Kostenordnung
| Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139) |
| Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 35) |
| 2. Kostenschuldner (§§ 2 - 6) |
Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet
| 1. | bei Geschäften, die nur auf Antrag vorzunehmen sind mit Ausnahme der Verfahren zur Festsetzung eines Zwangs- oder Ordnungsgeldes, jeder, der die Tätigkeit des Gerichts veranlaßt, bei der Beurkundung von Rechtsgeschäften insbesondere jeder Teil, dessen Erklärung beurkundet ist; | |
| 1a. | im Verfahren auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe der Antragsteller, wenn der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt wird; | |
| 2. | bei einer Betreuung, einer Dauerpflegschaft oder einer Pflegschaft nach § 364 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit der von der Maßnahme Betroffene; dies gilt nicht für Kosten, die das Gericht einem Anderen auferlegt hat; | |
| 3. | in Unterbringungssachen der Betroffene, wenn die Unterbringung angeordnet wird; | |
| 4. | in Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregistersachen bei solchen Geschäften, die von Amts wegen vorgenommen werden, die Gesellschaft oder der Kaufmann, die Genossenschaft, die Partnerschaft oder der Verein; | |
| 5. | bei sonstigen Geschäften, die von Amts wegen vorgenommen werden, derjenige, |
dessen Interesse wahrgenommen wird; dies gilt nicht für Kosten, die das Gericht einem Anderen auferlegt hat.
Rechtsprechung zu § 2 KostO
426 Entscheidungen zu § 2 KostO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BayObLG, 11.05.1995 - 3Z BR 10/95
Kostentragung bei Einstellung eines Verfahrens nach § 1666 BGB
- OLG Stuttgart, 07.07.2008 - 8 WF 97/08
Gerichtskosten in FGG-Familiensachen: Richterliche Ermessensausübung und ...
- BayObLG, 30.07.1998 - 3Z BR 17/98
Interessenschuldnerschaft in einem wegen Gefährdung des Kindeswohls eingeleiteten ...
- OLG Hamm, 20.11.2000 - 4 WF 188/00
Keine Kostentragungspflicht nach § 2 KostO in Verfahren nach §§ 1666 ...
- OLG Köln, 31.08.2001 - 26 WF 123/01
Kosten des Verfahrenspflegers im Familienrecht
- OLG München, 27.02.1992 - 11 WF 521/92
- BayObLG, 21.06.1994 - 3Z BR 141/94
Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren
- OLG Hamm, 22.09.1995 - 15 W 136/95
- OLG Koblenz, 05.12.1994 - 15 WF 1138/94
- BayObLG, 05.02.1997 - 3Z BR 260/96
Sachverständigenentschädigung in Vormundschaftsachen - Pflegeeltern als ...
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Querverweise
Auf § 2 KostO verweisen folgende Vorschriften:
- KostO
- Gerichtskosten
- Auslagen
- § 136 (Dokumentenpauschale)
- Kosten der Notare
- § 144a (Besondere Gebührenermäßigung)
- KostO
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen
- § 94 III (zu §§ 2 ff)
- Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 13a (zu §§ 2 ff)
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