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   BayObLG, 29.07.2019 - 201 ObOWi 1366/19   

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https://dejure.org/2019,24085
BayObLG, 29.07.2019 - 201 ObOWi 1366/19 (https://dejure.org/2019,24085)
BayObLG, Entscheidung vom 29.07.2019 - 201 ObOWi 1366/19 (https://dejure.org/2019,24085)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Juli 2019 - 201 ObOWi 1366/19 (https://dejure.org/2019,24085)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Entbindungsantrag, Zeitpunkt der Antragstellung, Gehörsrüge, Anforderungen

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    OWiG § 73 Abs. 2 u. 3, § 74 Abs. 1 S. 2 u. Abs. 2, § 79 Abs. 3 S. 1, § 80 Abs. 1, 2 Nr. 1, Abs. 3 S. 1, Abs. 4 S. 1 u. 3 u. Abs. 5
    Anforderungen an Gehörsrüge bei unberechtigte Ablehnung eines Entbindungsantrags

  • rewis.io

    Anforderungen an Gehörsrüge bei unberechtigte Ablehnung eines Entbindungsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Entbindungsantrag, Zeitpunkt der Antragstellung und Rechtsbeschwerdebegründung

  • beck-blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Antrag auf Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen: Bis zum Beginn der HV möglich - Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde schwierig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Gehörsrüge bei unberechtigter Ablehnung eines Entbindungsantrags

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Bamberg, 16.06.2014 - 3 Ss OWi 734/14

    Bußgeldverfahren: Antrag auf Entbindung des Betroffenen von der

    Auszug aus BayObLG, 29.07.2019 - 201 ObOWi 1366/19
    Unter den Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG kann der Antrag auf Entbindung des Betroffenen von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen nach § 73 Abs. 2 OWiG auch noch zu Beginn der Hauptverhandlung gestellt werden (Anschluss u.a. an OLG Bamberg, Beschl. v. 16.06.2014 - 3 Ss OWi 734/14 = StraFo 2014, 467 = ZfSch 2015, 50).

    Der Entbindungsantrag konnte entgegen der Auffassung des Amtsgerichts auch noch zu Beginn der Hauptverhandlung nach Aufruf der Sache gestellt werden (KK/Senge OWiG 5. Aufl. § 73 Rn. 18, 19; OLG Bamberg, Beschluss vom 16.06.2014 - 3 Ss OWi 734/14 = StraFo 2014, 467 = ZfSch 2015, 50).

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 3 RBs 52/11

    Anforderungen an die Ausführung einer Verfahrensrüge bei Verwerfung des

    Auszug aus BayObLG, 29.07.2019 - 201 ObOWi 1366/19
    Wird bei einer Zulassungsrechtsrechtsbeschwerde gegen ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG mit der Gehörsrüge beanstandet, das Gericht habe in der Hauptverhandlung einen Entbindungsantrag des Betroffenen gemäß § 73 Abs. 2 OWiG zu Unrecht abgelehnt, ist für die Zulässigkeit der insoweit gebotenen Verfahrensrüge notwendig darzulegen, welcher Sachvortrag, der nach § 74 Abs. 1 Satz 2 OWiG in die Hauptverhandlung einzuführen gewesen wäre, infolge der Einspruchsverwerfung unberücksichtigt geblieben ist (Anschluss u.a. an OLG Düsseldorf, Beschl. vom 04.04.2011 - 3 Rbs 52/11 = VRS 120 [2011], 343 und OLG Bamberg, Beschl. v. 29.08.2012 - 3 Ss OWi 1092/12 = NZV 2013, 204 = DAR 2013, 90).

    Begründet der Betroffene seinen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde mit der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs, die darauf gestützt wird, dass das Amtsgericht den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ohne Verhandlung zur Sache nach § 74 Abs. 2 OWiG verworfen hat, obwohl die Hauptverhandlung nach Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen gemäß § 73 Abs. 2 OWiG in Abwesenheit des Betroffenen hätte durchgeführt werden müssen, ist darzulegen, welcher Sachvortrag, der nach § 74 Abs. 1 Satz 2 OWiG in die Hauptverhandlung einzuführen gewesen wäre, infolge der Einspruchsverwerfung unberücksichtigt geblieben ist (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 04.04.2011 - 3 Rbs 52/11 = VRS 120 [2011], 343).

  • OLG Bamberg, 29.08.2012 - 3 Ss OWi 1092/12

    Zur Befreiung des Betroffenen von der Anwesenheitspflicht in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BayObLG, 29.07.2019 - 201 ObOWi 1366/19
    Wird bei einer Zulassungsrechtsrechtsbeschwerde gegen ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG mit der Gehörsrüge beanstandet, das Gericht habe in der Hauptverhandlung einen Entbindungsantrag des Betroffenen gemäß § 73 Abs. 2 OWiG zu Unrecht abgelehnt, ist für die Zulässigkeit der insoweit gebotenen Verfahrensrüge notwendig darzulegen, welcher Sachvortrag, der nach § 74 Abs. 1 Satz 2 OWiG in die Hauptverhandlung einzuführen gewesen wäre, infolge der Einspruchsverwerfung unberücksichtigt geblieben ist (Anschluss u.a. an OLG Düsseldorf, Beschl. vom 04.04.2011 - 3 Rbs 52/11 = VRS 120 [2011], 343 und OLG Bamberg, Beschl. v. 29.08.2012 - 3 Ss OWi 1092/12 = NZV 2013, 204 = DAR 2013, 90).

    Daher sind bei der Gehörsrüge Darlegungen zu dem Sachvortrag, der nach § 74 Abs. 1 Satz 2 OWiG in die Hauptverhandlung einzuführen gewesen wäre, unerlässlich (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Bamberg, Beschluss vom 29.08.2012 - 3 Ss OWi 1092/12 = NZV 2013, 204 = DAR 2013, 90).

  • KG, 10.03.2011 - 3 Ws (B) 78/11

    Entbindung, Anwesenheitspflicht, Hauptverhandlung, OWi-Verfahren

    Auszug aus BayObLG, 29.07.2019 - 201 ObOWi 1366/19
    Denn in einem solchen Fall liegt die Verletzung rechtlichen Gehörs bereits darin, dass der Tatrichter dieses Vorbringen nicht bzw. nicht ausreichend berücksichtigt hat (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 24.07.2013 - 21 Ss 551/13 bei juris; KG NZV 2011, 620).
  • OLG Karlsruhe, 11.07.2005 - 1 Ss 194/04

    Bußgeldverfahren: Zulässiger Antrag des Verteidigers auf Entbindung des

    Auszug aus BayObLG, 29.07.2019 - 201 ObOWi 1366/19
    Der Betroffene muss dazu im Rahmen einer Verfahrensrüge darlegen, was er im Fall seiner Anhörung für sich ins Feld geführt hätte (KK/Hadamitzky OWiG § 80 Rn. 40c; Göhler/Seitz/Bauer OWiG 17. Aufl. § 80 Rn. 16c; BeckOK/Bär OWiG § 80 Rn. 27 jeweils m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.07.2005 - 1 Ss 194/04 bei juris).
  • OLG Rostock, 19.12.2007 - 2 Ss OWi 281/07

    Entbindungsantrag

    Auszug aus BayObLG, 29.07.2019 - 201 ObOWi 1366/19
    Es kann vorliegend dahinstehen, ob allein die fehlerhafte Ablehnung eines Entbindungsantrags die Verletzung rechtlichen Gehörs begründet (OLG Bamberg, Beschl. vom 10.08.2006 - 3 Ss OWi 1064/2006 bei juris; OLG Rostock VRS 115, 138) oder nur die willkürliche Ablehnung eines solchen Antrags rechtliches Gehör verletzt (OLG Frankfurt NZV 2009, 615, 616; OLG Köln, Beschluss vom 10.2.2004 - Ss 29/04 = BeckRS 2004, 18658).
  • OLG Bamberg, 07.05.2013 - 2 Ss OWi 493/13

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde allein wegen

    Auszug aus BayObLG, 29.07.2019 - 201 ObOWi 1366/19
    b) Die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs muss mit einer Verfahrensrüge geltend gemacht werden, die die Voraussetzungen nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO i.V.m. §§ 80 Abs. 3 Satz 1, 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG erfüllt (st. Rspr., vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 07.05.2013 - 2 Ss OWi 493/13 = NJW 2013, 2212 = OLGSt StPO § 275 Nr. 7; KK/Hadamitzky OWiG § 80 Rn. 41b).
  • OLG Köln, 10.02.2004 - Ss 29/04

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

    Auszug aus BayObLG, 29.07.2019 - 201 ObOWi 1366/19
    Es kann vorliegend dahinstehen, ob allein die fehlerhafte Ablehnung eines Entbindungsantrags die Verletzung rechtlichen Gehörs begründet (OLG Bamberg, Beschl. vom 10.08.2006 - 3 Ss OWi 1064/2006 bei juris; OLG Rostock VRS 115, 138) oder nur die willkürliche Ablehnung eines solchen Antrags rechtliches Gehör verletzt (OLG Frankfurt NZV 2009, 615, 616; OLG Köln, Beschluss vom 10.2.2004 - Ss 29/04 = BeckRS 2004, 18658).
  • OLG Bamberg, 10.08.2006 - 3 Ss OWi 1064/06

    Verwerfung des Einspruchs wegen Abwesenheit des Beschuldigten; Ermessen des

    Auszug aus BayObLG, 29.07.2019 - 201 ObOWi 1366/19
    Es kann vorliegend dahinstehen, ob allein die fehlerhafte Ablehnung eines Entbindungsantrags die Verletzung rechtlichen Gehörs begründet (OLG Bamberg, Beschl. vom 10.08.2006 - 3 Ss OWi 1064/2006 bei juris; OLG Rostock VRS 115, 138) oder nur die willkürliche Ablehnung eines solchen Antrags rechtliches Gehör verletzt (OLG Frankfurt NZV 2009, 615, 616; OLG Köln, Beschluss vom 10.2.2004 - Ss 29/04 = BeckRS 2004, 18658).
  • OLG Dresden, 24.07.2013 - 21 Ss 551/13
    Auszug aus BayObLG, 29.07.2019 - 201 ObOWi 1366/19
    Denn in einem solchen Fall liegt die Verletzung rechtlichen Gehörs bereits darin, dass der Tatrichter dieses Vorbringen nicht bzw. nicht ausreichend berücksichtigt hat (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 24.07.2013 - 21 Ss 551/13 bei juris; KG NZV 2011, 620).
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