Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 12.07.2013 - 24 U 143/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechte des Auftraggebers bei Verwendung falscher Wärmedämmplatten und damit einher gehender unzureichender Wärmedämmung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 631 Abs. 1; BGB § 633; BGB § 634
Rechte des Auftraggebers bei Verwendung falscher Wärmedämmplatten und damit einher gehender unzureichender Wärmedämmung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wer Mängel verursacht, muss sie auch beseitigen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)
Grob fahrlässig verursachte Mängel: Auftragnehmer muss Mangel beseitigen, unabhängig von dem damit verbundenen Aufwand!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Egal, was es kostet: Wer grob fahrlässig Mängel verursacht, muss sie auch beseitigen! (IBR 2016, 282)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 13.07.2012 - 27 O 29/08
- OLG Frankfurt, 12.07.2013 - 24 U 143/12
- BGH, 24.09.2015 - VII ZR 214/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 24.02.1987 - 23 U 183/86
Minderungsanspruch: Verweigerung der Nachbesserung wegen unverhältnismäßigen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2013 - 24 U 143/12
Der in diesem Zusammenhang erhobene Verweis der Beklagten auf Treu und Glauben hilft ihr nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung vorliegend jedenfalls deshalb nicht, weil die Beklagte den Schaden eben grob fahrlässig herbeigeführt hat, (vgl. etwa OLG Celle, 23 U 183/86). - BGH, 10.04.2008 - VII ZR 214/06
Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung einer den anerkannten Regeln der Technik …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2013 - 24 U 143/12
Einen bloß wirtschaftlichen Ausgleich seiner Schäden durch Disagio- und Ölmehrverbrauchserstattung als zweite Möglichkeit mußte der Kläger deshalb gleichfalls nicht hinnehmen, weil er nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung Anspruch auf Herstellung des vereinbarten Werkes hat, (vgl. etwa BGH VII ZR 214/06 in Fortführung von BGH VII ZR 64/04; OLG Celle 6 U 102/08; Palandt, 72. A., Rn 10 ff. zu § 635 BGB und etwa die Anmerkung von Praun zu VII ZR 214/06 in jurisPR-PrivBauR 7/2008, Anm.2). - BGH, 10.11.2005 - VII ZR 64/04
Unverhältnismäßigkeit des Nachbesserungsverlangens
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2013 - 24 U 143/12
Einen bloß wirtschaftlichen Ausgleich seiner Schäden durch Disagio- und Ölmehrverbrauchserstattung als zweite Möglichkeit mußte der Kläger deshalb gleichfalls nicht hinnehmen, weil er nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung Anspruch auf Herstellung des vereinbarten Werkes hat, (vgl. etwa BGH VII ZR 214/06 in Fortführung von BGH VII ZR 64/04; OLG Celle 6 U 102/08; Palandt, 72. A., Rn 10 ff. zu § 635 BGB und etwa die Anmerkung von Praun zu VII ZR 214/06 in jurisPR-PrivBauR 7/2008, Anm.2). - OLG Celle, 27.11.2008 - 6 U 102/08
Anspruch eines Werkunternehmers auf Werklohn bei Nichtleistung wegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2013 - 24 U 143/12
Einen bloß wirtschaftlichen Ausgleich seiner Schäden durch Disagio- und Ölmehrverbrauchserstattung als zweite Möglichkeit mußte der Kläger deshalb gleichfalls nicht hinnehmen, weil er nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung Anspruch auf Herstellung des vereinbarten Werkes hat, (vgl. etwa BGH VII ZR 214/06 in Fortführung von BGH VII ZR 64/04; OLG Celle 6 U 102/08; Palandt, 72. A., Rn 10 ff. zu § 635 BGB und etwa die Anmerkung von Praun zu VII ZR 214/06 in jurisPR-PrivBauR 7/2008, Anm.2).
- KG, 15.06.2015 - 24 U 84/14 Der in einem weiteren Rechtsstreit vor dem Senat - 24 U 143/12 - sachverständig ermittelte Verkehrswert von 1.100,00 EUR/qm für eine andere Wohnung in dem Objekt spreche ebenfalls für eine Überteuerung, da die Kläger 2.000 EUR/qm bezahlt hätten.
(3) Die Kläger berufen sich weiter auf das im Rechtsstreit vor dem Senat - 24 U 143/12 - eingeholte Verkehrswertgutachten des Sachverständigen Dipl.-Ing.