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   OLG Köln, 01.07.2003 - 22 U 205/02   

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https://dejure.org/2003,15630
OLG Köln, 01.07.2003 - 22 U 205/02 (https://dejure.org/2003,15630)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.07.2003 - 22 U 205/02 (https://dejure.org/2003,15630)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Juli 2003 - 22 U 205/02 (https://dejure.org/2003,15630)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tatbestandsberichtigung bei einem Berufungsurteil; Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Berichtigung des Tatbestands

  • Judicialis

    ZPO § 313 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 314; ; ZPO § 320; ; ZPO § 540 Abs. 1 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 320
    Streichung des Vermerks über die Beiziehung von Beiakten im Wege der Tatbestandsberichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.03.1983 - VII ZR 135/82

    Berücksichtigung nicht fristgerechten Vorbringens

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2003 - 22 U 205/02
    Daraus folgt, dass sich das Berichtigungsverfahren nach § 320 ZPO nur auf solche Angaben im Tatbestand bezieht, die der Beweisregel des § 314 ZPO unterliegen, also auf die Wiedergabe des Parteivorbringens (st. Rspr., vgl. BGH, NJW 1983, 2030, 2032; Musielak, a.a.O., Rn. 2 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 08.02.2000 - 3 U 431/99

    Berichtigung des Tatbestandes hinsichtlich Äußerungen des Gerichts im Rahmen der

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2003 - 22 U 205/02
    Angaben über Erklärungen des Gerichts und über das übrige Prozessgeschehen sind dagegen einer Tatbestandsberichtigung nach § 320 ZPO nicht zugänglich (BGH, a.a.O.; OLG Koblenz, OLG Report 2000, 369 m. w. N.).
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