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   OLG Frankfurt, 06.07.2009 - 23 W 32/09   

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OLG Frankfurt, 06.07.2009 - 23 W 32/09 (https://dejure.org/2009,40503)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.07.2009 - 23 W 32/09 (https://dejure.org/2009,40503)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Juli 2009 - 23 W 32/09 (https://dejure.org/2009,40503)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13 KapMuG, § 5 KapMuG, § 7 KapMuG
    KapMuG: Keine Ergänzung bzw. Erweiterung des Feststellungsziels

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    KapMuG: Keine Ergänzung bzw. Erweiterung des Feststellungsziels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 01.07.2014 - II ZB 29/12

    Kapitalanlagermusterverfahren wegen des Verstoßes eines Anbieters fondsgebundener

    cc) Damit hätte eine weitere Beweisaufnahme zu den Auswirkungen einer möglicherweise inkongruenten Behandlung der Provisionsforderungen bei der M. Leben und der M.  FDL auf Konzernebene allenfalls nach Erweiterung des Vorlagebeschlusses gemäß § 13 KapMuG erfolgen können, und dies auch nur dann, wenn, was hier dahinstehen kann, eine solche Erweiterung überhaupt möglich gewesen wäre, da sie die Feststellungsziele und nicht (nur) die Streitpunkte betroffen hätte, wie dies § 13 KapMuG jedenfalls dem Wortlaut nach aber verlangt (dagegen OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Juli 2009 - 23 W 32/09 juris-Rn. 7; wohl auch Tamm, ZGR 174, 525, 547; a.A. Fullenkamp in Vorwerk/Wolf, KapMuG, § 13 Rn. 6; vgl. auch die Neuregelung in § 15 Abs. 1 KapMuG nF).
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2012 - 17 Kap 1/09

    Musterentscheid im Verfahren gegen die MLP AG und einen früheren

    Nachdem die Parteien von der Stellung eines Ergänzungsantrags nach § 13 Abs. 1 KapMuG a.F. abgesehen haben, kam es auf die Frage nicht mehr an, ob aufgrund des eindeutigen Wortlauts der Vorschrift, die die "Feststellung weiterer Streitpunkte" ausdrücklich nur "im Rahmen des Feststellungsziels" vorsieht, eine Erweiterung des Musterverfahrens vorliegend ohnehin ausgeschlossen wäre (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.07.2009 - 23 W 32/09, zitiert nach juris; a.A. Vorwerk/Wolf/Fullenkamp, KapMuG, § 13 Rn. 6).
  • BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 2494/09

    Keine Anhaltspunkte für Grundrechtsverletzung durch angegriffene Entscheidungen

    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 7. September 2009 - 23 W 32/09 -, b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 6. Juli 2009 - 23 W 32/09 -, c) den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 24. Februar 2009 in der Fassung vom 24. April 2009 - 3/7 OH 1/06 -.
  • OLG Frankfurt, 09.04.2010 - 23 W 10/10
    Soweit die Beschwerdeführer die Ergänzung des Vorlagebeschlusses um ein weiteres Feststellungsziel - nämlich die Verletzung von Ad-hoc-Pflichten - begehren, kann dem aus den bereits im Beschluss des Senats vom 6. Juli 2009 (Verfahren 23 W 32/09) genannten Gründen nicht entsprochen werden.

    Der Senat nimmt insofern Bezug auf die Beschlüsse in der Sache 23 W 32/09 vom 6. Juli und 7. September 2009, an denen auch unter Berücksichtigung des weiteren Vortrags der Beschwerdeführer festzuhalten ist.

  • OLG Stuttgart, 29.06.2022 - 20 Kap 2/17

    Wolverhampton City Council ./. Porsche Automobil Holding SE: Weitere

    § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KapMuG verlangt einen Gleichlauf zwischen dem Vorlagebeschluss und der Erweiterung des Musterverfahrens (OLG Braunschweig, Beschluss vom 23.10.2018 - 3 Kap 1/16 - juris Rn. 33; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6.7.2009 - 23 W 32/09 - juris Rn. 5; Vollkommer in KölnKomm/KapMuG, 2. Aufl., § 15 Rn. 15).
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OLG Frankfurt, 07.09.2009 - 23 W 32/09 (https://dejure.org/2009,40508)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.09.2009 - 23 W 32/09 (https://dejure.org/2009,40508)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. September 2009 - 23 W 32/09 (https://dejure.org/2009,40508)
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