Rechtsprechung
LG München I, 25.01.2006 - 21 O 4177/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- MIR - Medien Internet und Recht
Das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Daten und Inhalten (hier: Kartenkacheln von Stadtplänen) stellt eine Vervielfältigung im Sinne von § 16 UrhG dar. Für eine Zurrechnung i.S.d. § 100 UrhG ist als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal die "Unternehmensbezogenheit" ...
- aufrecht.de
Unberechtigtes Downloaden vom Inhalt einer Internet-Domain ist Urheberrechtsverletzung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- info-it-recht.de
Zur Frage des unberechtigten Downloadens vom Inhalt einer Internet-Domain
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
"Direkter" Download von Stadtplänen auf Webseite urheberrechtswidrig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"Direkter" Download von Stadtplänen auf Webseite urheberrechtswidrig
Verfahrensgang
- LG München I, 25.01.2006 - 21 O 4177/04
- OLG München, 07.12.2006 - 29 U 3845/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 24.04.1963 - Ib ZR 109/61
Reiseverkäufer
Auszug aus LG München I, 25.01.2006 - 21 O 4177/04
BGH GRUR 1963, 434, 435 "Reiseverkäufer".BGH GRUR 1963, 434, 436 "Reiseverkäufer".
- BGH, 22.03.1963 - Ib ZR 161/61
Rechtsmittel
Auszug aus LG München I, 25.01.2006 - 21 O 4177/04
Den Gegensatz dazu bildet eine rein private Tätigkeit, deren Ergebnis nur dem Handelnden selbst und nicht auch dem Betriebsinhaber zugute kommt (BGHZ 28, 1, 10 1; BGH in GRUR 1955, 411, 414; BGH vom 22. März 1963 - Ib ZR 161/61 2; RGZ 151, 287, 292 3.Eine solche ist jedoch auch nicht Vorraussetzung für die Qualifizierung einer Handlung als unternehmensbezogen (vgl. Bergmann in Harte/Henning, UWG, Rd. 254 zu § 8 mit Verweis auf BGH GRUR 1963, 438 "Photorabatt").
- BGH, 11.01.1955 - I ZR 16/53
Rechtsmittel
Auszug aus LG München I, 25.01.2006 - 21 O 4177/04
BGH Urteil vom 11.01.1955, GRUR 1955, 411, 414.Den Gegensatz dazu bildet eine rein private Tätigkeit, deren Ergebnis nur dem Handelnden selbst und nicht auch dem Betriebsinhaber zugute kommt (BGHZ 28, 1, 10 1; BGH in GRUR 1955, 411, 414; BGH vom 22. März 1963 - Ib ZR 161/61 2; RGZ 151, 287, 292 3.
- RG, 22.05.1936 - II 285/35
1. Sind die Genossen einer Uhren-Einkaufsgenossenschaft, die keine eigenen …
Auszug aus LG München I, 25.01.2006 - 21 O 4177/04
Die Bestimmung bezweckt zu verhindern, daß der Betriebsinhaber sich wegen etwaiger von seinem Betriebe ausgehender wettbewerbswidriger Handlungen hinter mehr oder minder von ihm abhängigen Dritten verschanzen kann (RGZ 151, 287 [292] ).Den Gegensatz dazu bildet eine rein private Tätigkeit, deren Ergebnis nur dem Handelnden selbst und nicht auch dem Betriebsinhaber zugute kommt (BGHZ 28, 1, 10 1; BGH in GRUR 1955, 411, 414; BGH vom 22. März 1963 - Ib ZR 161/61 2; RGZ 151, 287, 292 3.
- BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61
Rechtsmittel
Auszug aus LG München I, 25.01.2006 - 21 O 4177/04
Dabei bleiben die üblichen Beweiserleichterungen jedoch zulässig, etwa die Annahme von Erfahrungssätzen zur Frage, ob in der seinerzeitigen Konstellation ein solcher Bezug angenommen werden kann, siehe die zuletzt genannte Entscheidung "Reiseverkäufer", des Anscheinsbeweises im allgemeinen und der Beweislastumkehr bei Tatumständen, die dem Antragsteller entzogen, jedoch vom Antragsgegner leicht aufzuklären sind (BGH GRUR 1963, 270 "Bärenfang"). - BGH, 06.06.1958 - I ZR 33/57
Irreführende Werbung
Auszug aus LG München I, 25.01.2006 - 21 O 4177/04
Den Gegensatz dazu bildet eine rein private Tätigkeit, deren Ergebnis nur dem Handelnden selbst und nicht auch dem Betriebsinhaber zugute kommt (BGHZ 28, 1, 10 1; BGH in GRUR 1955, 411, 414; BGH vom 22. März 1963 - Ib ZR 161/61 2; RGZ 151, 287, 292 3. - BGH, 23.06.2005 - I ZR 227/02
Karten-Grundsubstanz
Auszug aus LG München I, 25.01.2006 - 21 O 4177/04
Spätestens seit der Entscheidung Karten-Grundsubstanz des BGH (GRUR 2005, 854) dürften hieran keine ernsthaften Zweifel mehr bestehen. - RG, 25.01.1927 - II 210/26
Zulässigkeit des Rechtswegs; Unlauterer Wettbewerb
Auszug aus LG München I, 25.01.2006 - 21 O 4177/04
Deshalb läßt sie wegen der dort aufgeführten unzulässigen Handlungen, soweit diese in einem geschäftlichen Betriebe von einem Angestellten oder Beauftragten vorgenommen werden, die Unterlassungsklage auch gegen den Inhaber des Betriebes zu, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der Inhaber von diesen Handlungen Kenntnis gehabt hat oder Kenntnis hätte haben müssen und ohne ihm die Möglichkeit eines Entlastungsbeweises einzuräumen; das Handeln der Angestellten oder Beauftragten wird ihm als eigenes angerechnet (RGZ 116, 28 [33] ).