Rechtsprechung
   VGH Bayern, 31.10.2008 - 22 CS 08.2369   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6759
VGH Bayern, 31.10.2008 - 22 CS 08.2369 (https://dejure.org/2008,6759)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.10.2008 - 22 CS 08.2369 (https://dejure.org/2008,6759)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Oktober 2008 - 22 CS 08.2369 (https://dejure.org/2008,6759)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,6759) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Windkraftanlagen; gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung; Lärmimmissionen; optisch bedrängende Wirkung; Abweichung von Abstandsflächen; Planungshoheit benachbarter Gemeinden

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    TA-Lärm; Einwurf; Abweichung von Abstandsvorschriften; gemeindliches Selbstverwaltungsrecht und Ortsbildbeeinträchtigung Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

  • baygt-kommunal-gmbh.de PDF

    Windkraftanlagen, gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung, Lärmimmissionen, optisch bedrängende Wirkung, Abweichung von Abstandsflächen, Planungshoheit benachbarter Gemeinden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 338
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2008 - 22 CS 08.2369
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift aufgrund von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm auf Windenergieanlagen anwendbar (BVerwG vom 29.8.2007 BayVBl 2008, 151).

    Die Konkretisierung des gesetzlichen Maßstabs für die Schädlichkeit von Geräuschen ist jedenfalls insoweit abschließend, als sie bestimmte Gebietsarten und Tageszeiten entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit bestimmten Immissionsrichtwerten zuordnet und das Verfahren der Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen vorschreibt (BVerwG vom 29.8.2007 a.a.O.).

  • BVerwG, 15.04.1999 - 4 VR 18.98

    Ausgestaltung der Möglichkeiten eines Nachbarn zur Durchsetzung vorläufigen

    Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2008 - 22 CS 08.2369
    Aus dem Selbstgestaltungsrecht erwachsen, wie bereits vom Verwaltungsgericht ausgeführt, Abwehransprüche aber allenfalls dann, wenn eine Gemeinde durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (BVerwG vom 15.4.1999 NVwZ-RR 1999, 554); gewisse ästhetische Einbußen für das Ortsbild als Folge ansonsten zulässiger Vorhaben hat die Gemeinde hinzunehmen.

    Eine Veränderung der städtebaulichen Struktur von Grund auf, eine die übrige Bebauung dominierende Wirkung oder die Schaffung eines optischen Riegels, der von der Ortslage aus einsehbare Landschaftsteile abschneiden würde (BVerwG vom 15.4.1999 a.a.O.), welche eine erhebliche Beeinträchtigung nahelegen könnten, sind angesichts der nur punktuellen Wirkung der Windkraftanlagen alleine schon wegen der großen Entfernung nicht vorstellbar.

  • BVerwG, 21.03.1996 - 7 B 164.95

    Immissionsschutzrecht: Erforderlichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung in der

    Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2008 - 22 CS 08.2369
    Diese könnte nur dann als unbeachtlich angesehen werden, wenn gesicherte Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik vorlägen, die bei ihrem Erlass nicht berücksichtigt werden konnten (BVerwG vom 21.3.1996 UPR 1996, 306, 307 zur dieselbe Rechtsnatur aufweisenden TA Luft).
  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der

    Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2008 - 22 CS 08.2369
    Die Beschwerdeführer gehen selbst davon aus, dass das Verwaltungsgericht (in Anlehnung an BVerwG vom 11.12.2006 BayVBl 2007, 250) zu Recht zunächst auf eine grobe Abstandsbemessung der dreifachen Anlagenhöhe abgestellt hat.
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2008 - 22 CS 08.2369
    Die übrigen angeführten Belange (Tourismus, Naturschutz) können schon nicht auf das kommunale Selbstverwaltungs- und Selbstgestaltungsrecht gestützt werden; wie vom Verwaltungsgericht ausgeführt, handelt es sich insoweit um keine wehrfähigen Rechte der Gemeinde (BVerwG vom 24.6.2004 BVerwGE 121, 152; vom 21.3.1996 BVerwGE 100, 388).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2008 - 22 CS 08.2369
    Die übrigen angeführten Belange (Tourismus, Naturschutz) können schon nicht auf das kommunale Selbstverwaltungs- und Selbstgestaltungsrecht gestützt werden; wie vom Verwaltungsgericht ausgeführt, handelt es sich insoweit um keine wehrfähigen Rechte der Gemeinde (BVerwG vom 24.6.2004 BVerwGE 121, 152; vom 21.3.1996 BVerwGE 100, 388).
  • VGH Bayern, 05.10.2007 - 22 CS 07.2073

    Anordnung der sofortigen Vollziehung durch das Verwaltungsgericht;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2008 - 22 CS 08.2369
    Streitwert: § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 3 Nr. 2, § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nrn. 19.2 und 19.3, 2.2.2 und 2.3 des Streitwertkatalogs 2004; Beschleunigungsinteresse der Antragstellerin unter Berücksichtigung der Streitwerte der Drittanfechtungsklagen, vgl. BayVGH vom 5. Oktober 2007, Az. 22 CS 07.2073.
  • VGH Bayern, 23.08.2007 - 25 B 04.506

    Abstandsfläche

    Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2008 - 22 CS 08.2369
    Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. August 2007 (Az. 25 B 04.506), auf die sich die Beschwerdeführer mit ihrer Auffassung stützen, die Gesamthöhe der Anlage (Nabenhöhe + Rotor-Radius) sei zugrundezulegen, gibt hierzu nichts her.
  • VGH Bayern, 03.02.2009 - 22 CS 08.3194

    Windkraftanlagen; gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Durch diese Privilegierung ist die Annahme eines Abwehrrechts zusätzlich erschwert (BayVGH vom 31.10.2008 Az. 22 CS 08.2369).

    Abwehransprüche auf der Grundlage des sog. Selbstgestaltungsrechts der Gemeinden erwachsen allenfalls dann, wenn eine Gemeinde durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (BVerwG vom 15.4.1999 NVwZ-RR 1999, 554); gewisse ästhetische Einbußen für das Ortsbild als Folge ansonsten zulässiger Vorhaben hat die Gemeinde hinzunehmen (vgl. auch BayVGH vom 31.10.2008 Az. 22 CS 08.2369).

    Eine Veränderung der städtebaulichen Struktur von Grund auf, eine die übrige Bebauung dominierende Wirkung oder die Schaffung eines optischen Riegels, der von der Ortslage aus einsehbare Landschaftsteile abschneiden würde (BVerwG vom 15.4.1999 a.a.O.), welche eine erhebliche Beeinträchtigung nahelegen könnten, sind angesichts der nur punktuellen Wirkung der Windkraftanlagen nicht vorstellbar (BayVGH vom 31.10.2008 a.a.O.).

    Dergleichen haben die Beigeladenen nicht dargelegt (vgl. auch BayVGH vom 31.10.2008 Az. 22 CS 08.2369).

  • VGH Bayern, 18.07.2013 - 22 B 12.1741

    Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

    Letzteres ist nur geschützt gegen Maßnahmen, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (BVerwG, B.v. 15.4.1999 - 4 VR 18/98 - NVwZ-RR 1999, 554; im Anschluss BayVGH, B.v. 31.10.2008 - 22 CS 08.2369 - juris Rn. 26); gewisse ästhetische Einbußen für das Ortsbild als Folge ansonsten zulässiger Vorhaben hat eine Gemeinde hinzunehmen.
  • OVG Saarland, 04.05.2010 - 3 B 77/10

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Genehmigung von drei Windkraftanlagen wegen

    so im Ergebnis auch VGH München, Beschluss vom 31.10.2008 - 22 CS 08.2369 -, NVwZ 2009, 338, zitiert nach juris.

    VGH München, Beschluss vom 31.10.2008 - 22 CS 08.2369 -, NVwZ 2009, 338, zitiert nach juris.

    dazu Beschlüsse des VGH München vom 31.10.2008, - 22 CS 08.2369 -, NVwZ 2009, 338, vom 9.2.2010 - 22 CS 09.3255 -, sowie vom 22.2.2010 - 22 ZB 09.1175 -, u.a., jeweils zitiert nach juris.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht