Weitere Entscheidung unten: AG Berlin-Charlottenburg, 10.11.2016

Rechtsprechung
   AG Berlin-Charlottenburg, 15.12.2016 - 205 C 225/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,76495
AG Berlin-Charlottenburg, 15.12.2016 - 205 C 225/16 (https://dejure.org/2016,76495)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 15.12.2016 - 205 C 225/16 (https://dejure.org/2016,76495)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - 205 C 225/16 (https://dejure.org/2016,76495)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 249 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 15 Abs 2 RVG
    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch eine Medienberichterstattung: Anspruch des Verletzten auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten; verschiedene Angelegenheiten bei Beauftragung der Abwehr von inhaltlich übereinstimmenden Folgeberichterstattungen ...

  • RA Kotz

    Verletzung Persönlichkeitsrechte durch Medienberichterstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.03.2013 - VI ZR 93/12

    Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 15.12.2016 - 205 C 225/16
    Zwar kann auch in den Fällen kleinerer und mittlerer Kriminalität dann eine identifizierende Berichterstattung zulässig sein, wenn nach einer Abwägung im Einzelfall insbesondere im Hinblick auf die prominente Stellung des Betroffenen ein besonderes Informationsinteresse besteht (BGH, Urteil vom 15.11.2005, VI ZR 286/04; Urteil vom 19.03.2013, VI ZR 93/12), ein solches Informationsinteresse, das trotz des geringen Gewichts des Vorwurfs eine identifizierende Berichterstattung erlauben würde, liegt hier jedoch nicht vor.
  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04

    Verkehrsverstoß von Prominenten

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 15.12.2016 - 205 C 225/16
    Zwar kann auch in den Fällen kleinerer und mittlerer Kriminalität dann eine identifizierende Berichterstattung zulässig sein, wenn nach einer Abwägung im Einzelfall insbesondere im Hinblick auf die prominente Stellung des Betroffenen ein besonderes Informationsinteresse besteht (BGH, Urteil vom 15.11.2005, VI ZR 286/04; Urteil vom 19.03.2013, VI ZR 93/12), ein solches Informationsinteresse, das trotz des geringen Gewichts des Vorwurfs eine identifizierende Berichterstattung erlauben würde, liegt hier jedoch nicht vor.
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 15.12.2016 - 205 C 225/16
    Eine Verdachtsberichterstattung liegt vor, wenn Medien über einen bestimmten Verdacht gegen eine oder mehrere Personen der Öffentlichkeit berichten und dabei die Namen dieser Person offen legen oder diese Personen zumindest identifizierbar machen (vgl. BGH, Urteil vom 07.12.1999, VI ZR 51/99).
  • BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12

    Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 15.12.2016 - 205 C 225/16
    Straftaten gehören grundsätzlich zum Zeitgeschehen, dessen Vermittlung Aufgabe der Medien ist (BGH Urteil vom 30.10.2012, VI ZR 4/12).
  • BGH, 27.07.2010 - VI ZR 261/09

    Freistellungsanspruch für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten: Tätigkeit in

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 15.12.2016 - 205 C 225/16
    Ob von einer Angelegenheit auszugehen ist, kann nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall festgestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 27.07.2010, VI ZR 261/09 Rn. 16).
  • LG Hamburg, 22.12.2009 - 325 S 2/09
    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 15.12.2016 - 205 C 225/16
    Bisher hat der BGH nicht entschieden, sondern ausdrücklich unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 22.12.2009, 325 S 2/09 (AfP 2010, 197), offen gelassen (BGH a.a.O. Rn. 19), ob eine Angelegenheit auch dann noch angenommen werden kann, wenn es um - auch unternehmerisch - eigenständige Publikationen geht.
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Rechtsprechung
   AG Berlin-Charlottenburg, 10.11.2016 - 205 C 225/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,77170
AG Berlin-Charlottenburg, 10.11.2016 - 205 C 225/16 (https://dejure.org/2016,77170)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 10.11.2016 - 205 C 225/16 (https://dejure.org/2016,77170)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 10. November 2016 - 205 C 225/16 (https://dejure.org/2016,77170)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.03.2013 - VI ZR 93/12

    Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 10.11.2016 - 205 C 225/16
    Zwar kann auch in den Fällen kleinerer und mittlerer Kriminalität dann eine identifizierende Berichterstattung zulässig sein, wenn nach einer Abwägung im Einzelfall insbesondere im Hinblick auf die prominente Stellung des Betroffenen ein besonderes Informationsinteresse besteht (BGH, Urteil vom 15.11.2005, VI ZR 286/04; Urteil vom 19.03.2013, VI ZR 93/12), ein solches Informationsinteresse, das trotz des geringen Gewichts des Vorwurfs eine identifizierende Berichterstattung erlauben würde, liegt hier jedoch nicht vor.
  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04

    Verkehrsverstoß von Prominenten

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 10.11.2016 - 205 C 225/16
    Zwar kann auch in den Fällen kleinerer und mittlerer Kriminalität dann eine identifizierende Berichterstattung zulässig sein, wenn nach einer Abwägung im Einzelfall insbesondere im Hinblick auf die prominente Stellung des Betroffenen ein besonderes Informationsinteresse besteht (BGH, Urteil vom 15.11.2005, VI ZR 286/04; Urteil vom 19.03.2013, VI ZR 93/12), ein solches Informationsinteresse, das trotz des geringen Gewichts des Vorwurfs eine identifizierende Berichterstattung erlauben würde, liegt hier jedoch nicht vor.
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 10.11.2016 - 205 C 225/16
    Eine Verdachtsberichterstattung liegt vor, wenn Medien über einen bestimmten Verdacht gegen eine oder mehrere Personen der Öffentlichkeit berichten und dabei die Namen dieser Person offen legen oder diese Personen zumindest identifizierbar machen (vgl. BGH, Urteil vom 07.12.1999, VI ZR 51/99).
  • BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12

    Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 10.11.2016 - 205 C 225/16
    Straftaten gehören grundsätzlich zum Zeitgeschehen, dessen Vermittlung Aufgabe der Medien ist (BGH Urteil vom 30.10.2012, VI ZR 4/12).
  • BGH, 27.07.2010 - VI ZR 261/09

    Freistellungsanspruch für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten: Tätigkeit in

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 10.11.2016 - 205 C 225/16
    Ob von einer Angelegenheit auszugehen ist, kann nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall festgestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 27.07.2010, VI ZR 261/09 Rn. 16).
  • LG Hamburg, 22.12.2009 - 325 S 2/09
    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 10.11.2016 - 205 C 225/16
    Bisher hat der BGH nicht entschieden, sondern ausdrücklich unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 22.12.2009, 325 S 2/09 (AfP 2010, 197), offen gelassen (BGH a.a.O. Rn. 19), ob eine Angelegenheit auch dann noch angenommen werden kann, wenn es um - auch unternehmerisch - eigenständige Publikationen geht.
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