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   OLG Frankfurt, 20.04.2005 - 23 U 155/04   

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https://dejure.org/2005,14768
OLG Frankfurt, 20.04.2005 - 23 U 155/04 (https://dejure.org/2005,14768)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.04.2005 - 23 U 155/04 (https://dejure.org/2005,14768)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. April 2005 - 23 U 155/04 (https://dejure.org/2005,14768)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 134 BGB, Art 1 § 1 RBerG, § 1 RBerG, § 242 BGB, § 812 Abs 1 BGB
    Bankdarlehen; Vollmacht; Verwirkung: Geltendmachung eines Anspruch auf Rückerstattung von Leistungen wegen Nichtigkeit einer notariellen Treuhändervollmacht mehr als sechs Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit von unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) vorgenommenen Rechtsgeschäften; Wirksamkeit eines Treuhandvertrages und einer dem Treuhänder erteilten Vollmacht; Anscheinsvollmacht und Duldungsvollmacht bei Abschluss eines Darlehensvertrages; ...

  • Judicialis

    BGB § 134; ; RBerG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134 §§ 171 ff. § 173 § 242; RBerG Art. 1 § 1
    Rückabwicklung eines Darlehens zur Immobilienfinanzierung bei wegen unzulässiger Rechtsberatung unwirksamer Treuhandvollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2005 - 23 U 155/04
    Die prinzipielle Anwendbarkeit der Grundsätze der Duldungsvollmacht hat z. B. der II. Zivilsenat des BGH in der Entscheidung vom 14.06.2004 (II ZR 393/02 Seite 13) bejaht.

    Der BGH hat dementsprechend angenommen, dass die Erteilung einer Selbstauskunft nur der Vorprüfung dient, ob jemand überhaupt als kreditwürdig erscheint und als Darlehensnehmer in Betracht kommt (BGH WM 2004, 1227 ff., Urteil vom 04.06.2004, II ZR 393/02, Seite 13).

  • BGH, 20.04.2004 - XI ZR 164/03

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2005 - 23 U 155/04
    Die Vorlage einer Abschrift oder eine bloße Bezugnahme reichen nicht aus (BGH WM 2004, 1227 ff.).

    Der BGH hat dementsprechend angenommen, dass die Erteilung einer Selbstauskunft nur der Vorprüfung dient, ob jemand überhaupt als kreditwürdig erscheint und als Darlehensnehmer in Betracht kommt (BGH WM 2004, 1227 ff., Urteil vom 04.06.2004, II ZR 393/02, Seite 13).

  • BGH, 16.12.2002 - II ZR 109/01

    Wirksamkeit von Treuhandverträgen und dem Treuhänder erteilter Vollmachten im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2005 - 23 U 155/04
    Damit lag eine gewichtige rechtsbesorgende Tätigkeit vor, die dem Bereich der Rechtsberatung zuzuordnen ist (vgl. BGH WM 2003, 247 ff.).
  • BGH, 03.06.2003 - XI ZR 289/02

    Ausweisung der Finanzierungsvermittlungsprovision in einem im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2005 - 23 U 155/04
    Der BGH steht auf dem Standpunkt, dass selbst einem Notar nicht der Vorwurf gemacht werden könne, dass er mit der Nichtigkeit einer solchen Vollmacht habe rechnen müssen (vgl. BKR 2003, 623 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 22.07.2003 - 8 U 33/03

    Bankkredit zur Finanzierung einer Kapitalanlage: Schutz des Vertrauens einer Bank

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2005 - 23 U 155/04
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wie sie in dem Urteil vom 13.10.2004 (23 U 11/04) im Anschluss an die Entscheidung des 8. Zivilsenates des OLG Karlsruhe vom 22.7.2003 (OLGR Karlsruhe 2003, 494) zum Ausdruck gekommen ist.
  • OLG Frankfurt, 13.10.2004 - 23 U 11/04

    Nichtigkeit einer Treuhändervollmacht; Wirksamkeit eines Darlehensvertrages nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2005 - 23 U 155/04
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wie sie in dem Urteil vom 13.10.2004 (23 U 11/04) im Anschluss an die Entscheidung des 8. Zivilsenates des OLG Karlsruhe vom 22.7.2003 (OLGR Karlsruhe 2003, 494) zum Ausdruck gekommen ist.
  • BGH, 25.11.2008 - XI ZR 426/07

    Berufung des Kreditnehmers auf die Unwirksamkeit einer Treuhandvollmacht

    (1) Soweit das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt (Urteil vom 20. April 2005 - 23 U 155/04, Juris Tz. 32) darin eine Verwirkung des Bereicherungsanspruchs der Klägerin sehen will, fehlen Feststellungen.
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