Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 20.09.2007 - 22 W 41/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 42 Abs 2 ZPO, § 139 ZPO, § 253 ZPO
Richterablehnung: Vorgaben über die Länge von Schriftsätzen als Befangenheitsgrund - Judicialis
ZPO § 42 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 42 Abs. 2
Vorgaben des Richters zur Länge von Schriftsätzen an Prozessbeteiligte als Grund zur Besorgnis der Befangenheit - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Besorgnis der Befangenheit wegen Vorgabe d. Schriftsatzumfangs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorgaben zur Länge von Schriftsätzen als Grund zur Besorgnis der Befangenheit eines Richters
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
495 Seiten Klageschrift: Richter dürfen keine Schriftsatz-Längenvorgabe machen - OLG Frankfurt gibt Befangenheitsantrag statt
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 04.06.2007 - 14 O 115/07
- OLG Frankfurt, 20.09.2007 - 22 W 41/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 1080
- FamRZ 2008, 2214
- BauR 2008, 1663
- BauR 2008, 1664
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03
Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2007 - 22 W 41/07
Dies gilt auch bei einer Überschreitung der richterlichen Befugnisse gemäß § 139 ZPO (…vgl. Zöller-Vollkommer a.a.O., § 42, Rz. 28; vgl. differenzierend BGHZ 156, 269, 273 f.). - BGH, 20.10.2003 - II ZB 31/02
Mitwirkung des Ehegatten eines Rechtsmittelrichters
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2007 - 22 W 41/07
Im Ablehnungsverfahren nach § 42 Abs. 2 ZPO ist nicht darüber zu entscheiden, ob der Richter sich befangen fühlt oder tatsächlich befangen ist, sondern allein ob aus der Sicht einer objektiv und vernünftig urteilenden Partei die Besorgnis besteht, der zur Entscheidung berufene Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenüber (BGH st. Rspr. vgl. NJW 2004, 163, 164). - OLG Köln, 30.01.1998 - 1 W 4/98
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2007 - 22 W 41/07
Die Besorgnis der Befangenheit ist jedoch dann gerechtfertigt, wenn die Partei den Eindruck gewinnen kann, dass es an der Bereitschaft des Richters fehlen könnte, ihr Vorbringen vollständig zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu würdigen (vgl. OLG Hamm VersR 1978, 646, 647; OLG Köln MDR 1998, 432, 433;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 65. Aufl. (2007), § 42, Rz. 55 "Weigerung";… Zöller-Vollkommer a.a.O., § 42, Rz. 23;… Saenger, ZPO (2006), § 42, Rz. 18). - OLG Düsseldorf, 24.10.1997 - 22 W 59/97
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2007 - 22 W 41/07
Eine Entscheidung über die Kosten der sofortigen Beschwerde ist nicht veranlasst; sie sind solche des Rechtsstreits (vgl. OLG Köln MDR 1998, 797, 798;… Zöller-Vollkommer a.a.O., § 46, Rz. 20 mit weiteren Nachweisen). - OLG Hamm, 31.05.1977 - 1 W 6/77
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2007 - 22 W 41/07
Die Besorgnis der Befangenheit ist jedoch dann gerechtfertigt, wenn die Partei den Eindruck gewinnen kann, dass es an der Bereitschaft des Richters fehlen könnte, ihr Vorbringen vollständig zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu würdigen (vgl. OLG Hamm VersR 1978, 646, 647; OLG Köln MDR 1998, 432, 433;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 65. Aufl. (2007), § 42, Rz. 55 "Weigerung";… Zöller-Vollkommer a.a.O., § 42, Rz. 23;… Saenger, ZPO (2006), § 42, Rz. 18).
- OLG Düsseldorf, 26.05.2010 - 11 W 16/10
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen unterbliebener Kenntnisnahme von …
Die Besorgnis der Befangenheit ist auch dann gerechtfertigt, wenn die Partei den Eindruck gewinnen kann, dass es an der Bereitschaft des Richters fehlen könnte, ihr Vorbringen vollständig zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu würdigen (OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2008, S. 1080). - LG München I, 14.09.2022 - 16 T 10239/22
Keine Befangenheit wegen Hinweises zum Umfang eines Schriftsatzes
Die von der Ablehnenden zitierte Rechtsprechung hinsichtlich eines Hinweises zum Seitenumfang betraf einen Fall, in welchem der abgelehnte Richter in einem Hinweis die Auffassung vertrat, die Klagebegründung stehe nicht im Einklang mit § 253 Abs. 2 Ziffer 2 ZPO, und der Klägerin eine sehr kurz bemessene Frist setzte, in welcher er die Seitenzahl des noch einzureichenden Schriftsatzes vorgab und dazu u.a. ausführte: "Verhindert der Anspruchsteller faktisch ein Tätigwerden des Gerichts, indem er Eingaben einreicht, die die Arbeitskraft eines jeden Gerichts weit überfordern, so kann er vernünftigerweise nicht mit einer Bearbeitung rechnen, ..." (OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. September 2007 - 22 W 41/07 -, Rn. 6, juris).