Rechtsprechung
OLG Hamm, 17.02.2005 - 23 W 24/05 (1) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Festsetzung einer Einigungsgebühr im zivilgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an die Erstattung von Prozesskosten
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erfallen der Einigungsgebühr bei Absprache über Regulierung einer unstreitigen Verbindlichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 18.11.2004 - 8 O 207/04
- OLG Hamm, 04.01.2005 - 23 W 24/05
- OLG Hamm, 17.02.2005 - 23 W 24/05 (1)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.09.2002 - III ZB 22/02
Voraussetzungen der Vergleichsgebühr
Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2005 - 23 W 24/05
Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 26. September 2002 in NJW 2002, 3713) würde die beantragte Festsetzung einer Einigungsgebühr schon daran scheitern, dass die Parteien einen als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht haben protokollieren lassen.
- BGH, 28.03.2006 - VIII ZB 29/05
Voraussetzungen des Entstehens der anwaltlichen Einigungsgebühr
b) Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde (ebenso wohl auch OLG Hamm, OLG-Report 2005, 419) lässt sich nichts Gegenteiliges daraus herleiten, dass auch andere Kostenpositionen - wie Privatgutachterkosten oder Auslagen zur Sachverhaltsermittlung, z.B. Detektivkosten - das Risiko der Unklarheit in sich tragen. - LG Münster, 03.09.2007 - 5 T 697/07
Entstehung der Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000 VV RVG für eine im Rahmen eines …
Deshalb schließe sich das Gericht insoweit den in der Rechtsprechung vertretenen Auffassungen an, dass ohne weitere Sicherheitsleistungen oder Vollstreckungserleichterungen zugunsten des Gläubigers eine Einigungsgebühr bei einem Ratenzahlungsvergleich im Zwangsvollstreckungsverfahren nicht entstehen könne (vgl. KG C, JurBüro 2006, 530; BGH NJW 2006, 1598; OLG I, JurBüro 2005, 588). - VerfGH Bayern, 26.06.2014 - 35-VI-13
Gebühren in Beratungshilfesache
Mit gleicher oder ähnlicher Begründung, nämlich dass solche Vereinbarungen nicht der Beilegung eines Streits über bestehende Rechtsverhältnisse, sondern einzig und allein der Regulierung unstreitiger Verbindlichkeiten dienen, haben auch verschiedene andere Gerichte das Entstehen einer Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG bei bloßen Ratenzahlungsvereinbarungen über unstreitige Forderungen verneint (vgl. etwa OLG Hamm vom 17.2.2005 - 23 W 24/05 - juris Rn. 3; LG Bonn vom 21.3.2005 DGVZ 2005, 77/78). - LG Mönchengladbach, 21.03.2007 - 5 T 85/07
Einigungsgebühr, Ratenzahlungsvereinbarung, Beratungshilfe
Denn die vom Amtsgericht zitierten Entscheidungen des OLG Hamm (JurBüro 2005, 588) und des BGH vom 28.03.2006 (JurBüro 2006, 360) sind nicht einschlägig.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 04.01.2005 - 23 W 24/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Frage nach der Entstehung einer Einigungsgebühr im Fall der außergerichtlichen Absprache der Parteien über die Regulierung unstreitiger Verbindlichkeiten; Scheiteren der beantragten Festsetzung der Einigungsgebühr wegen fehlender Protokollierung des Vergleichs; ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de
ZPO § 91 § 794 Abs. 1 Nr. 1 § 278 Abs. 6
Zur Frage einer Einigungsgebühr bei außergerichtlicher Absprache über den Streitgegenstand - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 18.11.2004 - 8 O 207/04
- OLG Hamm, 04.01.2005 - 23 W 24/05
- OLG Hamm, 17.02.2005 - 23 W 24/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.09.2002 - III ZB 22/02
Voraussetzungen der Vergleichsgebühr
Auszug aus OLG Hamm, 04.01.2005 - 23 W 24/05
Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 26. September 2002 in NJW 2002, 3713) würde die beantragte Festsetzung einer Einigungsgebühr schon daran scheitern, dass die Parteien einen als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht haben protokollieren lassen.
- KG, 02.05.2006 - 1 W 357/05
Einigungsgebühr des Beratungshilfeanwalts für Ratenzahlungsvereinbarung bei …
Fehlt es daran - wie hier -, so führt eine bloße Ratenzahlungsvereinbarung ebenso wenig wie das Anerkenntnis des unstreitigen Anspruchs zu einer Beseitigung der Ungewissheit über die Verwirklichung des Anspruchs (im Ergebnis ebenso OLG Hamm, Beschluss vom 4. Januar 2005 - 23 W 24/05 - veröffentlicht bei JURIS).