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   LAG Baden-Württemberg, 17.02.2000 - 21 Sa 39/99   

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LAG Baden-Württemberg, 17.02.2000 - 21 Sa 39/99 (https://dejure.org/2000,5495)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.02.2000 - 21 Sa 39/99 (https://dejure.org/2000,5495)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - 21 Sa 39/99 (https://dejure.org/2000,5495)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung von Internatskosten; Anspruch eines Auszubildenden auf Erstattung von Aufwendungen einer auswärtigen Unterbringung; Erforderliche Aufwendungen zum Zwecke der Teilnahme am Berufsschulunterricht (Blockunterricht); Ungerechtfertigte Bereicherung; Prinzip der ...

  • Judicialis

    BAusbV § 2; ; BAusbV § 2.3; ; BAusbV § 2.4; ; BAusbV § 2.5; ; BAusbV § 2.6; ; BAusbV § 3.2; ; BAusbV § 4; ; BAusbV § 4.3; ; BBiG § ... 1 Abs. 2; ; BBiG § 5; ; BBiG § 5 Abs. 1 Nr. 3; ; BBiG § 6 Abs. 1 Nr. 1; ; BBiG § 6 Abs. 1 Nr. 3; ; BBiG § 6 Abs. 1 Nr. 4; ; BBiG § 7; ; BBiG § 10 (2); ; BBiG § 12 Abs. 1 Nr. 2 a; ; BBiG § 22 Abs. 2; ; EStG § 8 Abs. 2; ; SGB IV § 17; ; BGB § 670; ; BGB § 812 Abs. 1; ; SchulG § 78 Abs. 1; ; SchulG § 78 Abs. 1 Satz 2; ; SchulG § 78 Abs. 2; ; SchulG § 79 Abs. 1; ; SchulG § 79 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ZPO § 91

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsverhältnis: Kostentragungspflicht bei Blockunterricht im Internatsaufenthalt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BBiG §§ 1, 5, 6, 7, 12; BGB § 670; Baden-württembergisches SchulG §§ 10, 78, 79
    Berufsausbildung mit Blockunterricht an auswärtiger Berufsschule: Keine Erstattung der Internatskosten durch Ausbildenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2000, 1871
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.09.1995 - 5 AZR 994/94

    Kosten der Berufsausbildung - Rückzahlung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.02.2000 - 21 Sa 39/99
    Er hat unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 29.06.1988 - Aktenzeichen 5 AZR 450/97 - und vom 21.09.1995 - Aktenzeichen 5 AZR 994/94 = AP Nr. 6 zu § 5 BBiG) die Auffassung vertreten, daß der Beklagte diese Kosten als Kosten der Ausbildung tragen müsse.

    Der Ausbildende hat daher auch diejenigen Kosten zu tragen, die für die im Rahmen der Berufausbildung notwendigen außerbetrieblichen Lehrgänge entstehen (vergleiche hierzu BAG, Urteil vom 29.06.1988 - 5 AZR 450/87 (nicht amtlich veröffentlicht); Urteil vom 21.09.1995 - 5 AZR 994/94 = AP Nr. 6 zu § 5 BBiG mit weiteren Nachweisen).

    Eine andere Wertung des Prozeßstoffes ist nach Auffassung der erkennenden Kammer auch nicht im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 29.06.1988 - 5 AZR 450/97 - und vom 21.09.1995 - 5 AZR 994/94 (= AP Nr. 5 zu § 5 BBiG) geboten.

  • ArbG Regensburg, 15.03.1989 - 6 Ca 2921/88

    Erstattung von Kosten aus Anlass eines Berufsschulblockunterrichtes des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.02.2000 - 21 Sa 39/99
    Er hat unter Berufung auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BB 1973, 566) und des Arbeitsgerichts Regensburg (vom 15.03.1989 - Aktenzeichen 6 Ca 2921/88 S) sowie des Bundessozialgerichts (vom 19.06.1980 - Aktenzeichen 7 Ar 41/79) argumentiert, mit der Teilnahme am Berufsschulunterricht habe der Kläger seine (öffentlich-rechtliche) Schulpflicht erfüllt.

    Unter Berufung auf die Entscheidungen des Arbeitsgerichts Regensburg vom 15.03.1998 - Aktenzeichen 6 Ca 2921/88 S - und des Landesarbeitsgerichts München vom 17.01.1990 - Aktenzeichen 8 Sa 277/89 - weist der Beklagte ferner darauf hin, daß nach der Terminologie des Berufsbildungsgesetzes der (staatliche) Berufsschulunterricht nicht unter den Begriff der Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte falle.

    Auch aus dieser Bestimmung ergibt sich keine Pflicht des Beklagten zur Übernahme der im Zusammenhang mit dem Berufsschulunterricht des Klägers verursachten Internatskosten; denn Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind keine Ausbildungsmittel im Sinne der genannten Vorschrift (ebenso BAG DB 1973, 556; Arbeitsgericht Regensburg, Urteil vom 15.03.1999 - 6 Ca 2921/88 S).

  • LAG München, 17.01.1990 - 8 Sa 277/89

    Kosten für den Besuch des Berufsschulunterrichts

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.02.2000 - 21 Sa 39/99
    Unter Berufung auf die Entscheidungen des Arbeitsgerichts Regensburg vom 15.03.1998 - Aktenzeichen 6 Ca 2921/88 S - und des Landesarbeitsgerichts München vom 17.01.1990 - Aktenzeichen 8 Sa 277/89 - weist der Beklagte ferner darauf hin, daß nach der Terminologie des Berufsbildungsgesetzes der (staatliche) Berufsschulunterricht nicht unter den Begriff der Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte falle.

    Verwenden Vertragspartner in einem Vertrag einen Begriff, der in dem Gesetz, das ihre Beziehungen weitgehend regelt, einen bestimmten Inhalt hat, so muß davon ausgegangen werden, daß sie diesen Begriff im Sinne des Gesetzes verwenden wollten, sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt (so auch Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 17.01.1990 - Aktenzeichen 8 Sa 277/89 - mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 25.04.1984 - 5 AZR 386/83

    Fahrlehrer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.02.2000 - 21 Sa 39/99
    Die vom Kläger vertretene Rechtsauffassung, daß der Ausbildende aufgrund des von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Prinzipes der Kostenfreiheit der Berufsausbildung gehalten sei, sämtliche zum Erreichen des Ausbildungszieles (im weitesten Sinne) erforderlichen Kosten zu tragen, also auch die aufgrund der Teilnahme am Berufsschul-Blockunterricht an einer auswärtigen Berufsschule verursachten Kosten, vermag die Kammer weder den Leitsätzen der zitierten Entscheidungen noch den Entscheidungsgründen zu entnehmen; denn diese Fälle betrafen ebenso wie die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25.04.1984 - 5 AZR 386/83 = AP Nr. 5 zu § 5 BBiG wesentlich andere Lebenssachverhalte, nämlich die Kostentragungspflicht von Auszubildenden bezüglich Aufwendungen aufgrund außerbetrieblicher Lehrgänge und Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen der (praktischen, betrieblichen) Berufsausbildung in Vollzug eines Berufsausbildungsvertrages, nicht aber die Kostentragungspflicht für Aufwendungen aufgrund der Teilnahme am staatlich vorgeschriebenen Berufsschulunterricht an auswärtigen Schulen in Erfüllung der gesetzlichen öffentlich-rechtlichen Schulpflicht.
  • BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 450/87

    Kostenerstattung für Auszubildenden - Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.02.2000 - 21 Sa 39/99
    Der Ausbildende hat daher auch diejenigen Kosten zu tragen, die für die im Rahmen der Berufausbildung notwendigen außerbetrieblichen Lehrgänge entstehen (vergleiche hierzu BAG, Urteil vom 29.06.1988 - 5 AZR 450/87 (nicht amtlich veröffentlicht); Urteil vom 21.09.1995 - 5 AZR 994/94 = AP Nr. 6 zu § 5 BBiG mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 11.01.1973 - 5 AZR 467/72

    Auszubildende - Berichtsheft - Führen des Berichtsheftes während der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.02.2000 - 21 Sa 39/99
    Die vom Beklagten zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.01.1973 - 5 AZR 467/72 - sei durch die spätere Rechtsprechung des 5. Senates überholt und habe zudem einen anderen Streitgegenstand, nämlich die Erstattung von Fahrtkosten beurteilt.
  • BAG, 14.04.1972 - 3 AZR 395/71

    Verfassungsmäßigkeit - Zumutbarkeit - Nachtarbeitsverbot - Schwangerschaft -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.02.2000 - 21 Sa 39/99
    Er hat unter Berufung auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BB 1973, 566) und des Arbeitsgerichts Regensburg (vom 15.03.1989 - Aktenzeichen 6 Ca 2921/88 S) sowie des Bundessozialgerichts (vom 19.06.1980 - Aktenzeichen 7 Ar 41/79) argumentiert, mit der Teilnahme am Berufsschulunterricht habe der Kläger seine (öffentlich-rechtliche) Schulpflicht erfüllt.
  • BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 486/00

    Ausbildungskosten bei auswärtiger Unterbringung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17. Februar 2000 - 21 Sa 39/99 - wird zurückgewiesen.
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