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   OLG Düsseldorf, 10.11.2000 - 22 U 78/00   

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https://dejure.org/2000,3173
OLG Düsseldorf, 10.11.2000 - 22 U 78/00 (https://dejure.org/2000,3173)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.11.2000 - 22 U 78/00 (https://dejure.org/2000,3173)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. November 2000 - 22 U 78/00 (https://dejure.org/2000,3173)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Generalunternehmers; Hinweis auf die Art der Ausführung; Subunternehmer; Bedenkenhinweis; Darlegungslast für den Verjährungsbeginn; Abnahme; Mängelbeseitigung; Verjährungshemmung

  • Judicialis

    VOB/B § 4 Nr. 3; ; VOB/B § 13 Nr. 3; ; VOB/B § 4 Abs. 3; ; BGB § 639 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinweispflicht des Generalunternehmers - Darlegungs- und Beweislast für Verjährungsbeginn und Beendigung der Verjährungshemmung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfungs- und Hinweispflicht: Anforderungen und Folgen ihrer Verletzung bei Planungsfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    GU-Vertrag: Wie sind Bedenken eines NU zu behandeln? (IBR 2001, 179)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2001, 401
  • BauR 2001, 638
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 50/82

    Rechte des Unternehmers bei einem Mängelbeseitigungsverlangen mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2000 - 22 U 78/00
    Das führt beim Vorschußanspruch auf die Mängelbeseitigungskosten - anders als im Falle der Geltendmachung des Mängelbeseitigungsanspruchs - nicht zu einer Verurteilung Zug um Zug gegen eine ihrem Verursachungsanteil entsprechende Sicherheitsleistung der Auftraggeberin (vgl. BGHZ 90, 354, 357 ff = NJW 1984, 1679, 1680 ff = BauR 1984, 401, 404 f), sondern unter Verrechnung von Fremdnachbesserungsaufwand und Eigenbeteiligungsquote der Auftraggeberin zu einer Ermäßigung des Vorschußanspruchs (vgl. BGHZ 90, 344, 353/354 = BauR 1984, 395, 401).
  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 286/82

    Ausspruch einer doppelten Zug-um-Zug-Verurteilung im Werklohnprozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2000 - 22 U 78/00
    Das führt beim Vorschußanspruch auf die Mängelbeseitigungskosten - anders als im Falle der Geltendmachung des Mängelbeseitigungsanspruchs - nicht zu einer Verurteilung Zug um Zug gegen eine ihrem Verursachungsanteil entsprechende Sicherheitsleistung der Auftraggeberin (vgl. BGHZ 90, 354, 357 ff = NJW 1984, 1679, 1680 ff = BauR 1984, 401, 404 f), sondern unter Verrechnung von Fremdnachbesserungsaufwand und Eigenbeteiligungsquote der Auftraggeberin zu einer Ermäßigung des Vorschußanspruchs (vgl. BGHZ 90, 344, 353/354 = BauR 1984, 395, 401).
  • BGH, 30.09.1993 - VII ZR 136/92

    Hemmung der Verjährung; Nachbesserungspflicht mehrerer Unternehmer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2000 - 22 U 78/00
    Für ihre gegenteilige Darstellung tritt die insoweit darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. BGH BauR 1994, 103, 104 = NJW-RR 1994, 373, 374 = ZfBR 1994, 17/18) keinen Beweis an.
  • BGH, 28.04.1983 - VII ZR 259/82

    Anfechtung eines Vertrages wegen Preis- oder Kalkulationsirrtums des Anbieters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2000 - 22 U 78/00
    Dadurch, daß sie die vereinbarte Pauschalvergütung als unabänderlich festlegen, indem sie unter keinen Umständen eine Nachforderung des Unternehmers zulassen und zwar weder im Falle eines Preis- oder Kalkulationsirrtums noch für notwendige Zusatzleistungen, wird der Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben (§ 242 BGB) unangemessen benachteiligt (vgl. BGH NJW 1983, 1671/1972 für eine Klausel, durch die der Einwand des Preis- und Kalkulationsirrtums ausgeschlossen wurde, sowie OLG Düsseldorf, 5. Zivilsenat, BauR 1989, 335/336 für eine Klausel, die den Vergütungsanspruch für zusätzliche Leistungen aus § 2 Nr. 6 VOB/B von einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung abhängig machte).
  • BGH, 20.11.1996 - VIII ZR 184/95

    Hemmung der Verjährung bei Einigung der Vertragsparteien über Nachbesserung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2000 - 22 U 78/00
    Die von der Beklagten nicht bestrittene (vgl. Bl. 300 GA) Einigung der Vertragsparteien über die Prüfung auch dieses Mangels durch die Beklagte führte mit Wirkung ab dem 05.12.1996 zur Hemmung der Verjährung gemäß § 639 Abs. 2 BGB (vgl. BGH NJW 1997, 727, 728 = MDR 1997, 330, 331).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.1988 - 5 U 103/88

    Vergütung von Zusatzleistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2000 - 22 U 78/00
    Dadurch, daß sie die vereinbarte Pauschalvergütung als unabänderlich festlegen, indem sie unter keinen Umständen eine Nachforderung des Unternehmers zulassen und zwar weder im Falle eines Preis- oder Kalkulationsirrtums noch für notwendige Zusatzleistungen, wird der Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben (§ 242 BGB) unangemessen benachteiligt (vgl. BGH NJW 1983, 1671/1972 für eine Klausel, durch die der Einwand des Preis- und Kalkulationsirrtums ausgeschlossen wurde, sowie OLG Düsseldorf, 5. Zivilsenat, BauR 1989, 335/336 für eine Klausel, die den Vergütungsanspruch für zusätzliche Leistungen aus § 2 Nr. 6 VOB/B von einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung abhängig machte).
  • OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 107/04

    Beseitigung von Baumängeln: Kostentragungsrisiko bei nicht angemessenen

    b) Die Mitverantwortlichkeit des Klägers führt beim Vorschussanspruch auf die Mängelbeseitigungskosten - anders als im Falle der Geltendmachung des Mängelbeseitigungsanspruchs - nicht zu einer Verurteilung Zug um Zug gegen eine seinem Verursachungsanteil entsprechenden Sicherheitsleistung (vgl. BGH, NJW 1984, 1679, 1680), sondern unter Verrechnung seiner Eigenbeteiligungsquote zu einer Ermäßigung des Vorschussanspruchs (OLG Düsseldorf, NZBau 2001, 401, 403 m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01

    Umfang der Nachbesserungspflicht nach § 633 BGB a.F. bei Schäden an anderen

    Insoweit muss sich die Widerklägerin auf ihren Vorschussanspruch gemäß den §§ 254, 242, 278 BGB anrechnen lassen, dass die Widerbeklagten zu 2) und 3) als Architekten diese Mängel durch Planungsfehler mitverursacht haben (vgl. BGH NJW-RR 1991, 276; OLG Düsseldorf NZBau 2001, 398, BauR 2001, 638; OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 461; OLG Hamm BauR 2001, 828; NJW-RR 1990, 523; OLG Karlsruhe BauR 2003, 917; OLG Dresden NJW-RR 1999, 170).

    Bei Abwägung all dieser Umstände wiegen die beiderseitigen Verursachungsanteile etwa gleich schwer, was im Ergebnis zur Folge hat, dass die Widerklägerin insoweit nur die Hälfte der Mängelbeseitigungskosten von der Klägerin ersetzt verlangen kann (so auch OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 461; OLG Hamm BauR 2001, 828 und NJW-RR 1990, 523; OLG Düsseldorf NZBau 2001, 398 und BauR 2001, 638).

  • OLG Brandenburg, 29.07.2021 - 12 U 230/20

    Anforderungen an einen Bedenkenhinweis gem. § 4 Abs. 3 VOB/B

    Seiner Bedenkenhinweispflicht nach § 4 Abs. 3 VOB/B (2012) kommt der Unternehmer nur nach, wenn er die nachteiligen Folgen und die sich daraus ergebenden Gefahren der unzureichenden Vorgaben konkret darlegt, damit dem Besteller die Tragweite der Nichtbefolgung hinreichend verdeutlicht wird (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2016, 297, juris Rn. 72; OLG Düsseldorf BauR 2013, 1283, juris Rn. 102; OLG Düsseldorf BauR 2001, 638; Jurgeleit in Kniffka/Koeble u. a., a.a.O. 5. Teil Rn. 69).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2013 - 23 U 185/11

    Egal was (im LV) vereinbart ist: Abdichtung muss dicht sein!

    Im Rahmen eines pflichtgemäßen Bedenkenhinweises müssen die nachteiligen Folgen und die sich daraus ergebenden Gefahren der unzureichenden Vorgaben bzw. Planung nämlich konkret dargelegt werden, damit dem Besteller (bzw. dessen Empfangsboten/-vertretern) die Tragweite der Nichtbefolgung hinreichend verdeutlicht wird (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2007, VII ZR 27/06, BauR 2008, 396; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2000, 22 U 78/00, BauR 2001, 638; Kniffka u.a., a.a.O., § 634, Rn 52 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 17 U 19/01

    Anspruch auf Kostenersatz für eine durchgeführte Mängelbeseitigung an einer

    Die Mitverursachung durch die Klägerin führt beim Vorschussanspruch auf die Mängelbeseitigungskosten - anders als im Falle der Geltendmachung des Mängelbeseitigungsanspruchs - nicht zu einer Verurteilung Zug um Zug gegen eine ihrem Verursachungsanteil entsprechenden Sicherheitsleistung der Auftraggeberin (vgl. BGH, NJW 1984, 1679, 1680), sondern unter Verrechnung der Eigenbeteiligungsquote der Auftraggeberin zu einer Ermäßigung des Vorschussanspruchs (OLG Düsseldorf, NZBau 2001, 401, 403 m.w.N.).
  • VK Niedersachsen, 27.09.2019 - VgK-34/19

    Ausschreibung von Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an Übertragungssystemen

    Besteht Rückhalt in der öffentlichen Hand, z.B. durch Patronatserklärungen oder Verlustausgleich aus öffentlichen Haushalten, sind echte Wettbewerbsbedingungen nicht mehr gegeben, es ist von Nichtgewerblichkeit auszugehen (EuGH Slg. 1998, 1-6821 = NVwZ 1999, 397 - Gemeente Arn-hem; EuGH Slg. 2003, 1-5321 = NZBau 2003, 396 - Korhonen; EuGH Slg. 2001, I-3605 = NZBau 2001, 403 [OLG Düsseldorf 10.11.2000 - 22 U 78/00] - Ente Fiera).
  • OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 4 U 89/07

    Architektenhaftung: Reichweite der Hinweispflichten über Schwammbefall eines zu

    Diese Rechtsprechung, wonach ein Bauunternehmer seine Bedenkenhinweispflicht jedenfalls dann nicht allein gegenüber einem vom Auftraggeber beauftragten Architekten oder Bauleiter erfüllen kann, sondern den Auftraggeber selbst informieren muss, wenn sich jene den berechtigten Einwendungen des Unternehmers verschließen (vgl. nur: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rn. 1525; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2000 - 22 U 78/00 - Rn. 18; ebenso schon BGH BauR 1978, 139, 141; BGH BauR 1989, 467, 468), lässt sich nicht - auch nicht im Sinne eines daraus zu entwickelnden verallgemeinerungsfähigen Rechtsgedankens -auf den hier vorliegenden Fall übertragen.
  • OLG Düsseldorf, 07.10.2011 - 23 U 151/10

    Ausnahmen von Mängelhaftung: Risikoübernahme oder Bedenkenhinweis!

    Die nachteiligen Folgen der Ausführung der Arbeiten ohne notwendige Ergänzungen und Änderungen sowie die sich daraus ergebenden Gefahren müssen in dem Hinweis konkret dargelegt werden, damit dem Auftraggeber die Tragweite der Nichtbefolgung klar wird (BGH, Urt.v. 25.10.2007, VII ZR 27/06, BauR 2008, 396; OLG Düsseldorf, Urt.v. 10.11.2000, 22 U 78/00, BauR 2001, 638).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2009 - 23 U 83/08
    Die nachteiligen Folgen der Ausführung der Arbeiten ohne notwendige Ergänzungen und Änderungen sowie die sich daraus ergebenden Gefahren müssen in dem Hinweis konkret dargelegt werden, damit dem Auftraggeber die Tragweite der Nichtbefolgung klar wird (BGH, Urt. v. 25.10.2007, VII ZR 27/06; BauR 2008, 396; OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.11.2000, 22 U 78/00, BauR 2001, 638).
  • OLG Hamm, 16.11.2021 - 24 U 32/20

    Anspruch auf Werklohnzahlung Voraussetzungen für eine Fälligkeit Fehlende Abnahme

    Zwar ist der Auftragnehmer aufgrund des funktionalen Herstellungsbegriffs (vgl. BGH, Urteil vom 29.09.2011 - VII ZR 87/11, NJW 2011, 3780; BGH, Urteil vom 08.11.2007 - VII ZR 183/05, NJW 2008, 511; OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.10.2011 - 8 U 298/07, NJW-RR 2011, 1659; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2000 - 22 U 78/00, NZBau 2001, 401; Funke in Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B, 5. Aufl., § 1 Rn. 39 ff.; Preisser in BeckOGK, Stand: 01.10.2021, § 633 BGB Rn. 133 ff.; Kober in BeckOGK, Stand: 01.10.2021, § 634 BGB Rn. 357) unabhängig von dem dem Auftrag zu Grunde liegenden Leistungsverzeichnis zu allen Leistungen verpflichtet, die erforderlich sind, ein funktionsgerechtes Werk zu schaffen, wobei der Auftragnehmer gegebenenfalls Anspruch auf zusätzliche Vergütung hat (etwa nach § 2 Abs. 5 oder 6 VOB/B).
  • VK Baden-Württemberg, 27.12.2004 - 1 VK 79/04

    Änderung offensichtlich falscher Einheitspreise?

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