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   OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - I-21 U 156/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4201
OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - I-21 U 156/09 (https://dejure.org/2010,4201)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.12.2010 - I-21 U 156/09 (https://dejure.org/2010,4201)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - I-21 U 156/09 (https://dejure.org/2010,4201)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des ausführenden Unternehmens, des Planers und eines Gutachters für Mängel der Abdichtung eines sog. Teersees auf dem Gelände einer ehemaligen Schachtanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zusammenwirken von Planungs- und Ausführungsmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Ausführungsfehler führt vor Planungsfehler zum Schaden: Haftung?

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenwirken von Planungs- und Ausführungsmangel (IBR 2011, 1364)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Standsicherheit: Objektplaner muss von "worst-case-Szenario" ausgehen! (IBR 2011, 345)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Planungsfehler: Mitverschulden des Bauherrn gegenüber ausführendem Unternehmer! (IBR 2011, 201)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mitverschulden des Bauherrn gegenüber Objektplaner und geotechnischem Berater? (IBR 2011, 1406)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 893
  • BauR 2012, 1244
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 21 U 156/09
    Sind diese mangelhaft, muss sich der Auftraggeber ein Verschulden seines planenden Architekten jedenfalls zurechnen lassen (vgl. BGH NJW 2009, 582, 586).

    Seine bezüglich der bereitgestellten Unterlagen bestehenden Prüf- und Hinweispflichten, wie sie auch in § 4 Nr. 3 VOB/B (2000) festgehalten sind, dürfen nicht bagatellisiert werden (vgl. BGH NJW 2009, 582, 587).

    Es handelt sich um ein Verschulden gegen sich selbst, um die Verletzung einer im eigenen Interesse bestehenden Obliegenheit (vgl. BGH NJW 2009, 582, 585).

  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 94/03

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzes bei ungerechtfertigter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 21 U 156/09
    Ob eine solche hypothetische Reserveursache beachtlich ist und ob und zur welchen Entlastung des Schädigers sie führt, ist allerdings grundsätzlich eine Wertungsfrage (vgl. BGH NJW 2006, 2767, 2769).
  • BGH, 27.05.2010 - VII ZR 182/09

    Gewährleistung beim Werkvertrag: Höhe des Anspruchs des Unternehmers gegen den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 21 U 156/09
    Vielmehr sind diejenigen Kosten anzusetzen, die der nachbesserungspflichtige Unternehmer tatsächlich i.S.v. Selbstkosten aufzuwenden hat (vgl. BGH BauR 2010, 1583 ff.).
  • BGH, 08.10.2003 - XII ZR 50/02

    Auslegung eines Ausgliederungsvertrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 21 U 156/09
    Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof (vgl. BGH NJW-RR 2004, 123 f.) entschieden, dass Verträge nach § 123 UmwG der Auslegung nach den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB unterliegen.
  • BGH, 10.05.1990 - IX ZR 113/89

    Zurechenbarkeit eines Schadens bei Verursachung durch mehrere Personen; Haftung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 21 U 156/09
    Der zum Schadensersatz verpflichtende Umstand braucht daher nicht einmal die überwiegende oder wesentliche Ursache sein (vgl. dazu BGH NJW 1990, 2882, 2883 f.).
  • BGH, 27.09.2007 - VII ZR 80/05

    Erlass eines Vorbehaltsurteils bei gegenseitigen Forderungen von Bauherr und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 21 U 156/09
    Der Bundesgerichtshof (vgl. BGH BauR 2007, 2052, 2053 f.) hat jedoch entschieden, dass ein Vorbehaltsurteil nach § 302 Abs. 1 ZPO grundsätzlich ausgeschlossen ist, wenn der Auftragnehmer gegenüber der Forderung auf Ersatz der Kosten der Mängelbeseitigung mit seinem Werklohnanspruch aufrechnet.
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2013 - 22 U 21/13

    Anforderungen an die Anordnung im Sinne des § 2 Nr. 5 VOB/B; Grundlagen für die

    Gleiches gilt auch, wenn der Auftragnehmer die weitere Erfüllung seiner Vertragspflichten ernsthaft und endgültig von der Zahlung weiterer Vergütung oder abhängig macht, obwohl er hierauf ersichtlich keinen Anspruch hat (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 11.03.1986, NJW-RR 1987, 979; OLG Hamm, Urteil vom 14.12.2011, 4 U 113/10, BauR 2012, 1403; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2010, 21 U 156/09, BauR 2012, 1244; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.08.1995, 21 U 225/94, NJW-RR 1996, 1170; OLG Düsseldorf - Senat -, Urteil vom 03.12.1993, 22 U 117/93, BauR 1994, 521).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2017 - 22 U 14/17

    Mängel einer Fußbodenheizung in einer Garage bei Einbau einer ungeeigneten

    Nach ständiger Rechtsprechung gehört es zu den Aufgaben des Bauherrn gegenüber dem Bauunternehmer, diesem einwandfreie Pläne und Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie die Entscheidungen zu treffen, die für die reibungslose Ausführung des Werks unentbehrlich sind, wozu auch die Abstimmung der Leistungen der einzelnen Unternehmer während der Bauausführung (Koordinierungspflicht) gehört (vgl. BGH, Urteil vom 27.11.2008, VII ZR 206/06, BGHZ 179, 55; OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2010, I-21 U 156/09, BauR 2012, 1244; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2936 mwN in Fn 37; Rn 2484 mwN in Fn 41).
  • OLG Braunschweig, 30.06.2016 - 9 U 26/15

    Brandschutzschotten nicht fristgerecht eingebaut: Pächter kann kündigen!

    Davon ist aber abzusehen, weil gleichzeitig die Beklagte ein ihr günstigeres Grund- und Vorbehaltsurteil in der Berufungsinstanz erstritten hat neben dem Umstand, dass das landgerichtliche Grund- und Vorbehaltsurteil aufrechterhalten worden ist, sodass die Kostenentscheidung dem Schlussurteil im Betragsverfahren vorzubehalten ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07. Dezember 2010 - 1-21 U 156/09, 21 U 156/09 -, ibr-online; Zöller-Herget, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 97, Rn. 2).
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