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   LG Berlin, 15.11.2006 - 23 O 148/06   

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https://dejure.org/2006,16965
LG Berlin, 15.11.2006 - 23 O 148/06 (https://dejure.org/2006,16965)
LG Berlin, Entscheidung vom 15.11.2006 - 23 O 148/06 (https://dejure.org/2006,16965)
LG Berlin, Entscheidung vom 15. November 2006 - 23 O 148/06 (https://dejure.org/2006,16965)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Auftragnehmers auf Ersatz der Mehrkosten infolge von Zuschlagverzögerungen durch ein Vergabenachprüfungsverfahren; Anspruch auf Erstattung von Mehrkosten aufgrund der Stahlpreiserhöhung auf dem Weltmarkt

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bindefristverlängerung und Mehrkosten des Auftragnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer trägt Vergabeverfahrensrisiko? (IBR 2007, 301)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 318/04

    Anpassung der Leistungszeit bei Verlängerung der Bindefrist

    Auszug aus LG Berlin, 15.11.2006 - 23 O 148/06
    In der Rechtsprechung der Obergerichte wird überwiegend angenommen, dass der Bieter seine Mehrkosten in entsprechender Anwendung von § 2 Nr. 5 VOB/B ersetzt verlangen kann (OLG Jena, Urteil vom 22. März 2005, NZBau 2005, 341; BayObLG, Beschluss vom 15. Juli 2002, NZBau 2002, 689; aA.

    Die Leistungszeit kann auch noch nach Vertragsschluss festgelegt werden (OLG Jena, NZBau 2005, 341).

  • OLG Jena, 28.06.2000 - 6 Verg 2/00

    Zuschlagswirksamkeit in der Vergabeprüfung (Hauptsache)

    Auszug aus LG Berlin, 15.11.2006 - 23 O 148/06
    OLG Jena, Vergabesenat, Beschluss vom 28. Juni 2000, BauR 2000, 1611).

    Der Auffassung des OLG Jena aus dem Beschluss vom 28. Juni 2000 (BauR 2000, 1611), wonach der Bieter an die Preise aus dem Angebot gebunden ist, wenn er der Bindefristverlängerung ohne Vorbehalt zugestimmt hat, ist ebenfalls nicht zu folgen.

  • BayObLG, 15.07.2002 - Verg 15/02

    Bitte der Vergabestelle um Verlängerung der Zuschlagsfrist - Vertragsinhalt bei

    Auszug aus LG Berlin, 15.11.2006 - 23 O 148/06
    In der Rechtsprechung der Obergerichte wird überwiegend angenommen, dass der Bieter seine Mehrkosten in entsprechender Anwendung von § 2 Nr. 5 VOB/B ersetzt verlangen kann (OLG Jena, Urteil vom 22. März 2005, NZBau 2005, 341; BayObLG, Beschluss vom 15. Juli 2002, NZBau 2002, 689; aA.

    Andernfalls würde dem Auftragnehmer ein besonderes Risiko aufgebürdet, da er die zeitliche Verschiebung und die damit verbundene Auswirkung auf die Kosten bei Angebotskalkulation nicht berücksichtigen konnte (BayObLG, NZBau 2002, 689, 690).

  • LG Potsdam, 26.05.2006 - 1 O 364/05

    VOB-Vertrag: Preisanpassung bei verzögertem Zuschlag im Vergabeverfahren

    Auszug aus LG Berlin, 15.11.2006 - 23 O 148/06
    Diese Auffassung hat in der Literatur (u. a. Kapellmann, NZBau 2003, 1, Gröning, BauR 2004, 199) und in der Rechtsprechung der Instanzgerichte (z. B. LG Potsdam, Urteil vom 25. Mai 2006, 1 0 364/05) einhellig Zustimmung gefunden.
  • BGH, 02.10.1997 - VII ZR 44/97

    Ersatz von Fremdnachbesserungskosten im Rahmen eines VOB -Vertrages; Rechtsnatur

    Auszug aus LG Berlin, 15.11.2006 - 23 O 148/06
    Entscheidung des BGH vom 2. Oktober 1997 (NJW-RR 1998, 235), die zu § 5 AGBG (nunmehr § 305 c Abs. 2 BGB) ergangen ist und auf die sich die Beklagte stützt, ist nicht einschlägig.
  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus LG Berlin, 15.11.2006 - 23 O 148/06
    Am 11. Juli 2003 forderte die Beklagte die Klägerin und andere Bieter wegen Verzögerungen bei der Prüfung der Angebote zu einer Verlängerung der Bindefrist bei zum 12. September 2003 auf (Anlage K mit der die Klägerin sich einverstanden erklärte. In einer Bieterinformation vom 6. August 2003 erklärte die Beklagte, die Klägerin sei für den Zuschlag vorgesehen. Dagegen wandte sich eine andere Bieterin in einem Nachprüfungsverfahren mit dem Antrag, ihr den Zuschlag zu erteilen. Der Antrag wurde von der zuständigen Vergabekammer zurückgewiesen. Der Bundesgerichtshof wies die ihm vom Kammergericht vorgelegte sofortige Beschwerde mit Beschluss vom 18. Mai 2004 (X ZB 7/04) zurück.
  • KG, 05.10.2007 - 21 U 52/07

    Bauvertrag: Preisanpassung wegen veränderter Materialkosten, die auf

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 15. November 2006 verkündete Zwischenurteil der Zivilkammer 23 des Landgerichts Berlin - 23 O 148/06 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    das Zwischenurteil des Landgerichts Berlin vom 15. November 2006 - 23 O 148/06 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • LG Aurich, 20.06.2008 - 3 O 1271/06

    Anspruch auf Mehrvergütung infolge einer Stahlpreiserhöhung während eines

    Die Leistungszeit kann auch noch nach Vertragsschluss festgelegt werden (LG Berlin, Urteil vom 15.11.2006, 23 O 148/06, zitiert nach juris: S. 3/4, Rn. 15; OLG Jena, NzBau 2005, 341 ff.).

    57 Der Frage, ob Vorschriften aus der VOB/B aufgrund ihres Charakters als Allgemeine Geschäftsbedingungen überhaupt analog anwendbar sind (ablehnend: Ingenstau-Korbion-Keldungs, VOB-Kommentar, 16. Aufl. 2007, § 2, Rn. 57; bejahend: Kapellmann, NzBau 2003, 1 [6]; Gröning, BauR 2004, 199 [207]; LG Berlin, Urteil vom 15.11.2006, 23 O 148/06, zitiert nach juris: S. 3/4), muß vorliegend nicht nachgegangen werden, denn es genügt für die Beantwortung der Mehrvergütungsproblematik allein die Wertung der benannten Vorschrift.

  • VK Sachsen, 07.05.2007 - 1/SVK/027-07

    Aufhebung wegen mehrfacher Bindefristverlängerung?

    Denn ein Auftragnehmer kann vom öffentlichen Auftraggeber aus einer entsprechenden Anwendung von § 2 Nr. 5 VOB/B den Ersatz der Mehrkosten verlangen, die ihm durch die zeitliche Verschiebung der Bauausführung entstehen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 15.11.2006 - 23 O 148/06, so auch LG Potsdam, Urteil vom 26.05.2006 - 1 O 364/05 ).
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