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   OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 392/13   

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https://dejure.org/2014,53193
OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 392/13 (https://dejure.org/2014,53193)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.10.2014 - 20 W 392/13 (https://dejure.org/2014,53193)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Oktober 2014 - 20 W 392/13 (https://dejure.org/2014,53193)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungsrecht unter auflösender Bedingung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 158 Abs. 2; BGB § 1093
    Wohnungsrecht unter auflösender Bedingung

  • rechtsportal.de

    BGB § 158 Abs. 2 ; BGB § 1093
    Wirksamkeit einer auflösenden Bedingung bei Bestellung eines Wohnungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bestellung eines Wohnungsrechts unter auflösender Bedingung möglich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestellung eines Wohnungsrechts unter auflösender Bedingung möglich

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.07.2012 - V ZR 206/11

    Bereicherungsanspruch des Wohnungsberechtigten bei eigenmächtiger Vermietung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 392/13
    Beim Wohnungsrecht ist dabei zunächst zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. die Nachweise in NJW 2012, 3572, zitiert nach juris) das Erlöschen eines solchen auf Lebenszeit eingeräumten - dinglichen - Wohnungsrechts vor dem Tod des jeweiligen Berechtigten nur ausnahmsweise in Betracht kommt.

    Das ergibt sich schon daraus, dass die - auch hier in § 9 des Vertrags enthaltene - grundsätzliche Versagung der Gestattung den Rechtsnachfolger des Eigentümers nicht bindet und deshalb die wirtschaftliche Nutzung nicht - wie es erforderlich wäre - dauerhaft und zweifelsfrei ausschließt (vgl. BGH NJW 2012, 3572 m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 19.02.1993 - 20 W 438/92

    Bestimmtheitsgrundsatz bei auflösend bedingte Abtretung einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 392/13
    Vielmehr ist Rücksicht zu nehmen auf den Zweck des Grundbuchs, über das Entstehen und Erlöschen dinglicher Rechte sicher und zuverlässig Auskunft zu geben; dies bedeutet, dass nur solche Ereignisse wirksam zur Bedingung für das Erlöschen von Grundstücksrechten gemacht werden können, deren Eintritt objektiv mit der gebotenen Eindeutigkeit bestimmbar ist (vgl. BayObLG FGPrax 1997, 210, zitiert nach juris; Senat Rpfleger 1993, 331; Demharter, a.a.O., Anhang zu § 13 Rz. 5, 6).

    Denn dies betrifft nur die Frage, in welcher Weise die Löschungsvoraussetzungen nachzuweisen sind (vgl. Senat Rpfleger 1993, 331 m. w. N.).

  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 163/06

    Rechtsfolgen der Verhinderung des Wohnungsberechtigten an der Ausübung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 392/13
    Mit dem Tod des Erstversterbenden erlöschen nicht alle Wohnungsrechte, sondern nur das Wohnungsrecht dieses Berechtigten erlischt und das Wohnungsrecht des anderen Berechtigten bleibt bis zu seinem Tod bestehen (BGH NJW 2007, 1884; BGHZ 46, 253; BayObLG …
  • BGH, 21.12.1966 - V ZB 24/66

    Wohnungsberechtigte als Gesamtgläubiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 392/13
    Mit dem Tod des Erstversterbenden erlöschen nicht alle Wohnungsrechte, sondern nur das Wohnungsrecht dieses Berechtigten erlischt und das Wohnungsrecht des anderen Berechtigten bleibt bis zu seinem Tod bestehen (BGH NJW 2007, 1884; BGHZ 46, 253; BayObLG …
  • OLG Frankfurt, 29.06.1998 - 20 W 144/98

    Dingliches Vorkaufsrecht für mehrere Personen in Bruchteilsgemeinschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 392/13
    Sind jedoch mehrere Eintragungsanträge im Sinn des § 16 Abs. 2 GBO miteinander verbunden, so kann - anders als bei einem einzelnen, unverbundenen Antrag - im Wege der Zwischenverfügung dem jeweiligen Antragsteller anheimgegeben werden, einen dieser verbundenen Anträge zurückzunehmen oder zu ändern, um dem Eintragungsbegehren zum Erfolg zu verhelfen; auch kann - wie hier in Ziffer 2. - mit einer Zwischenverfügung aufgegeben werden, einen Eintragungsantrag klarzustellen oder einzuschränken, um ihm einen eintragungsfähigen Inhalt zu geben (vgl. die Nachweise bei Senat FGPrax 1998, 170).
  • OLG Zweibrücken, 07.10.2004 - 3 W 209/04

    Grundbuchverfahrensrecht: Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 392/13
    Objektive Bestimmbarkeit bedeutet danach nicht, dass das Ereignis, welches die Bedingung auslöst, sogleich und ohne weiteres feststellbar ist, ohne dass es über seinen Eintritt Meinungsverschiedenheiten oder gar Streit geben könnte (vgl. BayObLG FGPrax 1997, 210; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 9, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2005 - 20 W 409/04

    Grundbuch: Unzulässigkeit des Verlangens einer neuen Auflassung im Wege der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 392/13
    Zwar kann es nach herrschender Auffassung und ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein, auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts oder die Abgabe einer Bewilligung hinzuwirken, die ihrerseits erst Grundlage der einzutragenden Rechtsänderung sein sollen (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 14.10.2005, 20 W 409/04, zitiert nach juris und m. w. N.; Demharter, a.a.O., § 18 Rz. 8, 12, 32).
  • OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 20 W 216/10

    Erfordernis eines konkreten Inhalts der Bewilligung einer Grundbucheintragung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 392/13
    Die Bewilligung als Grundlage der Eintragung muss aber einen klaren und bestimmten Inhalt haben und muss klar und unzweideutig ergeben, welchen Inhalt die Eintragung haben soll (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 30.06.2010, 20 W 216/10, zitiert nach juris und m. w. N.; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 103).
  • OLG Frankfurt, 01.04.2022 - 20 W 221/21

    Bestimmbarkeit des Eintritts eines Ereignisses bei Bestellung eines

    Nur solche Ereignisse können wirksam zur Bedingung für das Erlöschen von Grundstücksrechten gemacht werden, deren Eintritt objektiv mit der gebotenen Eindeutigkeit bestimmbar ist (Anschluss an OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.10.2014 - 20 W 392/13).

    Diese Auslegung liegt nahe, erscheint jedenfalls nach Wortlaut und Sinn der Erklärung als die für einen unbefangenen Betrachter nächstliegende Bedeutung der Erklärung (vgl. dazu Senat MittBayNot 2016, 231, Tz. 8 bei juris).

  • OLG Frankfurt, 04.06.2019 - 20 W 218/18

    Zur hinreichenden Bestimmtheit der Leistungen einer Reallast im Rahmen eines

    Sind jedoch mehrere Eintragungsanträge im Sinn des § 16 Abs. 2 GBO miteinander verbunden, so kann - anders als bei einem einzelnen, unverbundenen Antrag - im Wege der Zwischenverfügung dem jeweiligen Antragsteller anheimgegeben werden, einen dieser verbundenen Anträge zurückzunehmen oder zu ändern, um dem Eintragungsbegehren zum Erfolg zu verhelfen; auch kann mit einer Zwischenverfügung aufgegeben werden, einen Eintragungsantrag klarzustellen oder einzuschränken, um ihm einen eintragungsfähigen Inhalt zu geben (vgl. die Nachweise bei Senat FGPrax 1998, 170 und MittBayNot 2016, 231, je zitiert nach juris).
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