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   OLG Düsseldorf, 27.08.2013 - I-21 U 107/12   

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https://dejure.org/2013,58206
OLG Düsseldorf, 27.08.2013 - I-21 U 107/12 (https://dejure.org/2013,58206)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.08.2013 - I-21 U 107/12 (https://dejure.org/2013,58206)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. August 2013 - I-21 U 107/12 (https://dejure.org/2013,58206)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Schuldbeitritts

  • rechtsportal.de

    BGB § 631 ; BGB § 133 ; BGB § 157
    Auslegung eines Schuldbeitritts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architektenhonorar bei Schuldbeitritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Duisburg, 24.05.2012 - 1 O 312/11

    Erbringung von Architektenleistungen im Zusammenhang mit dem Umbau und der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2013 - 21 U 107/12
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 24.05.2012, Az. 1 O 312/11, wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des am 24.05.2012 verkündeten Urteils des Landgerichts Duisburg, Az. 1 O 312/11, die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 1.067.125,50 EUR zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB, und zwar seit dem 01.06.2011 aus einem Betrag in Höhe von 998.000 EUR und seit dem 23.07.2010 aus dem eben genannten Betrag als Gesamtschulderin mit den bereits gesondert verurteilten Gesellschaften E W gGmbH und Engelbertus gGmbH, sowie.

  • OLG Braunschweig, 25.06.1991 - 2 W 19/91

    Zustimmungserfordernis zur Belastung eines Erbbaurechts; Verfahren auf Eintragung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2013 - 21 U 107/12
    Wird die aufsichtliche Genehmigung endgültig verweigert, ist der genehmigungspflichtige Vertrag nicht zustande gekommen (vgl. LAG Düsseldorf, ZMV 2004, 200; zit. nach juris; OLG Braunschweig, NJW-RR 1992, 440; LAG Sachsen-Anhalt ZMV 2000, 140; zit. nach juris; Zilles, Kämper a.a.O.).
  • OLG Naumburg, 07.12.2004 - 9 U 72/04

    Zur Wirksamkeit eines Mietvertrages, wenn die Zustimmung durch das Ministerium

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2013 - 21 U 107/12
    Ist eine Genehmigung keine bloße verwaltungsinterne Vorstufe zu einem nachfolgenden hoheitlichem Handeln einer anderen Behörde, das allein rechtliche Außenwirkung hat, kommt ihr Verwaltungsaktcharakter zu (vgl. BVerwG NJW 1968, 905ff.; OLG Naumburg, OLGR Naumburg 2005, 612f.; beide zit. nach juris).
  • BGH, 06.02.1981 - V ZR 187/79

    Erfordernis einer behördlichen Genehmigung bei einer Auflassung - Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2013 - 21 U 107/12
    Ergibt sich, wie hier, der Inhalt aus der zur Genehmigung vorgelegten Vertragsurkunde, auf die der Genehmigungsvermerk aufgebracht wurde, ist mangels einer Unklarheit oder Regelungslücke kein Raum für eine vom Wortlaut abweichende Auslegung anhand außerhalb des schriftlich festgelegten liegender Umstände, wie einer abweichenden Vorstellung der Vertragsparteien (vgl. hierzu BGH NJW 1981, 1957, 1958).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2004 - 15 A 4023/02

    Ausgestaltung der Leistungsgewährung an ausländische Flüchtlinge i.S.d.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2013 - 21 U 107/12
    Maßgebend für die Auslegung einer Willenserklärung der Verwaltung ist nicht der innere Wille der Behörde, sondern der in der Erklärung zum Ausdruck kommende, erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. OVG NW Urteil vom 12.10.2004, Az.: 15 A 4023/02; zit. nach juris).
  • BVerwG, 13.10.1993 - 7 B 39.93

    Kein Anspruch eines fraktionslosen Ratsmitglieds auf Ausschussmitgliedschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2013 - 21 U 107/12
    Der kirchliche Genehmigungsvorbehalt ist objektives und für die gesamte Rechtsordnung bindendes Recht, so dass in allen Fällen eine danach erforderliche aufsichtliche Genehmigung echte Wirksamkeitsvoraussetzung eines kirchlichen Rechtsgeschäfts ist(vgl. Zilles, Kämper NVwZ 1994, 109, 113 m.w.N.) Dies hat zur Folge, dass zwar der Abschluss eines Rechtsgeschäftes ohne diese Genehmigung grundsätzlich den Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot beinhaltet.
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2015 - 8 LB 92/14

    Berufung; Genehmigung; gesetzliche Zweckbestimmung; Gleichbehandlung;

    Sie ist ein privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.8.2013 - 21 U 107/12 -, juris Rn. 56 f. m.w.N.).
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