehr teilweise geäußerter Bedenken (vgl Weimar, ZfS 2000, 257 ff), die bereits die zwischenzeitlich erfolgte Rechtsprechungsentwicklung nicht berücksichtigen, fest. - AG Berlin-Lichtenberg, 24.11.2011 - 9 C 143/11
Rückzahlung des Mietzinses aufgrund einer Minderung wegen Baulärms auf dem …
Dies wäre nur dann der Fall, wenn erst während des Rechtsstreits ein Übergang zur Leistungsklage möglich geworden wäre (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.12.2009, 20 U 131/99 zitiert nach jur.
Rechtsprechung
OLG Celle, 26.07.2000 - 20 U 131/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Voraussetzungen für die Annahme eines Vertrages zu Gunsten Dritter; Auslegung eines Schiedsgutachtenvertrages
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
Schiedsgutachten
- rechtsportal.de
BGB § 317 § 328
Erwerb eines Forderungsrechts eines Dritten aus einem Vertrag; Bindung der Vertragsparteien an ein Schiedsgutachten - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 07.05.1999 - 22 U 219/98
- LG Stade, 08.10.1999 - 6 O 55/99
- OLG Celle, 26.07.2000 - 20 U 131/99
- BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 235/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.02.1987 - VIII ZR 27/86
Umsatzsteuerpflicht von Schadensersatzleistungen des Leasingnehmers nach …
Auszug aus OLG Celle, 26.07.2000 - 20 U 131/99
Wenn deshalb feststeht, dass es sich um eine reine Schadensersatzleistung gehandelt hat, der keine Leistung des Vertragspartners im Austauschverhältnis gegenüberstand, dann liegt auch kein steuerbarer Umsatz vor (BGH NJW 1987, 1690;… Bunjes, Geist, Zäuner, Umsatzsteuergesetz, 3. Auflage Rn. 14 zu § 1). - BGH, 21.03.1983 - II ZR 139/82
Möglichkeit der Geltendmachung einer gezahlten Einlage eines Gesellschafters im …
Auszug aus OLG Celle, 26.07.2000 - 20 U 131/99
An eine solche durch ein Schiedsgutachten getroffene Bestimmung sind die Parteien bis an die Grenze der offenbaren Unrichtigkeit gebunden (BGH NJW 1983, 1855). - BGH, 26.04.1991 - V ZR 61/90
Offenbare Unbilligkeit einer von einem Schiedsgutachter festgesetzten …
Auszug aus OLG Celle, 26.07.2000 - 20 U 131/99
Eine Schiedsgutachtenabrede im weiteren Sinne würde dann vorliegen, wenn der Schiedsgutachter nicht nur bestimmte Tatsachen oder Tatbestandsmerkmale festzustellen hätte, sondern auch rechtsgestaltend die Bestimmung der Leistung vornehmen sollte (BGH NJW 1991, 2761). - OLG Düsseldorf, 26.11.1993 - 7 U 146/92
Auszug aus OLG Celle, 26.07.2000 - 20 U 131/99
Diese haben mindestens die rechtliche Wirkung eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses (OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1455).