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   OLG Hamm, 25.02.2005 - 20 U 98/04   

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https://dejure.org/2005,4803
OLG Hamm, 25.02.2005 - 20 U 98/04 (https://dejure.org/2005,4803)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.02.2005 - 20 U 98/04 (https://dejure.org/2005,4803)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Februar 2005 - 20 U 98/04 (https://dejure.org/2005,4803)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit einer Berufung wegen Versäumung der Berufungsfrist; Bestimmung des Zeitpunkts des Eingangs eines Faxes bei Gericht; Ausdruck des Faxes als Voraussetzung für den fristgemäßen Eingang; Voraussetzungen für Ausnahmen von Zugangsregelungen; Verhinderung des ...

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 233; ; ZPO § 234; ; ZPO § 520 Abs. 1; ; ZPO § 520 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 522 Abs. 1

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 520
    Beginn der Übermittlung der Berufungsbegründung per Telefax wenige Minuten vor Fristablauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Fristversäumnis bei einer per Fax übermittelten Berufungsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1604
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.07.2003 - VII ZB 8/03

    Zeitbestimmung bei Einhaltung prozessualer Fristen; Abrechnung von

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2005 - 20 U 98/04
    Möglicherweise müssen daher in bestimmten Fällen einzelne Zweifel zu Gunsten des Fax-Absenders gehen, obwohl dieser die Rechtzeitigkeit eines Schriftsatzeingangs zu beweisen hat (vgl. nur BGH, NJW 2003, 3487 unter III 2 d).

    aa) Zur Bestimmung der Ausdruckzeit ist hier auszugehen von der in der Einzelverbindungsübersicht der Deutschen Telekom mitgeteilten Verbindungszeit; von den dortigen Zeitangaben ist mangels anderweitiger Anhaltspunkte anzunehmen, dass sie der so genannten gesetzlichen Zeit im Sinne des Gesetzes über die Zeitbestimmung entsprechen (vgl. eingehend BGH, NJW 2003, 3487).

    Dies geht zu Lasten der Klägerin, welche die Rechtzeitigkeit der Berufungsbegründung zu beweisen hat (vgl. nur BGH, NJW 2003, 3487 unter III 2 d).

  • BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94

    Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2005 - 20 U 98/04
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, welcher der Senat folgt, ist ein per Fax übermittelter Schriftsatz grundsätzlich erst in dem Zeitpunkt bei Gericht eingegangen, in welchem das Empfangsgerät des Gerichts das Fax-Schreiben ausgedruckt hat (ständige Rechtsprechung seit BGH, NJW 1994, 2097 unter II 2; vgl. jüngst etwa BGH, Beschluss vom 23.11.2004 - XI ZB 4/04 -, juris; ebenso etwa BFH, Beschluss vom 05.11.2003 - I B 99-101/03 -, juris; BFH, NVwZ 1999, 220: ausdrücklich auch zur Speicherung; BayObLG, AG 1995, 328).

    bb) Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat der Bundesgerichtshof nur dann gemacht, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Empfangsgerät defekt war oder falsch gehandhabt worden ist und dass die eingehenden Signale nur deshalb nicht sofort ausgedruckt werden konnten (BGH, NJW 1994, 2097 unter II 2; BVerfG, NJW 1996, 2857); ein solcher Fall liegt hier unstreitig nicht vor.

  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2005 - 20 U 98/04
    bb) Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat der Bundesgerichtshof nur dann gemacht, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Empfangsgerät defekt war oder falsch gehandhabt worden ist und dass die eingehenden Signale nur deshalb nicht sofort ausgedruckt werden konnten (BGH, NJW 1994, 2097 unter II 2; BVerfG, NJW 1996, 2857); ein solcher Fall liegt hier unstreitig nicht vor.
  • BVerfG, 21.06.2001 - 1 BvR 436/01

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2005 - 20 U 98/04
    Denn die Prozesspartei, welche den von einem Gericht zur Verfügung gestellten Weg der Fax-Übermittlung wählt, hat mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Wahl das seinerseits zur Fristwahrung Erforderliche getan, wenn sie so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss (vollständiger Ausdruck) bis zum Ablauf der Frist zu rechnen ist und sie bei Übermittlung unmittelbar vor Fristablauf für den Beginn einen "Sicherheitszuschlag" macht (BVerfG, NJW 2001, 3473 unter II 1 a).
  • BFH, 08.07.1998 - I R 17/96

    Bekanntgabe von Einspruchsentscheidungen per Telefax

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2005 - 20 U 98/04
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, welcher der Senat folgt, ist ein per Fax übermittelter Schriftsatz grundsätzlich erst in dem Zeitpunkt bei Gericht eingegangen, in welchem das Empfangsgerät des Gerichts das Fax-Schreiben ausgedruckt hat (ständige Rechtsprechung seit BGH, NJW 1994, 2097 unter II 2; vgl. jüngst etwa BGH, Beschluss vom 23.11.2004 - XI ZB 4/04 -, juris; ebenso etwa BFH, Beschluss vom 05.11.2003 - I B 99-101/03 -, juris; BFH, NVwZ 1999, 220: ausdrücklich auch zur Speicherung; BayObLG, AG 1995, 328).
  • BGH, 23.11.2004 - XI ZB 4/04

    Übermittlung der Berufungsbegründung per Telefax; Folgen eines Papierstaus im

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2005 - 20 U 98/04
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, welcher der Senat folgt, ist ein per Fax übermittelter Schriftsatz grundsätzlich erst in dem Zeitpunkt bei Gericht eingegangen, in welchem das Empfangsgerät des Gerichts das Fax-Schreiben ausgedruckt hat (ständige Rechtsprechung seit BGH, NJW 1994, 2097 unter II 2; vgl. jüngst etwa BGH, Beschluss vom 23.11.2004 - XI ZB 4/04 -, juris; ebenso etwa BFH, Beschluss vom 05.11.2003 - I B 99-101/03 -, juris; BFH, NVwZ 1999, 220: ausdrücklich auch zur Speicherung; BayObLG, AG 1995, 328).
  • BayObLG, 08.09.1994 - 3Z BR 87/94

    Fristwahrung durch Übermittlung von Schriftsätzen per Telefax

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2005 - 20 U 98/04
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, welcher der Senat folgt, ist ein per Fax übermittelter Schriftsatz grundsätzlich erst in dem Zeitpunkt bei Gericht eingegangen, in welchem das Empfangsgerät des Gerichts das Fax-Schreiben ausgedruckt hat (ständige Rechtsprechung seit BGH, NJW 1994, 2097 unter II 2; vgl. jüngst etwa BGH, Beschluss vom 23.11.2004 - XI ZB 4/04 -, juris; ebenso etwa BFH, Beschluss vom 05.11.2003 - I B 99-101/03 -, juris; BFH, NVwZ 1999, 220: ausdrücklich auch zur Speicherung; BayObLG, AG 1995, 328).
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