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   OLG Düsseldorf, 06.02.2009 - I-21 U 63/07   

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https://dejure.org/2009,5178
OLG Düsseldorf, 06.02.2009 - I-21 U 63/07 (https://dejure.org/2009,5178)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.02.2009 - I-21 U 63/07 (https://dejure.org/2009,5178)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Februar 2009 - I-21 U 63/07 (https://dejure.org/2009,5178)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 50; ZPO § 51; BGB § 635
    Partei- und Prozessfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung im Rahmen eines Bauvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dachterrasse bei fehlendem Gefälle der Abdichtung mangelhaft!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Balkone haben bei Neubauten ein Gefälle von mindestens 2% aufzuweisen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dachterrasse bei fehlendem Gefälle der Abdichtung mangelhaft! (IBR 2010, 324)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1110
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 241/00

    Rechtsnatur des Prüfvermerks eines Architekten auf der Rechnung des Unternehmers;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2009 - 21 U 63/07
    Das Bestehen auf ordnungsgemäßer Vertragserfüllung ist mit Rücksicht auf das objektive Interesse der Klägerin an einer ordnungsgemäßen Erfüllung im Verhältnis zu dem dafür erforderlichen Aufwand unter Abwägung aller Umstände nicht als Verstoß gegen Treu und Glauben zu bewerten (vgl. BGH BauR 2002, 613 616).

    Diese Risikoverteilung wird nicht dadurch verändert, dass der Unternehmer mangelhaft leistet (vgl. BGH BauR 2002, 613, 616).

    Im Rahmen der Abwägung ist zu Lasten des Unternehmers auch zu berücksichtigen, ob und in welchem Ausmaß er die Mängel verschuldet hat (vgl. BGH BauR 2002, 613, 616).

  • OLG Schleswig, 07.03.2002 - 7 U 38/98

    Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik: Mangel?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2009 - 21 U 63/07
    Verstöße gegen die anerkannten Regeln der Technik rechtfertigen deshalb im Zweifel keine Verweigerung der Mängelbeseitigung mit dem Argument der Unverhältnismäßigkeit (vgl. Werner/Pastor a.a.O.; OLG Schleswig IBR 2002, 406).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 23 U 189/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2009 - 21 U 63/07
    Wenn die Beklagten trotz hinreichender Information gleichwohl eine mangelhafte Bauausführung veranlasst haben, können sie sich nicht auf den Schutz des § 242 BGB und die Rücksichtnahme der Kläger auf ihre wirtschaftlichen Belange berufen (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2001, 1922, 1923).
  • BGH, 09.01.2003 - VII ZR 181/00

    Minderung des nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauchs; Belastbarkeit einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2009 - 21 U 63/07
    Das Werk muss für eine gewöhnliche Verwendung geeignet sein und eine Beschaffenheit aufweisen, die üblich ist und von dem Besteller nach der Art des Werkes erwartet werden kann (vgl. BGH BauR 2003, 533; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Auflage, Rdn. 1457).
  • BGH, 05.12.2002 - VII ZR 360/01

    Erforderlichkeit einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Verweigerung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2009 - 21 U 63/07
    Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Unternehmer seine Pflicht zur Gewährleistung schlechthin bestreitet oder wenn er die Beseitigung des Mangels in anderer Weise endgültig verweigert (vgl. BGH BauR 2002, 310, 312; NJW 2003, 580, 581).
  • BGH, 08.11.2001 - VII ZR 373/99

    Formularmäßiger Ausschluß der Wandelung in Bauträgerverträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2009 - 21 U 63/07
    Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Unternehmer seine Pflicht zur Gewährleistung schlechthin bestreitet oder wenn er die Beseitigung des Mangels in anderer Weise endgültig verweigert (vgl. BGH BauR 2002, 310, 312; NJW 2003, 580, 581).
  • BGH, 25.01.2001 - VII ZR 193/99

    Sondereigentumsfähigkeit von Bauteilen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2009 - 21 U 63/07
    Diese für Bestand und Sicherheit des Bauwerks notwendigen Bauteile sind nicht sondereigentumsfähig (vgl. BGH BauR 2001, 798).
  • OLG Zweibrücken, 13.02.2003 - 4 U 2/02

    Werkvertrag: Verjährung von Gewährleistungsansprüchen für die Errichtung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2009 - 21 U 63/07
    Im Übrigen bemessen sich die nach § 635 BGB a.F. bzw. § 281 BGB zu ersetzenden notwendigen Aufwendungen für die Mängelbeseitigung nach denjenigen Kosten, die der Besteller bei verständiger Würdigung für erforderlich halten darf (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1022).
  • BGH, 27.07.2006 - VII ZR 202/04

    Zusätzliche Vergütung von Leistungen nach vorzeitiger Beendigung des Vertrages;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2009 - 21 U 63/07
    Der Unternehmer schuldet ein funktionsgerechtes Werk, das den anerkannten Regeln der Technik entspricht (vgl. BGH NJW 2006, 3413, 3414).
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2009 - 21 U 63/07
    Dieser sog. kleine Schadensersatzanspruch ist unstreitig gemeinschaftsbezogen und von der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband durchzusetzen (vgl. BGH BauR 2007, 1221, 1223).
  • BGH, 26.04.2007 - VII ZR 210/05

    Anwendung von Werkvertragsrecht bei umfangreichen Ausbaupflichten?

  • OLG Düsseldorf, 06.01.2009 - 21 U 61/07

    Anspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Ersatz von

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2018 - 22 U 71/17

    Auftraggeber ignoriert Bedenken: Auftragnehmer kann Arbeiten einstellen!

    Dies folgt daraus, dass eine gefällelose Ausführung - trotz der nunmehr zweilagigen Abdichtung (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2009, I-21 U 63/07, IBR 2010, 324, NZB zurückgewiesen, BGH, Beschluss vom 25.03.2010, VII ZR 25/09) - insoweit nicht den Anforderungen von Ziff. 4.4.3 der Fachregeln für Abdichtungen entsprochen hätte, als die Abdichtung allein die Dichtigkeit am barrierefreien Türanschluss (Übergang) nicht sicherstellen kann und deshalb zusätzliche Maßnahmen (ggf. auch in Kombination) erforderlich waren, z.B. durch einen wannenförmigen Entwässerungsrost (...) mit unmittelbarem Anschluss an die Entwässerung, Gefälle der wasserführenden Ebenen bzw. die weiteren in Ziff.4.4.3 genannten zusätzlichen Maßnahmen (im Sinne von Sonderkonstruktionen).
  • OLG Düsseldorf, 06.01.2009 - 21 U 61/07
    Die Akten der Verfahren 21 U 62/07 und 21 U 63/07 sind beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.

    Nach den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen L... vom 30.07.2006 (Verfahren 21 U 63/07), die in der Berufung auch nicht angegriffen werden, sind die eingebauten Rasengittermatten nicht mit Rasengittersteinen vergleichbar.

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