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   OLG Frankfurt, 31.07.2006 - 21 AR 65/06   

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https://dejure.org/2006,10150
OLG Frankfurt, 31.07.2006 - 21 AR 65/06 (https://dejure.org/2006,10150)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.07.2006 - 21 AR 65/06 (https://dejure.org/2006,10150)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Juli 2006 - 21 AR 65/06 (https://dejure.org/2006,10150)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 ZPO, § 32b Abs 1 Nr 1 ZPO, § 36 Abs 1 S 3 ZPO
    Gerichtsstandsbestimmung: Auswahl unter in Betracht kommender Gerichte nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für die Bewertung von Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten bei der Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 Zivilprozessordnung (ZPO); Zulässigkeit einer Gerichtsstandbestimmung nach Klageerhebung

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1
    Zu Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte der Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Gießen - 2 O 109/06
  • OLG Frankfurt, 31.07.2006 - 21 AR 65/06
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.03.1980 - II ZR 258/78

    Gerichtsstand für Prospekthaftungsklagen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.07.2006 - 21 AR 65/06
    Zwar können nach dieser Vorschrift Mitglieder von Anlagegesellschaften Ansprüche aus irreführender Prospektgestaltung gegen den der sogenannten Prospekthaftung unterliegenden Personenkreis auch dann im Gerichtsstand des § 22 ZPO geltend machen, wenn die als Beklagte in Anspruch genommenen Personen nicht Mitglieder der Gesellschaft sind, ihr jedoch als Gründer, Initiatoren oder Gestalter nahe stehen (BGHZ 76, 231 = NJW 1980, 1470).

    Nicht von § 22 ZPO erfaßt werden allerdings selbständige Vermittler und deren Erfüllungsgehilfen (BGHZ 76, 231; BayObLG, NJW-RR 2003, 134).

  • BGH, 07.10.1977 - I ARZ 513/77

    Zulässigkeit einer Gerichtsstandsbestimmung nach Durchführung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.07.2006 - 21 AR 65/06
    Eine Gerichtsstandsbestimmung kann über den Wortlaut des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO hinaus noch nach Klageerhebung vorgenommen werden, wenn - wie im vorliegenden Fall - das Verfahren noch nicht so weit fortgeschritten ist, dass eine Gerichtsstandsbestimmung unter Berücksichtigung der der Vorschrift zu Grunde liegenden Zweckmäßigkeitserwägungen ausscheiden muss, weil beispielsweise schon eine Beweisaufnahme durchgeführt oder der Rechtsstreit gegen eine Partei bereits entschieden ist (BGH, NJW 1978, 321; BayObLG, NJW-RR 1994, 890; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 36 Rdnr. 36 m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02

    Streitgenossenschaft bei Klage auf Rückzahlung der Einlage nebst

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.07.2006 - 21 AR 65/06
    Nicht von § 22 ZPO erfaßt werden allerdings selbständige Vermittler und deren Erfüllungsgehilfen (BGHZ 76, 231; BayObLG, NJW-RR 2003, 134).
  • BayObLG, 20.04.1993 - 1Z AR 5/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.07.2006 - 21 AR 65/06
    Eine Gerichtsstandsbestimmung kann über den Wortlaut des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO hinaus noch nach Klageerhebung vorgenommen werden, wenn - wie im vorliegenden Fall - das Verfahren noch nicht so weit fortgeschritten ist, dass eine Gerichtsstandsbestimmung unter Berücksichtigung der der Vorschrift zu Grunde liegenden Zweckmäßigkeitserwägungen ausscheiden muss, weil beispielsweise schon eine Beweisaufnahme durchgeführt oder der Rechtsstreit gegen eine Partei bereits entschieden ist (BGH, NJW 1978, 321; BayObLG, NJW-RR 1994, 890; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 36 Rdnr. 36 m. w. Nachw.).
  • OLG München, 10.11.2006 - 31 AR 114/06

    Zuständigkeitsbestimmung durch Oberlandesgericht - Verweisung bei Unzuständigkeit

    Diese Oberlandesgerichte gehen davon aus, dass § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO in einem Fall wie dem vorliegenden greift, und zwar - anders als etwa die von den Parteien im Verfahren vorgelegten Beschlüsse der Oberlandesgerichte Dresden (28.6.2006, 1 AR 38/06), Stuttgart (6.7.2006, 5 AR 3/06) und Frankfurt am Main (31.7.2006, 21 AR 65/06) - auch soweit Ansprüche aus Verletzung des Beratungsvertrages gegen den Vermittler der Kapitalanlage (hier: Beklagte zu 2) geltend gemacht werden.
  • OLG Schleswig, 04.09.2008 - 5 U 168/07

    Bejahung der Zuständigkeit auf der Grundlage einer Mindermeinung

    Diese Oberlandesgerichte gehen davon aus, dass § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO in einem Fall wie dem vorliegenden greift, und zwar - anders als etwa die von den Parteien im Verfahren vorgelegten Beschlüsse der Oberlandesgerichte Dresden (28.6.2006, 1 AR 38/06), Stuttgart (6.7.2006, 5 AR 3/06) und Frankfurt am Main (31.7.2006, 21 AR 65/06) - auch soweit Ansprüche aus Verletzung des Beratungsvertrages gegen den Vermittler der Kapitalanlage (hier: Beklagte zu 2) geltend gemacht werden.
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2006 - 5 Sa 88/06

    Zur Gerichtsstandsbestimmung durch höheres Gericht bei besonderem Gerichtsstand

    Das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluss vom 31.7.2006 - 21 AR 65/06) trifft eine Gerichtsstandsbestimmung (Landgericht München I) ebenfalls im Hinblick darauf, dass in Bezug auf denjenigen Beklagten, der die Beteiligung an dem Fonds "..." (lediglich) "vermittelt" habe, § 32b Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht anwendbar sei.
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