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   OLG Frankfurt, 06.04.2004 - 20 W 448/02   

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OLG Frankfurt, 06.04.2004 - 20 W 448/02 (https://dejure.org/2004,20906)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.04.2004 - 20 W 448/02 (https://dejure.org/2004,20906)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. April 2004 - 20 W 448/02 (https://dejure.org/2004,20906)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 20a Abs 2 FGG, § 27 Abs 2 FGG, § 45 WoEigG
    Wohnungseigentumsverfahren: Sofortige weitere Beschwerde gegen isolierte Kostenentscheidung des Beschwerdegerichts; Erstattung der außergerichtlichen Kosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Wohnungseigentumsverfahren: Sofortige weitere Beschwerde gegen isolierte Kostenentscheidung des Beschwerdegerichts; Erstattung der außergerichtlichen Kosten)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01

    Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2004 - 20 W 448/02
    Zwar fehlte bei dem angefochtenen Beschluss noch die laut BGH - Beschluss vom 02.05.2002 (FG-Prax 2002, 166= MDR 2002, 1140 = ZWE 2002, 515) erforderliche Rechtsmittelbelehrung.
  • BayObLG, 06.02.1990 - BReg. 2 Z 104/89

    Kosten des Verfahrens nach Erledigung der Hauptsache; Ermessensentscheidung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2004 - 20 W 448/02
    Der Senat kann die als Ermessensentscheidung ergangene Kostenentscheidung nur auf ihre Gesetzesmäßigkeit überprüfen, nämlich darauf, ob von ungenügenden oder verfahrenswidrigen Feststellungen ausgegangen wurde, ob wesentliche Umstände außer Betracht gelassen wurden, ob gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrenssätze verstoßen wurde oder ob von dem Ermessen ein dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufender oder die Grenzen des eingeräumten Ermessens überschreitender und damit rechtlich fehlerhafter Gebrauch gemacht wurde (BayObLGZ 1990, 28, 31; BayObLG WE 1994, 150; Staudinger/Wenzel: WEG, 12. Aufl., § 47, Rdnr. 34; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 47, Rdnr. 23).
  • BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 61/92

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde trotz Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2004 - 20 W 448/02
    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Rechtsmittelführer das Rechtsmittel auf die Kosten beschränkt (BayObLG Wohnungseigentümer 1989, 58; Wohnungseigentümer 1991, 55; WuM 1992, 644; WuM 1994, 573; NZM 2000, 686; OLG Düsseldorf Wohnungseigentümer 1997, 311; Senat Beschlüsse vom 02.02.2004 -20 W 491/02- und vom 31.03.2004 - 20 W 411/02 - Bärmann/Pick/Merle aaO., § 44 Rdnr. 98).
  • BayObLG, 26.11.1998 - 2Z BR 127/98

    Erledigung der Hauptsache in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2004 - 20 W 448/02
    Soweit keine Erledigungserklärung abgegeben wird oder nur der Antragsgegner die Hauptsache für erledigt erklärt, hat das Gericht den Antrag zurückzuweisen, wenn es von Amts wegen festgestellt hat, dass die Hauptsache erledigt ist (Niedenführ/Schulze aaO., vor § 43, Rdnr. 221; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 44 Rdnr. 107; Senat, aaO., BayObLG NZM 1999, 320).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 20 W 125/05

    Wohnungseigentumsverfahren: Sofortige weitere Beschwerde gegen isolierte

    Der Senat kann die als Ermessensentscheidung ergangene Kostenentscheidung nur auf ihre Gesetzesmäßigkeit überprüfen, nämlich darauf, ob von ungenügenden oder verfahrenswidrigen Feststellungen ausgegangen wurde, ob wesentliche Umstände außer Betracht gelassen wurden, ob gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrenssätze verstoßen wurde oder ob von dem Ermessen ein dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufender oder die Grenzen des eingeräumten Ermessens überschreitender und damit rechtlich fehlerhafter Gebrauch gemacht wurde (Senat Beschlüsse vom 09.02.2004 -20 W 47/04- und vom 06.04.2004 -20 W 448/2002-; BayObLGZ 1990, 28, 31; BayObLG WE 1994, 150; Staudinger/Wenzel: WEG, 12. Aufl., § 47, Rdnr. 34; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 47, Rdnr. 56; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 47, Rdnr. 23; Weitnauer: WEG, 9. Aufl., § 47, Rdnr. 4, jeweils mit weiteren Hinweisen).
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