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   OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 20 W 441/03   

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https://dejure.org/2005,5911
OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 20 W 441/03 (https://dejure.org/2005,5911)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.12.2005 - 20 W 441/03 (https://dejure.org/2005,5911)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - 20 W 441/03 (https://dejure.org/2005,5911)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 23 WoEigG, § 43 WoEigG, § 45 WoEigG
    Wohnungseigentum: Vergleich mit dem Bauträger über den Teilverzicht auf Beseitigung von Baumängeln als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung; Unzulässigkeit der unselbstständigen Anschlussbeschwerde gegen die Zurückweisung des Beschlussanfechtungsantrags nach Ablauf der ...

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentum: Vergleich mit dem Bauträger über den Teilverzicht auf Beseitigung von Baumängeln als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung; Unzulässigkeit der unselbstständigen Anschlussbeschwerde gegen die Zurückweisung des Beschlussanfechtungsantrags nach Ablauf der ...

  • Judicialis

    WEG § 23; ; WEG § 43; ; WEG § 45

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 § 43 § 45
    Wohnungseigentumsrecht: keine Anfechtung der Zurückweisung eines Beschlussanfechtungsantrags mittels unselbständiger Anschlussbeschwerde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschlussanfechtung: rechtzeitige Anschlussbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtbarkeit der Zurückweisung eines Beschlussanfechtungsantrages nach Ablauf der Beschwerdefrist; Gültigkeit von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung; Verfolgung von Mängelbeseitigungsansprüchen und Gewährleistungsansprüchen betreffend das gemeinschaftliche ...

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 9 T 183/03
  • OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 20 W 441/03
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 20 W 283/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Teil- oder Vollungültigerklärung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 20 W 441/03
    Aus der Verpflichtung der Wohnungseigentümer zum Zusammenwirken bei der ordnungsgemäßen Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums kann sich die Pflicht ergeben, durch Beschlussfassung die Instandsetzung zu ermöglichen (vgl. Senat, Beschluss vom 12.03.2003, 20 W 283/01, insoweit nicht abgedruckt in ZMR 2003, 769; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 21 Rz. 50).

    Insoweit hat die Gemeinschaft einen Ermessensspielraum, ob und welche Maßnahmen sie zur Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum vornimmt (Senat, Beschluss vom 12.03.2003, 20 W 283/01; vgl. auch Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 21 Rz. 57a).

    Eine Verschiebung oder gar Ablehnung von erforderlichen Sanierungsmaßnahmen darf nämlich nicht zu einer weiteren Verschlechterung des Bauzustands der Anlage führen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 12.03.2003, 20 W 283/01 = ZMR 2003, 769; vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 21 Rz. 65; BayObLG WE 1996, 476).

  • OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Unzulässige unselbstständige Anschließung an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 20 W 441/03
    Es entspricht einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass mit der unselbstständigen Anschlussbeschwerde nach Ablauf der Beschwerdefrist die Zurückweisung eines Beschlussanfechtungsantrages nicht mehr angegriffen werden kann, da der Eigentümerbeschluss bereits bestandskräftig geworden ist (vgl. KG OLGZ 1991, 306; BayObLG WuM 2004, 427; OLG Zweibrücken ZMR 2005, 407; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 45 Rz. 27; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 45 Rz. 112; Staudinger/Wenzel, BGB, Stand Juni 1997, § 45 WEG Rz. 25; vgl. auch Köhler/Bassenge, a.a.O., Teil 17 Rz. 298).

    Nach Fristablauf hinsichtlich der Zurückweisung eines Beschlussanfechtungsantrages tritt wegen dieses Eigentümerbeschlusses also eine Teilrechtskraft ein (so im Einzelnen: KG OLGZ 1991, 306; OLG Zweibrücken ZMR 2005, 407).

    Dies führt zur Unzulässigkeit des Anschlussrechtsmittels (so KG OLGZ 1991, 306; OLG Zweibrücken ZMR 2005, 407).

  • KG, 13.03.1991 - 24 W 4715/90

    Regelungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstattung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 20 W 441/03
    Es entspricht einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass mit der unselbstständigen Anschlussbeschwerde nach Ablauf der Beschwerdefrist die Zurückweisung eines Beschlussanfechtungsantrages nicht mehr angegriffen werden kann, da der Eigentümerbeschluss bereits bestandskräftig geworden ist (vgl. KG OLGZ 1991, 306; BayObLG WuM 2004, 427; OLG Zweibrücken ZMR 2005, 407; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 45 Rz. 27; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 45 Rz. 112; Staudinger/Wenzel, BGB, Stand Juni 1997, § 45 WEG Rz. 25; vgl. auch Köhler/Bassenge, a.a.O., Teil 17 Rz. 298).

    Nach Fristablauf hinsichtlich der Zurückweisung eines Beschlussanfechtungsantrages tritt wegen dieses Eigentümerbeschlusses also eine Teilrechtskraft ein (so im Einzelnen: KG OLGZ 1991, 306; OLG Zweibrücken ZMR 2005, 407).

    Dies führt zur Unzulässigkeit des Anschlussrechtsmittels (so KG OLGZ 1991, 306; OLG Zweibrücken ZMR 2005, 407).

  • BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 89/99

    Vergleich zwischen Bauträger und Wohnungseigentümern wegen Mängeln am

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 20 W 441/03
    Haben die Wohnungseigentümer die Verfolgung der Mängelbeseitigungs- und Gewährleistungsansprüche zu einer gemeinschaftlichen Angelegenheit gemacht, so spricht allerdings nichts Grundsätzliches dagegen, dass sie im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung (§ 21 Abs. 3, Abs. 5 Nr. 2 WEG) auch wirksam beschließen können, über solche Ansprüche mit der Bauträgerin einen Vergleich abzuschließen (vgl. BayObLG ZMR 2000, 113 mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 10.07.2003 - 2Z BR 17/03

    Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung bei gerichtlichem Vergleich in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 20 W 441/03
    Ein Vergleich muss grundsätzlich insoweit seinem Inhalt nach unter Berücksichtigung aller Umstände als angemessen, zumindest aber als vertretbar anzusehen sein (vgl. BayObLG NZM 2003, 807 mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 26.02.2004 - 2Z BR 273/03

    Unselbständige Anschlussbeschwerde bei Beschlussanfechtung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 20 W 441/03
    Es entspricht einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass mit der unselbstständigen Anschlussbeschwerde nach Ablauf der Beschwerdefrist die Zurückweisung eines Beschlussanfechtungsantrages nicht mehr angegriffen werden kann, da der Eigentümerbeschluss bereits bestandskräftig geworden ist (vgl. KG OLGZ 1991, 306; BayObLG WuM 2004, 427; OLG Zweibrücken ZMR 2005, 407; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 45 Rz. 27; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 45 Rz. 112; Staudinger/Wenzel, BGB, Stand Juni 1997, § 45 WEG Rz. 25; vgl. auch Köhler/Bassenge, a.a.O., Teil 17 Rz. 298).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 W 8/06

    Beseitigungsanspruch: Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung bei unerlaubt

    Der Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann in diesem Zusammenhang die tatsächliche Würdigung durch die Tatsacheninstanzen gemäß den §§ 43 Abs. 1 WEG, 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, 559 Abs. 2 ZPO nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 14.12.2005, 20 W 441/03; vgl. auch Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 45 Rz. 46).
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