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   OLG Frankfurt, 28.06.2004 - 20 W 243/04, 20 W 250/04   

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https://dejure.org/2004,9845
OLG Frankfurt, 28.06.2004 - 20 W 243/04, 20 W 250/04 (https://dejure.org/2004,9845)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.06.2004 - 20 W 243/04, 20 W 250/04 (https://dejure.org/2004,9845)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Juni 2004 - 20 W 243/04, 20 W 250/04 (https://dejure.org/2004,9845)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 18 FGG, § 20a FGG, Art 103 Abs 1 GG, § 156 Abs 2 S 2 KostO, § 321 ZPO
    Notarkostenbeschwerde: Zulassung der weiteren Beschwerde; Anfechtung einer Ergänzungsentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verteilung von Kosten bei der Anrufung eines unzuständigen Gerichts; Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Zulassung oder Nichtzulassung einer Beschwerde; Entscheidung über die Zulassung einer Beschwerde als Ermessensentscheidung; Abhängigkeit der Anfechtbarkeit einer ...

  • Wolters Kluwer

    (Notarkostenbeschwerde: Zulassung der weiteren Beschwerde; Anfechtung einer Ergänzungsentscheidung)

  • Judicialis

    FGG § 18; ; FGG § 20 a; ; GG Art. 103 I; ; KostO § 156 II; ; ZPO § 321

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundlagen für die Entscheidung über die Zulassung der weiteren Beschwerde nach § 156 Abs. 2 S. 2 KostO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.10.1989 - III ZR 111/88

    Berücksichtigung der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichterreichen der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2004 - 20 W 243/04
    Der Art. 103 Abs. 1 GG verlangt nicht, dass gegen eine gerichtliche Entscheidung ein Rechtsmittel an ein Gericht höherer Instanz gegeben sein muss, wenn einer Partei das rechtliche Gehör versagt worden ist (BGH NJW 1990, 838, 839; BayObLG JurBüro 1988, 362; Bengel, aaO., § 156, Rdnr. 82).
  • OLG Rostock, 12.04.2007 - 7 W 103/06

    Beschwerde: Isolierte Anfechtung einer nachgeholten Kostenentscheidung im

    Sowenig wie derjenige, dessen Recht durch die in der Hauptsache ergangene Entscheidung nicht beeinträchtigt ist, Beschwerde gegen die ihn allein belastende Kostenentscheidung einlegen darf ( § 20 Abs. 1 FGG ), sowenig kann seine Beschwerde gegen eine nachträgliche isolierte Kostenentscheidung statthaft sein (vgl. u.a. OLG Frankfurt, Beschl. v. 28.06.2004, 20 W 243/04, 20 W 250/04); gilt die nachträgliche Kostenentscheidung doch nur als Teil der Hauptsacheentscheidung (vgl. u.a. BayObLG, Beschl. v. 04.12.1962, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 28.06.2004 - 20 W 250/04

    weitere Beschwerde; Zulassung; Ermessen; Anfechtbarkeit; rechtliches Gehör;

    20 W 243/04 20 W 250/04.
  • VG Gelsenkirchen, 20.09.2006 - 16 K 1862/06

    Ausländerrecht: Verwertung nicht im BZR enthaltener aber noch nicht

    vom 11. Oktober 2004 - 185 Js 250/04 - wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten (Tatzeit: 21. April 2004).
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