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   KG, 30.03.2009 - 24 U 168/08   

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https://dejure.org/2009,2586
KG, 30.03.2009 - 24 U 168/08 (https://dejure.org/2009,2586)
KG, Entscheidung vom 30.03.2009 - 24 U 168/08 (https://dejure.org/2009,2586)
KG, Entscheidung vom 30. März 2009 - 24 U 168/08 (https://dejure.org/2009,2586)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    § 12 UWG; § 5 GlueStVtr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsbefugnis und Aktivlegitimation gewerblicher Spielevermittler bei behaupteten Wettbewerbsverstößen einer staatlichen Lotteriegesellschaft; Dringlichkeit bei zeitlichen Verzögerungen zwischen Kenntnisnahme und gerichtlicher Geltendmachung des Verstoßes; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 8, 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 5 Abs. 1 und 2 GlüStV
    Stehen die Sterne günstig für Lotto? - Zur unzulässigen Bewerbung von Glücksspielen

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Unzulässige Glücksspielwerbung mit "Horoskop-Spielscheinen"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Horoskop-Spielscheine" glücksspielrechtlich untersagt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 29
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (25)

  • LG Berlin, 07.08.2008 - 103 O 134/08
    Auszug aus KG, 30.03.2009 - 24 U 168/08
    So seien der Klägerin vermeintliche Verstöße, die ihre Verfahrensbevollmächtigten ihrer Behauptung nach erstmalig am 20. September 2008 und am 07. Oktober 2008 beobachtet hätten, bereits aus ihren früheren Ermittlungen in einem Parallelverfahren seit Anfang Juli 2008 bekannt gewesen und hätten zum Gegenstand des bereits Anfang August beim Landgericht Berlin zum Geschäftszeichen 103 O 134/08 anhängig gemachten einstweiligen Verfügungsverfahrens geltend gemacht werden können.

    Insbesondere die Annahmestelle des Herrn ... (...), in der die Verfahrensbevollmächtigten der Klägerin u.a. die Verstöße vom 20.09.2008 festgestellt haben wollen, sei bereits Objekt der Ermittlungen im Juli 2008 gewesen, wie sich aus der Antragsschrift zum Verfahren 103 O 134/08 ergebe.

    Diese Dringlichkeitsvermutung kann - anders als hinsichtlich der ursprünglich ebenfalls verfahrensgegenständlichen Marken- und Logowerbung der Beklagten - nicht deshalb als widerlegt angesehen werden, weil die Klägerin die in hiesigem Verfahren am 20.10.2008 anhängig gemachten Verstöße nicht bereits zum Gegenstand des Verfahrens 103 O 134/08 beim Landgericht Berlin gemacht hat.

    Auf der Grundlage ihres eigenen Vortrags kann der Klägerin eine entsprechende zeitliche Verzögerung bereits deshalb nicht vorgeworfen werden, weil die hier verfahrensgegenständlichen Verstöße danach erst Gegenstand der Wahrnehmungen ihrer Verfahrensbevollmächtigten am 20. September und 07. Oktober 2008 waren, als in dem Parallelverfahren zum Geschäftszeichen 103 O 134/08 des Landgerichts Berlin bereits Termin zur mündlichen Verhandlung über den dort eingelegten Widerspruch der Beklagten anberaumt bzw. dieser Termin bereits durchgeführt worden war.

    Nach dem Vortrag der Beklagten, der angesichts der von ihr eingereichten Fotos und dem Umstand, dass andere in der Annahmestelle des ... ermittelte Befundtatsachen nachweislich bereits Gegenstand des Verfahrens 103 O 134/08 vor dem Landgericht Berlin waren, Einiges für sich hat, sollen den Verfahrensbevollmächtigten der Klägerin die vermeintlich erst später ermittelten Verstöße allerdings schon im Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in dem Parallelverfahren bekannt gewesen sein.

  • OLG Oldenburg, 18.09.2008 - 1 W 66/08

    Vorliegen einer Aufforderungswerbung durch den Aufruf "vor Beginn der Urlaubszeit

    Auszug aus KG, 30.03.2009 - 24 U 168/08
    Trotz äußerlich unterschiedlicher Angebote und Leistungen sowie der andersartigen rechtlichen Konstruktion der jeweiligen Dienstleistungen bieten beide Parteien wirtschaftlich im Ergebnis jedoch letztlich dasselbe an (vgl. dazu auch OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67, 69).

    Es geht nämlich bei den zu beachtenden Einschränkungen der Werbung für den Bereich des Glückspiels gemäß § 5 GlüStV unter Berücksichtigung des Regelungszwecks des GlüStV um die Bekämpfung der Spielsucht und damit um Aspekte der Volksgesundheit und des auch aus Sozialstaatsgründen im Interesse der Allgemeinheit liegenden Schutzes Suchtabhängiger vor Ausbeutung (OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67, 69).

    Sie dienen dem Schutz der Spieler und Spielinteressenten vor Glücksspielsucht; zu diesem Zweck setzen sie dem Werbeauftreten von Anbietern öffentlichen Glückspiels auf dem Markt Grenzen (vgl. OLG München, GRUR-RR 2008, 310, 311; OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67 f.).

  • KG, 25.01.2008 - 5 W 371/07

    Missbräuchliche Gerichtsstandswahl im Lauterkeitsrecht

    Auszug aus KG, 30.03.2009 - 24 U 168/08
    Ein Missbrauch der Antragsbefugnis liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH, GRUR 2001, 82; KG WRP 2008, 511).

    Da grundsätzlich bei Vorliegen der Voraussetzungen im Übrigen von der Zulässigkeit der Geltendmachung des Anspruchs auszugehen ist und ein non-liquet zu Lasten des Beklagten geht (KG, WRP 2008, 511; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 13 Rz. 54), ist es jedoch Sache der Beklagten, Tatsachen für das Vorliegen eines Missbrauchs darzulegen und Beweis dafür anzutreten (OLG Köln, GRUR 1993, 571; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bronkmann, Gesetz gegen den unlautereren Wettbewerb UWG, 27. Aufl. 2009, § 8 UWG, Rnr. 4.25).

  • OLG Köln, 15.01.1993 - 6 U 147/92

    Mißbrauch; Antragsbefugnis

    Auszug aus KG, 30.03.2009 - 24 U 168/08
    Da grundsätzlich bei Vorliegen der Voraussetzungen im Übrigen von der Zulässigkeit der Geltendmachung des Anspruchs auszugehen ist und ein non-liquet zu Lasten des Beklagten geht (KG, WRP 2008, 511; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 13 Rz. 54), ist es jedoch Sache der Beklagten, Tatsachen für das Vorliegen eines Missbrauchs darzulegen und Beweis dafür anzutreten (OLG Köln, GRUR 1993, 571; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bronkmann, Gesetz gegen den unlautereren Wettbewerb UWG, 27. Aufl. 2009, § 8 UWG, Rnr. 4.25).

    Soweit die Beklagte den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs darauf stützt, dass die beauftragten Rechtsanwälte der Klägerin hier "in eigener Regie" tätig geworden seien, insbesondere selbst vermeintliche Wettbewerbsverstöße erst ermittelt hätten, ist ein solches Vorgehen in der Rechtsprechung als Rechtsmissbrauch im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG anerkannt (vgl. OLG Köln, GRUR 1993, 571; OLG München WRP 1992, 270).

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus KG, 30.03.2009 - 24 U 168/08
    Es reicht vielmehr aus, dass sich die Warensortimente zum Teil überschneiden beziehungsweise, dass sich der Verletzer durch seine Verletzungshandlung im konkreten Fall in irgendeiner Weise in Wettbewerb zu dem Betroffenen stellt (vgl. BGH, GRUR 2004, 877, 878).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Auszug aus KG, 30.03.2009 - 24 U 168/08
    Der in die Zukunft gerichtete Unterlassungsanspruch der Verfügungsklägerin besteht, soweit er auf eine angebliche Verletzungshandlung im Juli 2008 und daraus resultierende Wiederholungsgefahren gestützt wird, nur dann, wenn das beanstandete Wettbewerbsverhalten der Beklagten zur Zeit seiner Begehung (September/Oktober 2008) den Unterlassungsanspruch begründet hat und dieser auch auf der Grundlage der am 30. März 2009 geltenden Rechtslage noch gegeben ist (vgl. BGH, Urt. v. 14.02.2008 - I ZR 207/05, in juris dokumentiert, dort Rnr. 14; OLG München, ZfWG 2008, 248, 250).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

    Auszug aus KG, 30.03.2009 - 24 U 168/08
    Es kommt darauf an, ob aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise die angebotenen Waren oder Dienstleistungen nach ihren Eigenschaften, ihrem Verwendungszweck und ihre Preislage so nahe stehen, dass sie der verständige Nachfrager als austauschbar ansieht (BGH, GRUR 2002, 828, 829) und die Wettbewerbshandlung eines Unternehmens die Angebots- und Nachfragestellung eines anderen Unternehmens negativ beeinflussen kann.
  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus KG, 30.03.2009 - 24 U 168/08
    Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis setzt voraus, dass sich die Streitbeteiligten auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt betätigen (BGH, GRUR 2001, 78).
  • BGH, 09.06.2005 - I ZR 279/02

    Telefonische Gewinnauskunft

    Auszug aus KG, 30.03.2009 - 24 U 168/08
    Danach fällt unter den Begriff der Werbung "jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen zu fördern." Auf diese vom Bundesgerichtshof regelmäßig in entsprechenden Zusammenhängen herangezogene Definition wird auch in den Erläuterungen zum Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 09. Juni 2005 - I ZR 279/02 Bezug genommen (vgl. dortige Erläuterungen zu § 5).
  • OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08

    Unlauterer Wettbewerb: Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag durch

    Auszug aus KG, 30.03.2009 - 24 U 168/08
    Sie dienen dem Schutz der Spieler und Spielinteressenten vor Glücksspielsucht; zu diesem Zweck setzen sie dem Werbeauftreten von Anbietern öffentlichen Glückspiels auf dem Markt Grenzen (vgl. OLG München, GRUR-RR 2008, 310, 311; OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67 f.).
  • OLG München, 31.07.2008 - 29 U 3580/07

    Unlautere Werbung: Einseitige Hervorhebung der Möglichkeit eines besonders hohen

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 101/02

    Vitamin-Zell-Komplex

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 224/98

    Verbandsklage gegen Vielfachabmahner - Unbillige Behinderung; mißbräuchliche

  • KG, 30.03.2009 - 24 U 145/08

    Wettbewerbsverstöße einer staatlichen Lotteriegesellschaft: Antragsbefugnis

  • BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72

    Neues aus der Medizin

  • OLG München, 24.10.1991 - 6 U 2337/91
  • BGH, 05.12.1975 - I ZR 122/74
  • EuGH, 16.05.2006 - C-360/04

    Auswirkungen der Grundfreiheiten des EG-Vertrags im Glücksspielsektor;

  • OLG Koblenz, 03.07.2019 - 9 U 1359/18

    lottohelden.de - Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit von Internet-Zweitlotterien in

    Verstöße gegen den Glücksspielstaatsvertrag sind auch in der Regel geeignet, die Interessen der Mitbewerber und der Verbraucher spürbar zu beeinträchtigen (OLG Koblenz GRUR-RR 2010, 16 (20); KG GRUR-RR 2010, 29; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 37. Aufl. 2019, UWG § 3a Rn. 1.245).
  • KG, 12.08.2009 - 24 U 40/09

    Zur Zulässigkeit von Gewinnspielwerbung

    Die Rechtsmissbräuchlichkeit des Verhaltens der Klägerin ergebe sich auch daraus, dass sie allein in Berlin - stets vertreten durch dieselben Rechtsanwälte - ohne nachvollziehbaren Grund für einen wirtschaftlich denkenden Unternehmer eine Mehrzahl von Annahmestellen (insgesamt vier weitere Hauptsache- und ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Betreiber von Einzelannahmestellen) wegen vergleichbarer Verstöße in getrennten Verfahren zunächst durch eine kostenträchtige Abmahnung und sodann auch gerichtlich in Anspruch genommen habe, anstatt sich auf ein gerichtliches Vorgehen - wie in den vom Senat zwischenzeitlich entschiedenen einstweiligen Verfügungsverfahren zu den Geschäftsnummern 24 U 145/08 und 24 U 168/08 geschehen - gegen die Deutsche Klassenlotterie Berlin als Landeslotteriegesellschaft zu beschränken.

    Sie stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, der bereits in den vorausgegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB) AöR Gelegenheit hatte, zu diesen Fragen ausführlich Stellung zu nehmen (vgl. Urteile des Senats vom 30.03.2009, 24 U 145/08 und 24 U 168/08, jeweils unter II.B. 1.1. und 1.2.).

    Vor dem Hintergrund eines möglichen Wettbewerbsverhältnisses führt der "unclean-hands" Einwand, wie der Senat bereits in seinen vorausgehenden Entscheidungen zu 24 U 145/08 und 24 U 168/08 ausgeführt hat, nicht zum Erfolg.

  • LG München I, 13.08.2021 - 33 O 16380/18

    Werbung, Zulassung, Unterlassungsanspruch, Verbraucher, Unterlassung, Anlage,

    Durch diese vermeintliche Hilfestellung mittels vorgegebener "Glückszahlen" gewinnt das Spiel an Attraktivität, und zwar nicht nur für Menschen, die für Astrologie empfänglich sind (vgl. KG GRUR-RR 2010, 29 - Horoskop-Spielschein), sondern auch für den verständigen, dem Glücksspiel nicht gänzlich abgeneigten Durchschnittsverbraucher, zu denen auch die Mitglieder Kammer als zumindest potentielle Lottospieler gehören.
  • LG Bielefeld, 30.03.2017 - 12 O 120/16

    Verpflichtung zu Spielersperren in Spielhallen in NRW besteht nicht

    Die Bestimmungen der §§ 4 IV, 5 I - III GlüStV wurden mit näherer Begründung als Marktverhaltensregeln angesehen (BGH, Beschl. v. 24.01.2013 - I ZR 171/10; BGH, Urteil v. 04.03.2008 - KZR 36/09; BGH, Urteil v. 28.09.2011 - I ZR 92/09 Sportwetten im Internet II.; OLG Koblenz, Urteil v. 04.11.2009 - 9 U 889/09 GOLDENE SIEBEN; KG, Urteil v. 30.03.2009 - 24 U 168/08 HOROSKOP/SPIELSCHEINE; OLG Hamburg, Urteil v. 11.08.2011 - 3 U 145/09 LOTTO guter Tipp).
  • OLG Brandenburg, 03.05.2011 - 6 U 41/10

    Werbung für das Glücksspielprodukt "L-Dorado" bleibt verboten

    f) Aufgrund des staatlichen Monopols auf dem Glücksspielmarkt besteht zumindest die Gefahr eines Kontrolldefizits mit der Folge, dass dem Kläger der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs auch unter diesem Gesichtspunkt nicht gemacht werden kann (so auch: OLG Koblenz, Urteil vom 1.12.2010 - 9 U 258/10, Rdn. 80; OLG Frankfurt, Urteil vom 5.11.2009 - 6 U 133/09; KG, Urteil vom 30.3.2009 - 24 U 168/08, jeweils zitert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 04.12.2014 - 2 U 158/12

    Wettbewerbsverstöße von Lotterieveranstaltern und Lottoannahmestellen:

    Verstöße gegen den GlüStV sind i.d.R. auch geeignet, die Interessen der Mitbewerber und der Verbraucher spürbar i.S.v. § 3 Abs. 1 UWG zu beeinträchtigen (OLG Koblenz, GRUR-RR 2010, 16, 20; KG, GRUR-RR 2010, 29, 31; so Köhler, in Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., 2014, Rn. 11.137c zu § 4 UWG; zu § 4 Abs. 3 GlüStV OLG Hamm, WRP 2013, 1394, bei juris Rz. 30).
  • VG Berlin, 07.10.2010 - 35 K 262.09

    Staatliches Sportwettenmonopol im Land Berlin

    Hinsichtlich einer unzureichenden Tätigkeit der Berliner (Glücksspiel-)Aufsichtsbehörde kann weiter auf die zahlreichen gerichtskundigen Verstöße gegen die Vorschriften zur Werbung nach § 5 GlüStV verwiesen werden (vgl. KG, Urteile vom 30. März 2009 - 24 U 145/08 - und - 24 U 168/08 - sowie vom 12. August 2009 - 24 U 40/09 -, sämtlichst zitiert nach juris; weitere Beispiele bei Hoeller, Lotto informiert nicht, vom 8. April 2009, und Arendts, Rechtswidrige Werbung für das staatliche Glücksspielangebot, vom 9. September 2009, beide unter www.isa-guide.de/law/articles).
  • VG Berlin, 22.07.2010 - 35 A 353.07

    Untersagungsverfügung hinsichtlich des Vermittelns von Sportwetten im Land Berlin

    Hinsichtlich einer unzureichenden Tätigkeit der Berliner (Glücksspiel-)Aufsichtsbehörde kann weiter auf die zahlreichen gerichtskundigen Verstöße gegen die Vorschriften zur Werbung nach § 5 GlüStV verwiesen werden (vgl. KG, Urteile vom 30. März 2009 - 24 U 145/08 - und - 24 U 168/08 - sowie vom 12. August 2009 - 24 U 40/09 -, sämtlichst zitiert nach juris; weitere Beispiele bei Hoeller, Lotto informiert nicht, vom 8. April 2009, und Arendts, Rechtswidrige Werbung für das staatliche Glücksspielangebot, vom 9. September 2009, beide unter www.isa-guide.de/law/articles).
  • VG Berlin, 28.01.2010 - 35 A 19.07

    Untersagungsverfügung gegen Vermittler privater Sportwetten

    Hinsichtlich einer unzureichenden Tätigkeit der Berliner (Glücksspiel-)Aufsichtsbehörde kann weiter auf die zahlreichen gerichtskundigen Verstöße gegen die Vorschriften zur Werbung nach § 5 GlüStV verwiesen werden (vgl. KG, Urteile vom 30. März 2009 - 24 U 145/08 - und - 24 U 168/08 - sowie vom 12. August 2009 - 24 U 40/09 -, sämtlichst zitiert nach juris; weitere Beispiele bei Hoeller, Lotto informiert nicht, vom 8. April 2009, und Arendts, Rechtswidrige Werbung für das staatliche Glücksspielangebot, vom 9. September 2009, beide unter www.isa-guide.de/law/articles).
  • VG Berlin, 03.11.2010 - 35 L 395.10

    Frage der Vereinbarkeit des Sportwetenmonopols im Land Berlin

    Hinsichtlich einer unzureichenden Tätigkeit der Berliner (Glücksspiel-)Aufsichtsbehörde kann weiter auf die zahlreichen gerichtskundigen Verstöße gegen die Vorschriften zur Werbung nach § 5 GlüStV verwiesen werden (vgl. KG, Urteile vom 30. März 2009 - 24 U 145/08 - und - 24 U 168/08 - sowie vom 12. August 2009 - 24 U 40/09 -, sämtlichst zitiert nach juris; weitere Beispiele bei Hoeller, Lotto informiert nicht, vom 8. April 2009, und Arendts, Rechtswidrige Werbung für das staatliche Glücksspielangebot, vom 9. September 2009, beide unter www.isa-guide.de/law/articles).
  • VG Berlin, 04.11.2010 - 35 K 88.09

    Frage der Untersagung der Sportwettenvermittlung und Unionsrecht

  • VG Berlin, 25.02.2010 - 35 A 338.07

    Wettspiel: staatliches Monopol im Bereich der stationären Wettvermittlung;

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