Weitere Entscheidungen unten: OLG München, 12.09.2008 | RG, 11.03.1908

Rechtsprechung
   VerfGH Thüringen, 06.01.2009 - VerfGH 19/08, VerfGH 20/08 eA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,26039
VerfGH Thüringen, 06.01.2009 - VerfGH 19/08, VerfGH 20/08 eA (https://dejure.org/2009,26039)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 06.01.2009 - VerfGH 19/08, VerfGH 20/08 eA (https://dejure.org/2009,26039)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 06. Januar 2009 - VerfGH 19/08, VerfGH 20/08 eA (https://dejure.org/2009,26039)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,26039) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verfassungsgerichtshof PDF

    Verletzung des Willkürverbots und anderem

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urteilsverfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle; Falsche Anwendung der Insolvenz- und Zivilprozessordnung seitens des Amtsgerichtes; Verletzung des Rechts auf willkürfreie Rechtsanwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.01.2009 - VerfGH 19/08
    Schuldhaftes Handeln des Richters ist nicht erforderlich (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 - juris Rn. 38).

    Soweit gelegentlich darauf abgestellt wird, dass Willkür im objektiven Sinne zu verstehen sei als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl.: ThürVerfGH, Beschluss vom 13.02.2008 - VerfGH 34/07 - BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 -1 BvR 208/93 - juris Rn. 39 mit Verweis auf BVerfGE 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ), bedeutet dies jedoch nicht, dass damit eine weitergehende Prüfung im Sinne einer Angemessenheitskontrolle durchzuführen wäre (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 - juris Rn. 39).

    Die Schwelle einer Verletzung des Willkürverbotes wird vielmehr erst dann überschritten, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 - juris Rn. 38) und etwa eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt der Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl.: BVerfG, Urteil vom 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93 - juris Rn. 49).

    Grundes entbehrt (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 - juris Rn. 38 mit Verweis auf BVerfGE 87, 273, 278 f.; vgl. ferner: BVerfG, Beschluss vom 23.01.2008 - 2 BvR 364/07 - BVerfG, Beschluss vom 07.02.2007 - 1 BvR 2602/03, 1 BvR 2672/03, 1 BvR 3/04 - BVerfG, Beschluss vom 03.11.1992, - 1 BvR 1243/88 -).

    Eine solche willkürfreie, weil eingehende Auseinandersetzung mit der Rechtslage kann etwa dann bejaht werden, wenn die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts oder des Bundesgerichtshofs ausgewertet und im Urteil richtig wiedergegeben wurde (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 - juris Rn. 40); gleiches gilt, wenn die Begründung der Entscheidung zwar knapp ausfällt, diese aber nicht schlechthin unverständlich ist (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 - juris Rn. 40).

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 364/07

    Verfahrensaussetzung, Ablehnung der Wiederaufnahme und Erlass eines Teilurteils

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.01.2009 - VerfGH 19/08
    a) Das Willkürverbot wird nicht durch jede fehlerhafte Rechtsanwendung verletzt (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 23.01.2008 - 2 BvR 364/07 -).

    Grundes entbehrt (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 - juris Rn. 38 mit Verweis auf BVerfGE 87, 273, 278 f.; vgl. ferner: BVerfG, Beschluss vom 23.01.2008 - 2 BvR 364/07 - BVerfG, Beschluss vom 07.02.2007 - 1 BvR 2602/03, 1 BvR 2672/03, 1 BvR 3/04 - BVerfG, Beschluss vom 03.11.1992, - 1 BvR 1243/88 -).

  • BVerfG, 07.02.2007 - 1 BvR 2602/03

    Zum Teil unzulässige im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.01.2009 - VerfGH 19/08
    Grundes entbehrt (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 - juris Rn. 38 mit Verweis auf BVerfGE 87, 273, 278 f.; vgl. ferner: BVerfG, Beschluss vom 23.01.2008 - 2 BvR 364/07 - BVerfG, Beschluss vom 07.02.2007 - 1 BvR 2602/03, 1 BvR 2672/03, 1 BvR 3/04 - BVerfG, Beschluss vom 03.11.1992, - 1 BvR 1243/88 -).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.01.2009 - VerfGH 19/08
    Grundes entbehrt (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 - juris Rn. 38 mit Verweis auf BVerfGE 87, 273, 278 f.; vgl. ferner: BVerfG, Beschluss vom 23.01.2008 - 2 BvR 364/07 - BVerfG, Beschluss vom 07.02.2007 - 1 BvR 2602/03, 1 BvR 2672/03, 1 BvR 3/04 - BVerfG, Beschluss vom 03.11.1992, - 1 BvR 1243/88 -).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.01.2009 - VerfGH 19/08
    Soweit gelegentlich darauf abgestellt wird, dass Willkür im objektiven Sinne zu verstehen sei als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl.: ThürVerfGH, Beschluss vom 13.02.2008 - VerfGH 34/07 - BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 -1 BvR 208/93 - juris Rn. 39 mit Verweis auf BVerfGE 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ), bedeutet dies jedoch nicht, dass damit eine weitergehende Prüfung im Sinne einer Angemessenheitskontrolle durchzuführen wäre (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 - juris Rn. 39).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.01.2009 - VerfGH 19/08
    Die Schwelle einer Verletzung des Willkürverbotes wird vielmehr erst dann überschritten, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 - juris Rn. 38) und etwa eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt der Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl.: BVerfG, Urteil vom 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93 - juris Rn. 49).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.01.2009 - VerfGH 19/08
    Soweit gelegentlich darauf abgestellt wird, dass Willkür im objektiven Sinne zu verstehen sei als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl.: ThürVerfGH, Beschluss vom 13.02.2008 - VerfGH 34/07 - BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 -1 BvR 208/93 - juris Rn. 39 mit Verweis auf BVerfGE 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ), bedeutet dies jedoch nicht, dass damit eine weitergehende Prüfung im Sinne einer Angemessenheitskontrolle durchzuführen wäre (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 - juris Rn. 39).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.01.2009 - VerfGH 19/08
    Soweit gelegentlich darauf abgestellt wird, dass Willkür im objektiven Sinne zu verstehen sei als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl.: ThürVerfGH, Beschluss vom 13.02.2008 - VerfGH 34/07 - BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 -1 BvR 208/93 - juris Rn. 39 mit Verweis auf BVerfGE 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ), bedeutet dies jedoch nicht, dass damit eine weitergehende Prüfung im Sinne einer Angemessenheitskontrolle durchzuführen wäre (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 - juris Rn. 39).
  • VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 14/06

    Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Willkürverbots iSv Art 10 Abs Verf

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.01.2009 - VerfGH 19/08
    Geht es - wie hier - um eine Entscheidung, bei der ein Landesgericht Bundesrecht angewandt hat, kann sie der Thüringer Verfassungsgerichtshof daraufhin überprüfen, ob der Richter das Willkürverbot beachtet hat oder ihm Fehler unterlaufen sind, die darauf beruhen, dass Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts grundsätzlich verkannt werden (vgl.: ThürVerfGH, Beschluss vom 02.07.2008 - VerfGH 14/06 - m.w.N.).
  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.01.2009 - VerfGH 19/08
    Es besteht keine Obliegenheit, ein offensichtlich aussichtsloses Rechtsbehelfsverfahren durchzuführen (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 15.03.2006 - 2 BvR 917/05 und 2 BvR 2174/05 - ThürVerfGH, Beschluss vom 15.11.2006 - VerfGH 36/05 -).
  • VerfGH Thüringen, 15.11.2006 - VerfGH 36/05

    Verfassungsbeschwerde - Anhörungsrüge

  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 43/06

    A-limine-Abweisung einer unzulässigen Verfassungbeschwerde gegen eine

  • VerfGH Thüringen, 12.07.2012 - VerfGH 16/10

    Verfassungsbeschwerde in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren (Parkverstoß)

    Er hat die Möglichkeit aufzuzeigen, dass die Entscheidung keinesfalls vertretbar, schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig und eindeutig unangemessen ist (st. Rspr. des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, vgl. Beschluss vom 29. November 2011 - VerfGH 3/10; Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08 und VerfGH 20/08).
  • VerfGH Thüringen, 25.03.2010 - VerfGH 49/09

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

    Verfassungsgerichtshofs, z.B. Beschluss vom 21. August 2009 - VerfGH 30/07; Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08; Beschluss vom 2. Juli 2008 - VerfGH 14/06).

    Ein Richterspruch ist erst dann willkürlich, wenn er als unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar, schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig und eindeutig unangemessen anzusehen ist und sich deswegen der Schluss aufdrängt, er beruhe auf sachfremden Erwägungen (ThürVerfGH, Beschluss vom 21. August 2009 - VerfGH 30/07; Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08; Beschluss vom 26. März 2007 - VerfGH 52/06).

    So handelt ein Gericht willkürlich, wenn es von dem Normverständnis, das durch den Wortlaut vorgegeben und sowohl durch Rechtsprechung als auch Schrifttum näher beschrieben wird, soweit abweicht, dass seine Entscheidung von den herangezogenen Bestimmungen nicht mehr gedeckt ist (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08).

    Bezüglich der Kriterien des Willkürverbotes verweist die Mehrheit des Verfassungsgerichtshofs (S. 10 des Umdrucks) auf den Beschluss vom 6. Januar 2009 (VerfGH 19/08).

  • VerfGH Thüringen, 23.06.2021 - VerfGH 25/18

    Verfassungsbeschwerde

    Geht es - wie hier - um Entscheidungen, bei denen Bundesrecht angewandt worden ist, kann sie der Thüringer Verfassungsgerichtshof lediglich daraufhin überprüfen, ob die Richter das Willkürverbot beachtet haben oder ihnen Fehler unterlaufen sind, die darauf beruhen, dass Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts grundsätzlich verkannt werden (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08 und 20/08 -, juris Rn. 29 und Beschluss vom 2. Juli 2008, - VerfGH 14/06 -, S. 7 des amtl.

    Ein Verstoß gegen das nach Art. 2 Abs. 1 ThürVerf zu beachtende Willkürverbot liegt vor, wenn die Gerichte des Landes bei der Auslegung und Anwendung bundesrechtlicher Bestimmungen von dem durch den Gesetzeswortlaut vorgegebenen und durch Rechtsprechung und Schrifttum näher beschriebenen Normverständnis so weit abgewichen sind, dass diese Divergenz mit dem Bundesrecht nicht mehr übereinstimmt (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08 -, juris Rn. 31).

  • VerfGH Thüringen, 07.09.2011 - VerfGH 13/09

    Willkürverbot, Rechtsschutzgarantie, rechtliches Gehör

    Hierzu hat er die Möglichkeit aufzuzeigen, dass die Entscheidung keinesfalls vertretbar, schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig und eindeutig unangemessen ist (vgl. Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08 und 20/08).
  • VerfGH Thüringen, 30.03.2011 - VerfGH 14/07

    Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte sowie den Umfang der

    Das ist nur dann der Fall, wenn diese Rechtsanwendung als keinesfalls vertretbar, schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig und eindeutig unangemessen qualifiziert werden muss (vgl. z.B. Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 13. Februar 2008 - VerfGH 34/07 - Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08 und 20/08 -).
  • VerfGH Thüringen, 03.07.2019 - VerfGH 20/14

    Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Landgerichts Erfurt wegen Verletzung

    Liegen die vorgenannten Voraussetzungen einer willkürfreien Rechtsanwendung in einem konkreten Fall nicht vor, so kann damit zwar noch nicht zwangsläufig auf eine Verletzung des Willkürverbotes geschlossen werden, wohl aber sind dann Anhaltspunkte für die Annahme gegeben, dass die Rechtslage in krasser Weise verkannt und die Vorgaben des Willkürverbotes missachtet worden sein könnten (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08 und 20/08 -, S. 9 des amtlichen Umdrucks).
  • VerfGH Thüringen, 12.09.2018 - VerfGH 28/17

    Beschluss über Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des Thüringer

    Gegen das Willkürverbot wird nicht durch jede fehlerhafte Rechtsanwendung verstoßen, sondern nur dann, wenn die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung des Rechts von dem durch den Gesetzeswortlaut vorgegebenen und durch Rechtsprechung und Schrifttum näher beschriebenen Normverständnis so weit abweichen, dass diese Divergenz mit dem Recht nicht mehr übereinstimmt (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08 und 20/08 -, S. 8 des amtlichen Umdrucks).
  • VerfGH Thüringen, 26.03.2019 - VerfGH 11/19

    Verfassungsbeschwerde und einstweilige Anordnung

    Gegen das Willkürverbot wird nicht durch jede fehlerhafte Rechtsanwendung versto- ßen, sondern nur dann, wenn die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung des Rechts von dem durch den Gesetzeswortlaut vorgegebenen und durch Rechtsprechung und Schrifttum näher beschriebenen Normverständnis so weit abweichen, dass diese Divergenz mit dem Recht nicht mehr übereinstimmt (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08 und 20/08 -, S. 8 des amtlichen Umdrucks).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 18/08, 31 Wx 20/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5075
OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 18/08, 31 Wx 20/08 (https://dejure.org/2008,5075)
OLG München, Entscheidung vom 12.09.2008 - 31 Wx 18/08, 31 Wx 20/08 (https://dejure.org/2008,5075)
OLG München, Entscheidung vom 12. September 2008 - 31 Wx 18/08, 31 Wx 20/08 (https://dejure.org/2008,5075)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,5075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 15 Abs. 2; ZPO § 771 § 829
    Drittwiderspruchsklage und Notarbeschwerde gegen Auskehrung des auf einem Notaranderkonto gepfändeten Kaufpreises

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Auf Notaranderkonto hinterlegtes Geld gepfändet: Rechtsbehelf?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Statthafter Rechtsbehelf im Streit um die Auskehrung des Verkaufserlöses im Falle der Pfändung eines auf einem Notaranderkonto hinterlegten Kaufpreises bei angeblich zuvor erfolgter Abtretung der gepfändeten Kaufpreisforderung an einen Dritten; Verhältnis der ...

Verfahrensgang

  • LG Hof - 22 T 54/06
  • LG Hof - 57/06
  • OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 18/08, 31 Wx 20/08

Papierfundstellen

  • DNotZ 2009, 113
  • FGPrax 2008, 265
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 18/08
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen oder wesentliche Umstände übersehen wurden (vgl. BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; OLG München FamRZ 2008, 728; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42, 49).
  • BGH, 30.06.1988 - IX ZR 66/87

    Pfändung des Anspruchs gegen den Notar auf Auszahlung des Kaufpreises beim

    Auszug aus OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 18/08
    aa) Die formellen Wirksamkeitsvoraussetzungen der Pfändung sind erfüllt; insbesondere wurde im Wege der sogenannten Doppelpfändung richtigerweise sowohl die zivilrechtliche Kaufpreisforderung gegen die Käuferin als auch der öffentlich-rechtliche Auskehrungsanspruch gegen den Notar gepfändet (vgl. BGHZ 105, 60; Zöller/Stöber ZPO 26. Aufl. § 829 Rn. 33 "Notar"; Ganter DNotZ 2004, 421/432).
  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 18/08
    Dabei muss die Auslegung des Tatrichters nicht zwingend sein; es genügt wenn sie nur möglich ist (BGH FamRZ 1972, 561/562; BayObLG FamRZ 2005, 1933/1934).
  • OLG München, 14.03.2008 - 31 Wx 10/08

    Amtstätigkeit des Urkundsnotars: Amtspflicht zur Unterlassung von Verfügungen

    Auszug aus OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 18/08
    Eine Auferlegung von gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten auf den Notar, wie von dem Beteiligten zu 1 beantragt, ist ausgeschlossen; denn der Notar, dessen Bescheid im Verfahren der Notarbeschwerde die Wirkung einer erstinstanziellen Entscheidung hat, ist selbst nicht Verfahrensbeteiligter (vgl. BayObLGZ 1998, 6/8; OLG München vom 14.3.2008 - 31 Wx 010/08; Arndt/Lerch/Sandkühler BNotO 6. Aufl. § 15 Rn. 119; Schippel/-Bracker/Reithmann § 15 Rn. 78).
  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 18/08
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen oder wesentliche Umstände übersehen wurden (vgl. BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; OLG München FamRZ 2008, 728; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42, 49).
  • BayObLG, 22.02.2005 - 1Z BR 94/04

    Alleinerbschaft bei Zuwendung des Immobilienvermögens und des verbleibenden

    Auszug aus OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 18/08
    Dabei muss die Auslegung des Tatrichters nicht zwingend sein; es genügt wenn sie nur möglich ist (BGH FamRZ 1972, 561/562; BayObLG FamRZ 2005, 1933/1934).
  • OLG München, 06.07.2007 - 31 Wx 33/07

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zur Wechselbezüglichkeit der

    Auszug aus OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 18/08
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen oder wesentliche Umstände übersehen wurden (vgl. BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; OLG München FamRZ 2008, 728; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42, 49).
  • BayObLG, 16.01.1998 - 3Z BR 514/97

    Einreichung einer Urkunde beim Grundbuchamt durch einen Notar entgegen einer

    Auszug aus OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 18/08
    Eine Auferlegung von gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten auf den Notar, wie von dem Beteiligten zu 1 beantragt, ist ausgeschlossen; denn der Notar, dessen Bescheid im Verfahren der Notarbeschwerde die Wirkung einer erstinstanziellen Entscheidung hat, ist selbst nicht Verfahrensbeteiligter (vgl. BayObLGZ 1998, 6/8; OLG München vom 14.3.2008 - 31 Wx 010/08; Arndt/Lerch/Sandkühler BNotO 6. Aufl. § 15 Rn. 119; Schippel/-Bracker/Reithmann § 15 Rn. 78).
  • KG, 28.06.2022 - 9 U 1098/20

    Schutzbereich der Einreichenspflicht des Notars aus § 40 Absatz 2 Satz 1 GmbHG;

    Beschwerdefähig ist jede Amtsweigerung des Notars, auch ein bloßes Unterlassen einer Amtshandlung (allgemeine Meinung, statt vieler vgl.: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - I-3 Wx 91/09 -, Rn. 18, juris; OLG München, Beschluss vom 12. September 2008 - 31 Wx 018/08 -, Rn. 25, juris; OLG München, Beschluss vom 9. Mai 2008 - 31 Wx 31/08 -, Rn. 9, juris; KG Berlin, Beschluss vom 8. April 2003 - 1 W 58/03 -, Rn. 2, juris).
  • OLG München, 17.12.2008 - 31 Wx 80/08

    Notarbeschwerde: Auszahlung eines auf Notaranderkonto hinterlegten Kaufpreises

    Die zivilrechtliche Klage des Pfändungsgläubigers auf Feststellung des Bestehens der gepfändeten Forderung - eine Zahlungsklage kommt wegen der Hinterlegung nicht in Betracht - wird durch das Notarbeschwerdeverfahren nicht ausgeschlossen, wie umgekehrt die Möglichkeit zur Erhebung dieser Klage die Notarbeschwerde nicht ausschließt; die Rechtsbehelfe haben unterschiedliche Verfahrensgegenstände und stehen selbständig nebeneinander (vgl. zum Verhältnis der Notarbeschwerde zur Drittwiderspruchsklage Senatsbeschluss vom 12.9.2008, 31 Wx 18/08 = OLGR München 2008, 850).
  • OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 20/08

    Verfahrensrecht - Auf Notaranderkonto hinterlegtes Geld gepfändet: Rechtsbehelf?

    31 Wx 18/08 31 Wx 20/08.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   RG, 11.03.1908 - V 20/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1908,454
RG, 11.03.1908 - V 20/08 (https://dejure.org/1908,454)
RG, Entscheidung vom 11.03.1908 - V 20/08 (https://dejure.org/1908,454)
RG, Entscheidung vom 11. März 1908 - V 20/08 (https://dejure.org/1908,454)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1908,454) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist es dem Alleineigentümer nach § 1114 B.G.B. verboten, eine auf einem Bruchteile des Grundstücks eingetragene Hypothek auf das ganze Grundstück zu erstrecken?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 68, 79
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • VG Arnsberg, 16.04.2010 - 12 K 2689/08

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht in hochschulrechtlichem Verfahren

    Insoweit teilt auch der Akkreditierungsrat im Beschluss V 20/2008 über die Zurückweisung der Beschwerde der Klägerin mit, dass "kritisch anzumerken ist die Tatsache, dass sich die Gründe für das negative Gesamtergebnis nicht in derselben Ausführlichkeit im Akkreditierungsbericht wiederfinden.
  • BayObLG, 29.11.1974 - BReg. 2 Z 54/74

    Sondereigentum; Wohnung; Garage; Vorratsteilung; Verkauf; Veräußerung;

    Das geltende Recht schließt damit grundsätzlich im Interesse der Klarheit des Grundbuchverkehrs und Sicherung einer von vermeidbaren Schwierigkeiten befreiten Zwangsvollstreckung (Motive Band 3, Seiten 638 ff. zu § 1063 des ersten Entwurfs zum Bürgerlichen Gesetzbuch ) sowohl die ideelle (Vorrats-)Teilung des Grundstücks durch den Alleineigentümer als auch die quotenmäßig beschränkte Belastung eines in Alleineigentum stehenden Grundstücks aus (RGZ 68, 79/80; 88, 21/26; BGHZ 49, 250/253 = NJW 1968, 499 = Rpfleger 1968, 114; …

    Ebenso kann der Bruchteilseigentümer die auf dem hinzuerworbenen restlichen Bruchteil ruhende Belastung entweder als solche bestehen lassen oder sie auf das gesamte Eigentum erstrecken (RGZ 68, 79; BayObLG Rpfleger 1971, 316 = DNotZ 1971, 659).

  • OLG Oldenburg, 01.11.1995 - 2 W 120/95

    Miteigentumsanteil, Gesamtgrundstück, Sicherungshypothek, Erstreckung

    Es ist zwar anerkannt, daß ein nur an einen Anteil bestelltes Grundpfandrecht bei Vereinigung in Alleineigentum nachträglich durch Rechtsgeschäft auf das gesamte Grundstück erstreckt werden kann (RGZ 68, 79; BayOblG, Rpfleger 1971, 316; Eickmann in Münchener Kommentar, BGB § 1114, Rn. 5, 6).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2020 - 3 Wx 200/19

    Wohnungsvereinigung: Reallast und Vorkaufsrechte sind einheitliche Rechte

    So handele es sich um eine Änderung des Inhalts der Belastung, wenn ein Grundpfandrecht an einem Miteigentumsanteil nach Erwerb des Alleineigentums durch den Inhaber dieses Anteils auf das gesamte Grundstück ausgedehnt werden soll (vgl. RGZ 68, 79 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht