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   VGH Bayern, 31.03.2003 - 22 BV 02.2562   

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https://dejure.org/2003,15555
VGH Bayern, 31.03.2003 - 22 BV 02.2562 (https://dejure.org/2003,15555)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.03.2003 - 22 BV 02.2562 (https://dejure.org/2003,15555)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. März 2003 - 22 BV 02.2562 (https://dejure.org/2003,15555)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage hinsichtlich gewerberechtlicher Erlaubnisbedürftigkeit; Vermittlung des Erwerbs von (atypischen) stillen Beteiligungen ; Vermittlungstätigkeit i.S.d. § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b Gewerbeordnung (GewO) ; Öffentlich angebotene sonstige ...

  • Judicialis

    VwGO § 43; ; OWiG § 31 Abs. 3 Satz 1; ; GewO § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b; ; HGB § 230 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbeordnung : Feststellungsklage; berechtigtes Interesse; gewerberechtliche Erlaubnisbedürftigkeit; Erkennbarkeit des gesetzgeberischen Wollens; Vermittlung des Erwerbs von [atypischen] stillen Beteiligungen; öffentlich angebotene sonstige Vermögensanlagen, die für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Securenta 5 -, Kapitalanlagevermittler, Erfordernis einer Gewerbeerlaubnis nach § 34 c GewO für die Vermittlung atypisch stiller Beteiligungen, für gemeinsame Rechnung der Anleger, Erlaubnispflicht für die Vermittlung atypisch stiller Gesellschaftsanteile an einer AG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68

    Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit -

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2003 - 22 BV 02.2562
    Die Behauptung des Landratsamts, dass die vom Kläger 1997 bis 2000 ausgeübte Tätigkeit einer Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b GewO bedürfe, mit der Folge, dass es die Vorlage von Prüfungsberichten nach § 16 Abs. 1 MaBV verlangen könne, begründet ein konkretes Rechtsverhältnis zwischen ihm und dem Kläger, das die Voraussetzungen des § 43 Abs. 1 VwGO erfüllt (BVerwGE 94, 269/271 und BVerwGE 39, 247/248).

    Dies ist ihm nicht zuzumuten (vgl. auch BVerwGE 39, 247/249).

  • Drs-Bund, 15.06.1972 - BT-Drs VI/3535
    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2003 - 22 BV 02.2562
    Auch hier sind dadurch zahlreiche Missstände eingetreten, dass infolge der Tätigkeit unzuverlässiger Vermittler unerfahrenen Bevölkerungsschichten erhebliche Vermögensschäden zugefügt wurden" (vgl. BT-Drs. VI/3535).

    Wie die Entstehungsgeschichte zeigt, ist hier generell an Kapitalanlagen zu denken (BT-Drs. VI/3535).

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96

    Sozietätsverbot

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2003 - 22 BV 02.2562
    Je stärker in grundrechtlich geschützte Belange eingegriffen wird, desto deutlicher muss das gesetzgeberische Wollen zum Ausdruck kommen (BVerfG vom 8.4.1998, BVerfGE 98, 49/60).
  • BVerwG, 11.11.1993 - 3 C 45.91

    Heilpraktiker - Untersagung - Heilmagnetisieren

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2003 - 22 BV 02.2562
    Die Behauptung des Landratsamts, dass die vom Kläger 1997 bis 2000 ausgeübte Tätigkeit einer Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b GewO bedürfe, mit der Folge, dass es die Vorlage von Prüfungsberichten nach § 16 Abs. 1 MaBV verlangen könne, begründet ein konkretes Rechtsverhältnis zwischen ihm und dem Kläger, das die Voraussetzungen des § 43 Abs. 1 VwGO erfüllt (BVerwGE 94, 269/271 und BVerwGE 39, 247/248).
  • VG Augsburg, 05.06.2002 - Au 4 K 00.1587

    - Securenta 5 -, Feststellungsklage, Erlaubnispflicht für die Vermittlung

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2003 - 22 BV 02.2562
    22 BV 02.2562 Au 4 K 00.1587.
  • Drs-Bund, 17.06.1971 - BT-Drs VI/2327
    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2003 - 22 BV 02.2562
    Die in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b enthaltene Einbeziehung bestimmter Kapitalanlagen war in den ursprünglichen Gesetzentwürfen noch nicht enthalten (vgl. BT-Drs. VI/2327 und VI/2588); sie erfolgte erst im Zuge der Beratungen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestags.
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