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   BayObLG, 21.03.2023 - 203 StRR 562/22   

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https://dejure.org/2023,14586
BayObLG, 21.03.2023 - 203 StRR 562/22 (https://dejure.org/2023,14586)
BayObLG, Entscheidung vom 21.03.2023 - 203 StRR 562/22 (https://dejure.org/2023,14586)
BayObLG, Entscheidung vom 21. März 2023 - 203 StRR 562/22 (https://dejure.org/2023,14586)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Volksverhetzung, ausreichende Feststellungen, Verharmlosen von NS-Verbrechen

  • BAYERN | RECHT

    StGB § 130 Abs. 3; GVG § 74 Abs. 3
    Volksverhetzung - Merkmal des Verharmlosens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Objektives und subjektives Herunterspielen von NS-Unrecht bei Volksverhetzung; Bagatellisierung von NS-Unrecht im Zusammenhang mit Quarantäne von Impfverweigerern; Äußerungen auf Telegramm als Volksverhetzung; Beschimpfungen eines Bundeslands als faschistischer Staat

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: Ein "Knast für Quarantäne-Verweigerer" - Verharmlosen von NS-Verbrechen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 603 (Ls.)

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 28.11.2011 - 1 BvR 917/09

    Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei der strafrechtlichen Beurteilung von

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2023 - 203 StRR 562/22
    In der Darstellung eines Bundeslandes als Unrechtsstaat, der sogar die Ermordung ihm unliebsamer Personen organisiert, könnte indes - auch unter Berücksichtigung der Reichweite von Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG - eine nach § 90a StGB tatbestandsmäßige Verunglimpfung eines Staatswesens in der Gesamtheit zu sehen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2002 - 3 StR 446/01 -, juris Rn. 7; BayObLG, Beschluss vom 23. Oktober 1995 - 3 St 3/95 -, juris, unter 2b aa; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 28. November 2011 - 1 BvR 917/09-, juris Rn. 24; Steinsiek in Laufhütte u.a., StGB Leipziger Kommentar, 13. Aufl. 2021, § 90a Rn. 10; Steinmetz in Münchener Kommentar, StGB, 4. Aufl., § 90a Rn. 11).
  • BayObLG, 25.06.2020 - 205 StRR 240/20

    Strafbarkeit wegen Volksverhetzung

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2023 - 203 StRR 562/22
    Zwar hat das Bayerische Oberste Landesgericht einen Vergleich der Stimmung gegen die AfD und ihre Mitglieder mit dem nationalsozialistischen Völkermord von bis zu 6 Millionen Juden als Volksverhetzung angesehen, weil durch die Gleichsetzung von bloßen Befindlichkeiten und Belästigungen mit dem Holocaust den Verbrechen des nationalsozialistischen Unrechtsstaates deren Dimension abgesprochen und ihr Unrechtsgehalt beschönigt wurde (vgl. BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 205 StRR 240/20 -, juris; ähnlich Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Entscheidung vom 5. Juli 2022 - 1854/22 -, juris Rn. 12).
  • BGH, 22.12.2004 - 2 StR 365/04

    BGH hebt Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung auf

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2023 - 203 StRR 562/22
    Das Merkmal des Verharmlosens ist erfüllt, wenn der Äußernde die Anknüpfungstatsachen für die Tatsächlichkeit der NS-Gewalttaten herunterspielt, beschönigt, in ihrem wahren Gewicht verschleiert oder in ihrem Unwertgehalt bagatellisiert oder relativiert (BGH, Urteil vom 22. Dezember 2004 - 2 StR 365/04 -, juris Rn. 24; Krauß in Laufhütte u.a., StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl. 2009, § 130 Volksverhetzung Rn. 107).
  • BGH, 07.02.2002 - 3 StR 446/01

    Neue Verhandlung gegen Manfred Roeder aus Rechtsgründen erforderlich

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2023 - 203 StRR 562/22
    In der Darstellung eines Bundeslandes als Unrechtsstaat, der sogar die Ermordung ihm unliebsamer Personen organisiert, könnte indes - auch unter Berücksichtigung der Reichweite von Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG - eine nach § 90a StGB tatbestandsmäßige Verunglimpfung eines Staatswesens in der Gesamtheit zu sehen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2002 - 3 StR 446/01 -, juris Rn. 7; BayObLG, Beschluss vom 23. Oktober 1995 - 3 St 3/95 -, juris, unter 2b aa; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 28. November 2011 - 1 BvR 917/09-, juris Rn. 24; Steinsiek in Laufhütte u.a., StGB Leipziger Kommentar, 13. Aufl. 2021, § 90a Rn. 10; Steinmetz in Münchener Kommentar, StGB, 4. Aufl., § 90a Rn. 11).
  • BVerfG, 29.07.1998 - 1 BvR 287/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2023 - 203 StRR 562/22
    Denn es ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass in der Gleichsetzung der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihr angehörenden Landes mit einem faschistischen Staat eine Beschimpfung im Sinn von § 90a Abs. 1 Nr. 1 StGB gesehen wird (BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Juli 1998 - 1 BvR 287/93 -, juris Rn. 43).
  • EGMR, 05.07.2022 - 1854/22

    LANZERATH v. GERMANY

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2023 - 203 StRR 562/22
    Zwar hat das Bayerische Oberste Landesgericht einen Vergleich der Stimmung gegen die AfD und ihre Mitglieder mit dem nationalsozialistischen Völkermord von bis zu 6 Millionen Juden als Volksverhetzung angesehen, weil durch die Gleichsetzung von bloßen Befindlichkeiten und Belästigungen mit dem Holocaust den Verbrechen des nationalsozialistischen Unrechtsstaates deren Dimension abgesprochen und ihr Unrechtsgehalt beschönigt wurde (vgl. BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 205 StRR 240/20 -, juris; ähnlich Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Entscheidung vom 5. Juli 2022 - 1854/22 -, juris Rn. 12).
  • BayObLG, 08.12.2022 - 206 StRR 220/22

    Parole "Serok Öcalan" als "Kennzeichen" der PKK iSd § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 5

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2023 - 203 StRR 562/22
    Denn für die Zuständigkeit im Berufungsverfahren ist nach § 74 Abs. 3 GVG ausschließlich ausschlaggebend, welches Gericht in erster Instanz entschieden hat (BayObLG, Urteil vom 8. Dezember 2022 - 206 StRR 220/22 -, juris Rn. 12; Gericke in KK-StPO, 8. Aufl., § 355 Rn. 6).
  • BayObLG, 23.10.1995 - 3 St 3/95
    Auszug aus BayObLG, 21.03.2023 - 203 StRR 562/22
    In der Darstellung eines Bundeslandes als Unrechtsstaat, der sogar die Ermordung ihm unliebsamer Personen organisiert, könnte indes - auch unter Berücksichtigung der Reichweite von Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG - eine nach § 90a StGB tatbestandsmäßige Verunglimpfung eines Staatswesens in der Gesamtheit zu sehen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2002 - 3 StR 446/01 -, juris Rn. 7; BayObLG, Beschluss vom 23. Oktober 1995 - 3 St 3/95 -, juris, unter 2b aa; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 28. November 2011 - 1 BvR 917/09-, juris Rn. 24; Steinsiek in Laufhütte u.a., StGB Leipziger Kommentar, 13. Aufl. 2021, § 90a Rn. 10; Steinmetz in Münchener Kommentar, StGB, 4. Aufl., § 90a Rn. 11).
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