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   VGH Bayern, 01.02.2006 - 24 CE 06.265   

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VGH Bayern, 01.02.2006 - 24 CE 06.265 (https://dejure.org/2006,19748)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.02.2006 - 24 CE 06.265 (https://dejure.org/2006,19748)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Februar 2006 - 24 CE 06.265 (https://dejure.org/2006,19748)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen drohende Abschiebung; Bindung der Verwaltungsbehörde durch Gebot des effektiven Rechtsschutzes; Abschiebungshindernis durch bevorstehende Ehe; Rechte des Nasciturus auf seinen Vater als Abschiebungshindernis

  • Judicialis

    VwGO § 123; ; GG Art. 6; ; EMRK Art. 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Oldenburg, 12.08.2003 - 12 B 2841/03

    Antrag auf Erteilung einer Duldung eines Ausländers; Durchsetzung der

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2006 - 24 CE 06.265
    Hailbronner (Kommentar zum Ausländergesetz, RdNr. 22 zu § 55 AuslG) führt hierzu hingegen aus: "Eine rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung und ein daraus folgender Duldungsanspruch lässt sich noch nicht daraus ableiten, dass ein Ausländer möglicherweise einen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltsrechts besitzt, dessen Eintritt vom Nachweis ungewisser Ereignisse abhängt." Auch in der Rechtsprechung (siehe hierzu folgende Entscheidungen: Verwaltungsgericht Oldenburg vom 12.8.2003, 12 B 2841/03, InfAuslR 2003, 433; Verwaltungsgericht Regensburg vom 8.1.2002, RN 9 E 01.2109, InfAuslR 2002 241; Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 15.8.2001, 7 K 2060/01, InfAuslR 2002, 38; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 25. März 1993, 3 W 9/93) wird ein Duldungsanspruch allenfalls unter engen Voraussetzungen angenommen.
  • OVG Saarland, 25.03.1993 - 3 W 9/93

    Ausländerrecht; Vorwirkungen; Schutz der Ehe; Pflicht des Staates; Nasciturus

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2006 - 24 CE 06.265
    Hailbronner (Kommentar zum Ausländergesetz, RdNr. 22 zu § 55 AuslG) führt hierzu hingegen aus: "Eine rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung und ein daraus folgender Duldungsanspruch lässt sich noch nicht daraus ableiten, dass ein Ausländer möglicherweise einen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltsrechts besitzt, dessen Eintritt vom Nachweis ungewisser Ereignisse abhängt." Auch in der Rechtsprechung (siehe hierzu folgende Entscheidungen: Verwaltungsgericht Oldenburg vom 12.8.2003, 12 B 2841/03, InfAuslR 2003, 433; Verwaltungsgericht Regensburg vom 8.1.2002, RN 9 E 01.2109, InfAuslR 2002 241; Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 15.8.2001, 7 K 2060/01, InfAuslR 2002, 38; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 25. März 1993, 3 W 9/93) wird ein Duldungsanspruch allenfalls unter engen Voraussetzungen angenommen.
  • VG Karlsruhe, 15.08.2001 - 7 K 2060/01

    Nichteheliches Kind; gemeinsame Sorgerechtserklärung; Abschiebung des Vaters

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2006 - 24 CE 06.265
    Hailbronner (Kommentar zum Ausländergesetz, RdNr. 22 zu § 55 AuslG) führt hierzu hingegen aus: "Eine rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung und ein daraus folgender Duldungsanspruch lässt sich noch nicht daraus ableiten, dass ein Ausländer möglicherweise einen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltsrechts besitzt, dessen Eintritt vom Nachweis ungewisser Ereignisse abhängt." Auch in der Rechtsprechung (siehe hierzu folgende Entscheidungen: Verwaltungsgericht Oldenburg vom 12.8.2003, 12 B 2841/03, InfAuslR 2003, 433; Verwaltungsgericht Regensburg vom 8.1.2002, RN 9 E 01.2109, InfAuslR 2002 241; Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 15.8.2001, 7 K 2060/01, InfAuslR 2002, 38; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 25. März 1993, 3 W 9/93) wird ein Duldungsanspruch allenfalls unter engen Voraussetzungen angenommen.
  • VGH Bayern, 14.09.1999 - 10 ZE 99.2687
    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2006 - 24 CE 06.265
    Der 10. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat in einem Beschluss vom 14. September 1999 (10 ZE 99.2687) ausgeführt: "Aus der Pflicht des Staates, Ehe und Familien zu schützen, resultiert ... nur ein Anspruch ... dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei ihren Entscheidungen über die Erteilung von Aufenthaltsrechten und die Beendigung des Aufenthalts die bestehenden familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen in einer Weise berücksichtigen, die der großen Bedeutung entspricht, welche das Grundgesetz dem Schutz von Ehe und Familie erkennbar beimisst.
  • VGH Bayern, 18.05.2004 - 24 ZB 04.459
    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2006 - 24 CE 06.265
    Die hierauf gerichtete Klage wurde zuletzt mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Mai 2004 (24 ZB 04.459) abgewiesen.
  • VG Regensburg, 08.01.2002 - RN 9 E 01.2109

    D (A), Jugoslawen, Kosovo, Albaner, Schwangerschaft, Familienangehörige, Ehefrau,

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2006 - 24 CE 06.265
    Hailbronner (Kommentar zum Ausländergesetz, RdNr. 22 zu § 55 AuslG) führt hierzu hingegen aus: "Eine rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung und ein daraus folgender Duldungsanspruch lässt sich noch nicht daraus ableiten, dass ein Ausländer möglicherweise einen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltsrechts besitzt, dessen Eintritt vom Nachweis ungewisser Ereignisse abhängt." Auch in der Rechtsprechung (siehe hierzu folgende Entscheidungen: Verwaltungsgericht Oldenburg vom 12.8.2003, 12 B 2841/03, InfAuslR 2003, 433; Verwaltungsgericht Regensburg vom 8.1.2002, RN 9 E 01.2109, InfAuslR 2002 241; Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 15.8.2001, 7 K 2060/01, InfAuslR 2002, 38; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 25. März 1993, 3 W 9/93) wird ein Duldungsanspruch allenfalls unter engen Voraussetzungen angenommen.
  • OVG Saarland, 24.04.2008 - 2 B 199/08

    Abschiebung trotz Heiratsabsicht des Ausländers und Schwangerschaft der deutschen

    (ebenso etwa VGH München, Beschluss vom 1.2.2006 - 24 CE 06.265 -, bei juris) Ihm insoweit zustehende Ansprüche hätte der Antragsteller - wie bereits vom Verwaltungsgericht ausgeführt - gegebenenfalls gegenüber den zuständigen Behörden seines Heimatlandes beziehungsweise der Bundesrepublik geltend zu machen.
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2010 - 8 ME 159/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkung hinsichtlich des Schutzes von Ehe und Familie

    Bestehen solche besonderen Umstände hingegen nicht, ist es dem Ausländer regelmäßig zuzumuten, eine beabsichtigte Herstellung der Lebensgemeinschaft mit dem noch nicht geborenen Kind vom Heimatland aus zu betreiben (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 15.9.2008 - 10 ME 328/08 -, juris Rn. 11; OVG Saarland, Beschl. v. 24.4.2008 - 2 B 199/08 -, juris Rn. 23; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15.4.2008 - 2 M 84/08 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.2.2006 - 24 CE 06.265 -, juris Rn. 34 f.; weniger restriktiv Sächsisches OVG, Beschl. v. 2.10.2009 - 3 B 482/09 -, juris Rn. 5 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.3.2009 - 12 S 28.09 -, juris Rn. 5; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 14.8.2008 - 4 Bs 84/08 -, juris Rn. 5 ff.).
  • VGH Hessen, 20.10.2008 - 7 B 2084/08

    Berücksichtigung der rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung bei

    Ein derartiges Abschiebungshindernis ist im Einzelfall in Betracht zu ziehen, wenn die auch nur vorübergehende Aufenthaltsbeendigung des Ausländers in Deutschland infolge der mit der Trennung verbundenen Belastungen für die über ein Aufenthaltsrecht verfügende Mutter eine ernsthafte Gesundheitsbeeinträchtigung oder eine Lebensgefahr für das ungeborene Kind bewirken würde (vgl. zu Vorstehendem: Sächsisches OVG, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 3 BS 274/05 - juris; Bay. VGH, Beschluss vom 1. Februar 2006 - 24 CE 06.265 - juris; OVG Saarland, Beschluss vom 24. April 2008 - 2 B 199/08 - juris; GK-AufenthG, Stand: Mai 2008, § 60a Rdnr. 150 i. V. m. 148 f.).
  • OVG Sachsen, 15.09.2006 - 3 BS 189/06

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse,

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die nichteheliche Vaterschaft eines Ausländers hinsichtlich des ungeborenen Kindes einer deutschen Staatsangehörigen einen Umstand darstellen, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 und 2 GG aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen entfaltet (vgl. Senatsbeschl. v. 25.1.2006, NVwZ 2006, 613; unter engen Ausnahmen bejahend auch: BayVGH, Beschl. v. 1.2.2006 - 24 CE 06.265 - zitiert nach JURIS; a.A.: OVG Saarland, Beschl. v. 25.3.1993 - 3 W 9/93 - abgedruckt in JURIS).
  • VG Saarlouis, 28.02.2008 - 11 L 103/08

    Eilrechtsschutz gegen die Abschiebung eines nichtehelichen Vaters, der bei

    wohl OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.03.1993 -3 W 9/93-, m.w.N. (juris); OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.05.2000 -17 B 622/00- (juris); Sächs. OVG, Beschluss vom 20.10.2004 -3 BS 285/04-, a.a.O.; Bayer. VGH, Beschluss vom 01.02.2006 -24 CE 06.265- (juris).
  • VG München, 19.05.2021 - M 24 E 21.2595

    Aussetzen einer Abschiebung wegen bevorstehender Vaterschaft und

    Weder Art. 6 GG noch Art. 8 EMRK gebieten es nach der Rechtsprechung zudem, den Verbleib des werdenden Vaters in der Bundesrepublik Deutschland bis zur Entbindung zu erlauben, es sei denn, es treten besondere Umstände des Einzelfalles hinzu, die dies rechtfertigen (BayVGH B.v. 1.2.2006 Az. 24 CE 06.265 - juris Rn. 34f.).
  • VG Frankfurt/Main, 23.09.2008 - 8 L 2542/08

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Die von der Rechtsprechung für rechtens gehaltenen Ausnahmen bei Hinzutreten besonderer Umstände des Einzelfalls, BVerwG 04.06.1997 - 1 C 9/95 - BVerwGE 105, 35 = InfAuslR 1997, 355 = NVwZ 1997, 1114; BayVGH 01.02.2006 - 24 CE 06.265 - Hamburgisches Oberverwaltungsgericht 27.04.2006 - 4 Bs 103/06 - InfAuslR 2006, 361 ; OVG Saarlouis 24.04.2008 - 2 B 199/08-, NVwZ-RR 2008, 646) liegen hier nicht vor.
  • VG München, 10.09.2012 - M 12 E 12.3570

    Einstweiliger Rechtsschutz; Duldung; Verlängerung der

    Weder Art. 6 GG noch Art. 8 EMRK gebieten es, den Verbleib des werdenden Vaters in der Bundesrepublik Deutschland bis zur Entbindung zu erlauben, es sei denn, es treten besondere Umstände des Einzelfalles hinzu, die dies rechtfertigen (BayVGH v. 1.2.2006 Az.: 24 CE 06.265 ).
  • VG München, 25.10.2010 - M 24 S 10.2541

    Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug nach visumfreier Einreise

    Beim Abschiebungsschutz werdender Väter haben sich zwei verfestigte Fallgruppen herausgebildet, nämlich einerseits der Schutz der Gesundheit der Mutter und des ungeborenen Kindes und andererseits die sichere Erwartung einer gemeinsamen Übernahme elterlicher Verantwortung bei Unzumutbarkeit der vorübergehenden Ausreise zur Durchführung eines Sichtvermerkverfahrens (vgl. hierzu BayVGH vom 1.2.2006, Az. 24 CE 06.265, juris RdNr. 34 f.; OVG Sachsen vom 15.9.2006, Az. 3 BS 189/06, juris RdNr. 2; OVG Hamburg, vom 14.8.2008, Az. 4 Bs 84/08, juris, Rn. 5; BayVGH vom 25.2.2009, Az. 19 CE 09.213, juris, RdNr. 17 f.; OVG Berlin vom 30.3.2009, Az. 12 S 28.09, juris RdNr. 5.).
  • VG Düsseldorf, 14.03.2016 - 7 L 699/16
    vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 1. Februar 2006 - 24 CE 06.265 -, juris;.
  • VG Berlin, 09.12.2011 - 35 L 378.11

    Aus den Vorwirkungen von Art 6 Abs. 1 GG abgeleiteter Duldungsanspruch

  • VG München, 07.05.2015 - M 7 S7 15.50295

    Abschiebung im Rahmen des Dublin-Verfahrens - Kein inlandsbezogenes

  • VG München, 01.03.2010 - M 12 E 10.844

    Duldung

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