Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 20 W 106/2003, 20 W 106/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3633
OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 20 W 106/2003, 20 W 106/03 (https://dejure.org/2003,3633)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.08.2003 - 20 W 106/2003, 20 W 106/03 (https://dejure.org/2003,3633)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. August 2003 - 20 W 106/2003, 20 W 106/03 (https://dejure.org/2003,3633)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,3633) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung einer Globalgrundschuld, die nach Pfandfreistellung der übrigen Belastungsobjekte noch auf einem Grundstück/Wohnungseigentum lastet; Festsetzung von Gebühren und Geschäftswert; Gleichbehandlung aller Kostenschuldner; Unterscheidung zwischen Entlassung aus ...

  • Wolters Kluwer

    (Grundbuchverfahren: Gebühren bei Löschung einer nur noch auf einem Miteigentumsanteil lastenden Globalgrundschuld; Anwendbarkeit der Rechtsprechung des EuGH)

  • Judicialis

    GBO § 13; ; KostO § 2 Nr. 2; ; KostO § 14 III 2; ; KostO § 68; ; KostO § 23; ; KostO § 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Löschung einer nach vorausgegangenen Pfandfreigaben nur noch auf einem Miteigentumsanteil lastenden Globalschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 90
  • NZM 2003, 997
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 30.05.2000 - 3Z BR 59/00

    Grundsätze der Gleichbehandlung von Wohnungs- und Teileigentümern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 20 W 106/03
    Der Gesichtspunkt der Gleichbehandlung aller Kostenschuldner hinsichtlich der Löschungskosten von Globalgrundschulden, die bei der Teilung nach WEG in Mithaft übernommen wurden, spielt nach der Rechtsprechung insbesondere des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Rpfleger 1999, 100 und zuletzt Rpfleger 2000, 472) nur eine Rolle für den Fall, dass ein Erwerber nach bereits erfolgter Entlassung aller übrigen Anteile aus der Gesamthaft als letzter den Antrag nach § 68 KostO stellt ( vgl. Rohs/Wedewer: KostO, § 68, Rdnr. 6b mit weiteren Hinweisen).

    Deshalb ist aufgrund des verschiedenen Abgeltungsbereichs der Gebühren entgegen der Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Rpfleger 2000, 472 = FGPrax 2000, 164) keine Gleichbehandlung wegen Art. 3 Abs. 1 GG geboten.

  • BayObLG, 17.09.1998 - 3Z BR 82/98

    Gebühr für die Löschung einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 20 W 106/03
    Insoweit entspricht die Auffassung des Senats auch der ganz einhellig in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinung (vgl. die Zitate in dem Senatsbeschluss vom 24.01.1997 sowie BayObLG Rpfleger 1999, 100; OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 433 und Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 15. Aufl., § 68 Rdnr. 5: Göttlich/Mümmler: KostO, 14. Aufl., Seite 687, Stichwort "Löschung einer Globalgrundschuld").

    Der Gesichtspunkt der Gleichbehandlung aller Kostenschuldner hinsichtlich der Löschungskosten von Globalgrundschulden, die bei der Teilung nach WEG in Mithaft übernommen wurden, spielt nach der Rechtsprechung insbesondere des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Rpfleger 1999, 100 und zuletzt Rpfleger 2000, 472) nur eine Rolle für den Fall, dass ein Erwerber nach bereits erfolgter Entlassung aller übrigen Anteile aus der Gesamthaft als letzter den Antrag nach § 68 KostO stellt ( vgl. Rohs/Wedewer: KostO, § 68, Rdnr. 6b mit weiteren Hinweisen).

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 20 W 106/03
    Diese der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.02.1992 (NJW 1992, 1673) zu entnehmende Einschränkung ist ganz offensichtlich hier nicht gegeben, wie der Vergleich des Kaufpreises von 433.000,00 DM des von dem Beteiligten zu 1) und seiner Ehefrau erworbenen Miteigentumsanteils mit den Löschungskosten von insgesamt 1.566,00 EUR zeigt.
  • BVerfG, 16.11.1999 - 1 BvR 1821/94

    Zur Bestimmung des Streitwerts eines Anspruchs auf Löschung einer nicht mehr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 20 W 106/03
    Er verweist darauf, dass aus verfassungsrechtlichen Gründen jedenfalls bei Inanspruchnahme eines Wohnungseigentümers als Zweitschuldner der Wert der Wohnung die obere Grenze des Geschäftswertes darstellen müsse entsprechend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts NJW-RR 2000, 946.
  • OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 213/02

    Verfassungs- und gemeinschaftsrechtskonforme Höhe der Wertgebühr für die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 20 W 106/03
    Keineswegs kann daraus der Schluss gezogen werden, auch außerhalb des Anwendungsbereichs der EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie vom 17.07.1969 (69/335/WEG i. d. F. der Richtlinie vom 10.06.1985, 85/303/EWG) wie vorliegend im Fall privaten Eigentumserwerbs müssten Grundbuchkosten dem tatsächlichen Aufwand entsprechen (OLG Zweibrücken Rpfleger 2003, 271; BayObLG Rpfleger 2000, 128 für Nachlasskosten).
  • OLG Frankfurt, 10.06.2002 - 20 W 145/02

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Bemessung der Löschungsgebühr für die Löschung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 20 W 106/03
    Der Senat hat dagegen schon in seinen Beschlüssen vom 10.06.2001 (20 W 145/2002) und 13.08.2002 (20 W 265/2002) mit dem OLG Hamm (Rpfleger 1998, 376; zustimmend Rohs/Wedewer: KostO, § 68, Anm. 6 b) die Auffassung vertreten, dass auch im Fall, dass der Erwerber die Löschung des Globalrechts beantragt, die Löschungsgebühr nach § 68 Abs. 1 Satz 1 KostO aus dem Nennbetrag des Globalrechts geschuldet ist und lediglich bei einem Kostenrisiko, das außer Verhältnis steht zu seinem subjektiven Recht an dem Verfahren, die Höhe der Löschungsgebühr unvereinbar ist mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Justizgewährungsanspruch.
  • BayObLG, 28.10.1999 - 3Z BR 300/99

    Geschäftswert der Verwahrung und der Eröffnung eines Testaments

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 20 W 106/03
    Keineswegs kann daraus der Schluss gezogen werden, auch außerhalb des Anwendungsbereichs der EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie vom 17.07.1969 (69/335/WEG i. d. F. der Richtlinie vom 10.06.1985, 85/303/EWG) wie vorliegend im Fall privaten Eigentumserwerbs müssten Grundbuchkosten dem tatsächlichen Aufwand entsprechen (OLG Zweibrücken Rpfleger 2003, 271; BayObLG Rpfleger 2000, 128 für Nachlasskosten).
  • OLG Frankfurt, 13.08.2002 - 20 W 265/02

    Grundbuchkosten: Bemessung der Löschungsgebühr bei Löschung einer nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 20 W 106/03
    Der Senat hat dagegen schon in seinen Beschlüssen vom 10.06.2001 (20 W 145/2002) und 13.08.2002 (20 W 265/2002) mit dem OLG Hamm (Rpfleger 1998, 376; zustimmend Rohs/Wedewer: KostO, § 68, Anm. 6 b) die Auffassung vertreten, dass auch im Fall, dass der Erwerber die Löschung des Globalrechts beantragt, die Löschungsgebühr nach § 68 Abs. 1 Satz 1 KostO aus dem Nennbetrag des Globalrechts geschuldet ist und lediglich bei einem Kostenrisiko, das außer Verhältnis steht zu seinem subjektiven Recht an dem Verfahren, die Höhe der Löschungsgebühr unvereinbar ist mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Justizgewährungsanspruch.
  • OLG Frankfurt, 19.02.2002 - 20 W 49/02

    Kosten im Grundbuchverfahren: Löschungsgebühr nach dem vollen Nennbetrag der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 20 W 106/03
    Für die Fallgestaltung, dass der Ersteller der Eigentumsanlage als Kostenschuldner für die von ihm beantragte Löschung in Anspruch genommen wird, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 13.04.1988 -20 W 42/88- , vom 24.01.1997 -20 W 453/94-, und zuletzt vom 19.02.2002 -20 W 49/2002- ), die halbe Gebühr nach § 68 KostO aus dem Nennwert des Globalrechts anzusetzen.
  • OLG Hamm, 12.08.1988 - 20 W 42/88

    Beginn einer Heilbehandlung; Versicherung der Kosten stationärer Behandlung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 20 W 106/03
    Für die Fallgestaltung, dass der Ersteller der Eigentumsanlage als Kostenschuldner für die von ihm beantragte Löschung in Anspruch genommen wird, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 13.04.1988 -20 W 42/88- , vom 24.01.1997 -20 W 453/94-, und zuletzt vom 19.02.2002 -20 W 49/2002- ), die halbe Gebühr nach § 68 KostO aus dem Nennwert des Globalrechts anzusetzen.
  • OLG Düsseldorf, 14.01.1999 - 10 W 116/98

    Gebührenanfall und Geschäftswert bei Löschung einer auf Wohnungseigentum

  • BayObLG, 20.07.1993 - 3Z BR 91/93

    Löschung einer Globalschuld auf letzter Einheit

  • OLG Hamm, 10.02.1998 - 15 W 352/97
  • OLG Brandenburg, 05.06.2007 - 5 Wx 10/06

    Grundbuchgebühr: Geschäftswert für die Löschung einer nur noch auf einem

    Beantragt der Besteller einer Globalgrundschuld die Löschung, nachdem zuvor die übrigen Miteigentumsanteile aus der Mithaft entlassen wurden, hat er deshalb nach einheitlicher Rechtsprechung gemäß § 68 Satz 1 1. HS, § 62 Abs. 1, § 23 Abs. 2 1. HS KostO die halbe Gebühr berechnet nach dem Nennbetrag der Grundschuld zu entrichten (vgl. BayObLG RPfleger 1999, 100; OLG Brandenburg OLGR 2002, 9; OLG Dresden RPfleger 2003, 273; OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 433; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2004, 90; OLG Hamm RPfleger 1995, 272).

    23 Eine Differenzierung der Gebühren nach der Person des Antragstellers widerspräche der Struktur der KostO, die die Höhe der zu entrichtenden Gebühren unabhängig von der Person des Antragstellers nach formalen Gebührentatbeständen bestimmt (vgl. OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2004, 90).

    Ein sachlicher Grund für die unterschiedliche Behandlung desjenigen Erwerbers, der als letzter die Mithaftentlassung - und damit die endgültige Löschung - beantragt, gegenüber den übrigen Erwerbern liegt hier jedoch darin, dass die Gebühren einen unterschiedlichen Abgeltungsbereich haben (vgl. OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2004, 90; OLG Hamm RPfleger 1998, 376, 377; RPfleger 1995, 272).

  • OLG Hamm, 23.07.2007 - 15 W 169/06

    Realteilung eines Grundstückes: Begrenzung der Kostenlast für die Löschung einer

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (Rpfleger 1995, 272; 1998, 376), die mit der des OLG Frankfurt (NJW-RR 2004, 90) und wohl auch des OLG Düsseldorf (Rpfleger 1999, 414) in Einklang steht.
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 11 Wx 35/11

    Gebühren im Wohnungsgrundbuchverfahren: Geschäftswert für die Löschung einer nur

    Deshalb sei aufgrund des verschiedenen Abgeltungsbereichs der Gebühren keine Gleichbehandlung wegen Art. 3 Abs. 1 GG geboten (OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 90 f.).
  • OLG Düsseldorf, 05.06.2008 - 10 W 20/08

    Geschäftswert für die Löschung einer Globalgrundschuld bemisst sich nach ihrem

    Der Senat hält auch nach nochmaliger Überprüfung an seiner Rechtsauffassung fest, wonach sich der Geschäftswert auch dann nach dem Nennbetrag der Globalgrundschuld bemisst, wenn vom letzten Erwerber eines Grundstücksanteils die Löschung einer Globalgrundschuld beantragt wird, die nach Entlassung der übrigen Anteile aus der Mithaft nur noch auf diesem letzten Anteil lastet und dessen Wert nennbetragsmäßig übersteigt (vgl. Beschluss vom 03.12.2001, 10 W 63/01; Beschluss vom 14.01.1999, 10 W 116/98, JurBüro 1999, 433; ebenso: OLG Hamm Rpfleger 2007, 687; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 90; OLG Frankfurt Beschluss vom 10.06.2002, 20 W 145/02 und Beschluss vom 13.08.2002, 20 W 265/02; a.A.: BayOLG Rpfleger 1992, 540; 2000, 472; OLG Köln, Rpfleger 1997, 406; OLG Dresden NotBZ 2006, 324)).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2012 - 10 W 43/12

    Geschäftswert für die Löschung einer Globalgrundschuld

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 05.06.2008, I-10 W 20/08, eingehend ausgeführt, dass sich der Geschäftswert auch dann nach dem Nennbetrag der Globalgrundschuld bemisst, wenn vom letzten Erwerber eines Grundstücksanteils die Löschung einer Globalgrundschuld beantragt wird, die nach Entlassung der übrigen Anteile aus der Mithaft nur noch auf diesem letzten Anteil lastet und dessen Wert nennbetragsmäßig übersteigt (vgl. auch Senatsbeschl. v. 03.12.2001, 10 W 63/01 und v. 14.01.1999, 10 W 116/98, JurBüro 1999, 433; OLG Oldenburg Beschl. v. 29.08.2011, 12 W 224/11; OLG Köln Beschl. v. 31.08.2010, I-2 Wx 90/10; OLG Hamm Rpfleger 2007, 687; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 90; OLG Frankfurt Beschl. v. 10.06.2002, 20 W 145/02 und Beschl. v. 13.08.2002, 20 W 265/02).
  • OLG Dresden, 03.04.2006 - 3 W 398/06

    Geschäftswert für die Löschung einer auf einer Wohnungseigentumsanlage lastenden

    Nach Auffassung des OLG Frankfurt (NJW-RR 2004, 90) und des OLG Hamm (Rpfleger 1998, 376) muss es in einem Fall wie dem vorliegenden bei der gesetzlichen Regelung verbleiben.
  • LG Braunschweig, 05.01.2006 - 12 T 1221/05

    Eigentumswohnanlage; Eigentumswohnungserwerber; Eigentumswohnungskäufer;

    Deshalb ist aufgrund des verschiedenen Abgeltungsbereichs der Gebühren entgegen der Auffassung des Bayrischen Obersten Landesgerichts keine Gleichbehandlung wegen Artikel 3 Abs. 1 GG geboten (OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 90, 91; ebenso vorher schon OLG Hamm Juristisches Büro 1999, 433; OLG Köln Juristisches Büro 1997, 544; Rohs/Wedewer, Kostenordnung, § 68 Rdn. 6 ff mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand).
  • OLG Dresden, 23.11.2012 - 17 W 1271/12
    haben insbesondere die Oberlandesgerichte Frankfurt (2.8. NJW-RR 2004, 90), Hamm (zuletä. Rpfleger 2007, 687) und Düsseldod (MDR 2008, 1427) sowie das Brandenburgische Oberlandesgericht (Beschluss vom 05.06.2007 - 5 W 10/06, juris) einer streng am - an sich klaren - Woftlaut der $$ 23 Abs. 2,68 S. 1 KostO orientieden Auslegung den Vozug gegeben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht