Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 76/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,7330) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit; Freistellung; Auslegung; Fälligkeit; Lieferungsvertrag; Darlehen; Gaststätte; Vertragsstrafe
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 133 157 607
Zulässigkeit einer Freistellungsklage; Freistellung von einer Bierbezugsverpflichtung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 17.03.1999 - 4 O 395/98
- OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 76/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80
Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 76/99
Der Hinweis auf die Entscheidung BGH NJW 1981, 870 ff. geht fehl. - BGH, 07.11.1985 - III ZR 142/84
Voraussetzungen des Anspruchs auf Befreiung von einer Verbindlichkeit; Kündigung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 76/99
Es genügt die ernsthafte Möglichkeit einer Inanspruchnahme (BGH NJW 1986, 978), an der aufgrund des Urteils des Landgerichts Wuppertal vom 15.06.1999 nicht zu zweifeln ist. - BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87
Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 76/99
Der Umstand, daß die Kläger nicht Eigentümer des Inventars waren, berechtigte die Beklagte auch nicht zum Rücktritt wegen anfänglicher subjektiver Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1 BGB; vgl. BGH NJW 1988, 2878).
- LG Bonn, 14.05.2008 - 5 S 58/08
Schenkkreis, Schneeballsystem, Verjährung, Kenntnis
Das Oberlandesgericht Celle (Urteil v. 27.10.1999, 13 U 61/99, OLGR 2000, 255) und das Landgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 31.01.2008, Az. 2/24 S 122/07 - nicht rechtskräftig; Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof Az. X ZR 33/08) haben dagegen darauf abgestellt, ob bzw. wann sich dem Leistungsempfänger hätte aufdrängen müssen, dass er die beabsichtigte Vervielfachung des Spieleinsatzes nicht erzielen könne und dass die Versprechungen bei Spieleinstieg unzutreffend waren.